Rechtsprechung
VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
KAG Art. 5 Abs. 3 S. 3; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1
Vorauszahlung auf Straßenausbau - rewis.io
Vorauszahlung auf Straßenausbau
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153
Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung, …
Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312
Dabei stellt der BayVGH auch klar, dass trotz der Neufassung von Art. 5 Abs. 3 in Satz 4 und 5 KAG der Erlass von Sondersatzungen nicht gehindert wird (BayVGH U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153). - VGH Bayern, 05.03.2009 - 6 ZB 08.2960
Straßenausbaubeitragsrecht; (keine) willkürliche Entscheidung; …
Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312
Verkehrszählungen kommt danach allenfalls die Bedeutung eines Bestätigungsmerkmals zu (BayVGH, B.v. 5.3.2009 - 6 ZB 08.2960). - VGH Bayern, 16.08.2001 - 6 B 97.111
Anforderung an eine die Eigenbeteiligung nach Straßenkategorien abstufende …
Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312
Innerhalb dieser Grenzen ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde typische Fallgruppen in einer vereinheitlichenden Weise erfasst, die das Heranziehungsverfahren praktikabel, überschaubar und effizient gestaltet (vgl. BayVGH, U.v. 16.8.2001 - 6 B 97.111).
- VG Ansbach, 29.07.2010 - AN 18 K 09.01289
Straßenausbaubeitrag; Straßenkategorien; Sondersatzung
Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312
Der Erlass einer Sondersatzung ist dann geboten, wenn es um die Abrechnung eines Straßentyps geht, bei dem die in der Stammsatzung festgelegten Eigenbeteiligungen die nach der Möglichkeit der Inanspruchnahme zu bemessenden Vorteile für die Allgemeinheit verfehlen (BayVGH, U.v. 11.12.2003 - 6 B 99.1271; VG Ansbach, U.v. 29.7.2010 - AN 18 K 09.01289). - VGH Bayern, 27.02.2008 - 6 ZB 05.3393
Straßenausbaubeitragsrecht; abgelehnte Beweisaufnahme; grundsätzliche Bedeutung …
Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312
Dabei sind Lage, Ausgestaltung und Verkehrsbelastung allerdings nur Indizien, sie können zur Verkehrsfunktion und damit letztlich ausschlaggebenden tatsächlichen Verkehrsbedeutung der Straße in Widerspruch stehen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 27.2.2008 - 6 ZB 05.3393). - VGH Bayern, 11.12.2003 - 6 B 99.1271
Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 3 K 18.01312
Der Erlass einer Sondersatzung ist dann geboten, wenn es um die Abrechnung eines Straßentyps geht, bei dem die in der Stammsatzung festgelegten Eigenbeteiligungen die nach der Möglichkeit der Inanspruchnahme zu bemessenden Vorteile für die Allgemeinheit verfehlen (BayVGH, U.v. 11.12.2003 - 6 B 99.1271; VG Ansbach, U.v. 29.7.2010 - AN 18 K 09.01289).