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   VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312   

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https://dejure.org/2018,39466
VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312 (https://dejure.org/2018,39466)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312 (https://dejure.org/2018,39466)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. November 2018 - AN 3 K 18.01312 (https://dejure.org/2018,39466)
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  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153

    Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung,

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312
    Dabei stellt der BayVGH auch klar, dass trotz der Neufassung von Art. 5 Abs. 3 in Satz 4 und 5 KAG der Erlass von Sondersatzungen nicht gehindert wird (BayVGH U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153).
  • VGH Bayern, 05.03.2009 - 6 ZB 08.2960

    Straßenausbaubeitragsrecht; (keine) willkürliche Entscheidung;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312
    Verkehrszählungen kommt danach allenfalls die Bedeutung eines Bestätigungsmerkmals zu (BayVGH, B.v. 5.3.2009 - 6 ZB 08.2960).
  • VGH Bayern, 16.08.2001 - 6 B 97.111

    Anforderung an eine die Eigenbeteiligung nach Straßenkategorien abstufende

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312
    Innerhalb dieser Grenzen ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde typische Fallgruppen in einer vereinheitlichenden Weise erfasst, die das Heranziehungsverfahren praktikabel, überschaubar und effizient gestaltet (vgl. BayVGH, U.v. 16.8.2001 - 6 B 97.111).
  • VG Ansbach, 29.07.2010 - AN 18 K 09.01289

    Straßenausbaubeitrag; Straßenkategorien; Sondersatzung

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312
    Der Erlass einer Sondersatzung ist dann geboten, wenn es um die Abrechnung eines Straßentyps geht, bei dem die in der Stammsatzung festgelegten Eigenbeteiligungen die nach der Möglichkeit der Inanspruchnahme zu bemessenden Vorteile für die Allgemeinheit verfehlen (BayVGH, U.v. 11.12.2003 - 6 B 99.1271; VG Ansbach, U.v. 29.7.2010 - AN 18 K 09.01289).
  • VGH Bayern, 27.02.2008 - 6 ZB 05.3393

    Straßenausbaubeitragsrecht; abgelehnte Beweisaufnahme; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312
    Dabei sind Lage, Ausgestaltung und Verkehrsbelastung allerdings nur Indizien, sie können zur Verkehrsfunktion und damit letztlich ausschlaggebenden tatsächlichen Verkehrsbedeutung der Straße in Widerspruch stehen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 27.2.2008 - 6 ZB 05.3393).
  • VGH Bayern, 11.12.2003 - 6 B 99.1271
    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312
    Der Erlass einer Sondersatzung ist dann geboten, wenn es um die Abrechnung eines Straßentyps geht, bei dem die in der Stammsatzung festgelegten Eigenbeteiligungen die nach der Möglichkeit der Inanspruchnahme zu bemessenden Vorteile für die Allgemeinheit verfehlen (BayVGH, U.v. 11.12.2003 - 6 B 99.1271; VG Ansbach, U.v. 29.7.2010 - AN 18 K 09.01289).
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