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   VG Ansbach, 14.11.2022 - AN 10 E 22.01903   

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https://dejure.org/2022,45308
VG Ansbach, 14.11.2022 - AN 10 E 22.01903 (https://dejure.org/2022,45308)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.11.2022 - AN 10 E 22.01903 (https://dejure.org/2022,45308)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. November 2022 - AN 10 E 22.01903 (https://dejure.org/2022,45308)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1; StVG § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3, Abs. 4; FeV §§ 20 Abs. 1, 22 Abs. 2, 11, 13
    Annahme eines künftigen Alkoholmissbrauchs eines Fahrerlaubnisbewerbers

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  • VGH Bayern, 03.06.2022 - 11 CE 22.262

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung wegen

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2022 - AN 10 E 22.01903
    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (BayVGH, B.v. 3.6.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 11; B.v. 16.8.2010 - 11 CE 10.262 - juris Rn. 20).

    Das Vorliegen der Fahreignung muss positiv gegeben sein, weshalb die Nichtfeststellbarkeit der Fahreignung zulasten des Bewerbers geht (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 13).

    Ein Anspruch auf Erteilung der Fahrerlaubnis besteht nicht, solange Eignungszweifel vorliegen, welche die Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens rechtfertigen (BayVGH, B.v. 3.6.2022 a. a.O. m.w.N.).

    Für die Anwendung von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Alt. 2 FeV ist außerdem erforderlich, dass das Vorliegen einer solchen Zusatztatsache im Zusammenhang mit der begangenen Trunkenheitsfahrt aktenkundig festgestellt und dokumentiert wurde (vgl. zum Ganzen BayVGH, B.v. 3.6.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Liegen Eignungszweifel vor, die die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erfordern, ist die Begutachtungsanordnung aber formell rechtswidrig, hat der Betroffene allein einen Anspruch auf erneute Entscheidung nach ordnungsgemäßer Durchführung des in §§ 11, 13 FeV geregelten Verfahrens (zum Ganzen BayVGH, B.v. 3.6.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 10 S 116/15

    Erhebung der Untätigkeitsklage hindert keine behördliche Aufklärungsmaßnahme;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2022 - AN 10 E 22.01903
    Wie von Antragsgegnerseite zutreffend ausgeführt wurde, kann man bereits bei Erreichen oder Überschreiten von Werten ab 1, 3 Promille auf eine hohe, besondere Trinkfestigkeit schließen, die durch ein Trinkverhalten erworben sein muss, dass erheblich von dem in der Gesellschaft verbreiteten Alkoholkonsum abweicht (vgl. VGH BW, U.v. 7.7.2015 - 10 S 116/15 - juris Rn. 47 m.w.N.).

    Für ihn ist daher die Verhaltenskontrolle im Sinne des Trennens von unzulässiger Blutalkoholkonzentration und dem Führen eines Kraftfahrzeugs weit mehr erschwert als für den Durchschnitt der Kraftfahrer, die lediglich eine "normale" Giftfestigkeit aufweisen (vgl. zum Ganzen VGH BW, U.v. 7.7.2015 - 10 S 116/15 - juris Rn. 47 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 11 CE 10.262

    Vor dem 19. Januar 2009 erteilte tschechische Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2022 - AN 10 E 22.01903
    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (BayVGH, B.v. 3.6.2022 - 11 CE 22.262 - juris Rn. 11; B.v. 16.8.2010 - 11 CE 10.262 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2022 - AN 10 E 22.01903
    Das Abwarten der Hauptsacheentscheidung müsste für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge haben (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - NVwZ-RR 2014, 558 Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 14.11.2022 - AN 10 E 22.01903
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 19).
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