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   VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.00462   

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VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.00462 (https://dejure.org/2018,41775)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.11.2018 - AN 3 K 18.00462 (https://dejure.org/2018,41775)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. November 2018 - AN 3 K 18.00462 (https://dejure.org/2018,41775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ABS § 7 Abs. 11; BayBO Art. 55 Abs. 1; KAG Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
    Straßenausbaubeitrag - Artzuschlag bei gemischt genutztem Grundstück

  • rewis.io

    Straßenausbaubeitrag - Artzuschlag bei gemischt genutztem Grundstück

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.01.1998 - 8 C 12.96

    Erschließungsbeitrag; Artzuschlag; gewerbliche Nutzung; grundstücksbezogener

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.00462
    Anknüpfungspunkt für den grundstücksbezogenen Artzuschlag ist der durch eine gewerbliche Nutzung vermehrte Vorteil des Grundstückseigentümers, wobei wegen der Praktikabilität und Überschaubarkeit des Heranziehungsverfahrens bedeutungslos ist, welchen Umfang der von der jeweiligen Nutzung ausgelöste (Ziel- und Quell-)Verkehr im Einzelfall hat (vgl. BVerwG v. 23.1.1998 - 8 C 12.96 - juris; BayVGH v. 28.3.2002 - 6 ZB 99.1635 - juris).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.00462
    Der Artzuschlag dient nämlich der Abgeltung des Erschließungsvorteils, der in dem besteht, was die Erschließung gerade für die gewerbliche Nutzbarkeit (Nutzung) des Grundstücks hergibt (BVerwG, U.v. 10.6.1981 - 8 C 15.81 -, Buchholz 406.11, § 131 BBauG Nr. 39).
  • BVerwG, 26.04.1991 - 8 C 15.91

    Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln - Übereinstimmung zwischen

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.00462
    Dem Ortsgesetzgeber ist für die Berücksichtigung der Nutzungsart im Verteilungsmaßstab ein weitgehendes Ermessen eingeräumt, welches insbesondere durch die Grundsätze des Willkürverbotes, der Verhältnismäßigkeit und des Vorteilsprinzips eingeschränkt ist (vgl. BVerwG v. 10.6.1981 - 8 C 15.91 - juris).
  • VGH Bayern, 08.03.2001 - 6 B 98.2837

    Erschließungsbeitragsrecht: Heranziehung zum Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.00462
    "Bei einem mit einem Gebäude bebauten, gemischt genutzten Grundstück ist für den Vergleich der jeweiligen Nutzungsanteile, wie der Senat zu vergleichbaren Satzungsbestimmungen wiederholt entschieden hat, maßgebend allein auf die Geschossflächen abzustellen, also auf die Flächen, die den in dem Gebäude ausgeübten Nutzungen zuzurechnen sind; die Freiflächen bleiben grundsätzlich außer Betracht (U.v. 8.6.2000 - 6 B 97.113 - juris Rn. 28 f.; U.v. 8.3.2001 - 6 B 98.2837 - BayVBl. 2002, 469; U.v. 8.4.2008 a.a.O. Seite 90).
  • VGH Bayern, 08.02.2010 - 6 ZB 08.2719

    Straßenausbaubeitrag; Artzuschlag (Gewerbezuschlag); gewerbliche Nutzung;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.00462
    In der Entscheidung vom 8. Februar 2010 - 6 ZB 08.2719 juris - führt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dazu u.a. Folgendes aus:.
  • VGH Bayern, 28.03.2002 - 6 ZB 99.1635
    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.00462
    Anknüpfungspunkt für den grundstücksbezogenen Artzuschlag ist der durch eine gewerbliche Nutzung vermehrte Vorteil des Grundstückseigentümers, wobei wegen der Praktikabilität und Überschaubarkeit des Heranziehungsverfahrens bedeutungslos ist, welchen Umfang der von der jeweiligen Nutzung ausgelöste (Ziel- und Quell-)Verkehr im Einzelfall hat (vgl. BVerwG v. 23.1.1998 - 8 C 12.96 - juris; BayVGH v. 28.3.2002 - 6 ZB 99.1635 - juris).
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