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   VG Ansbach, 15.01.2003 - AN 4 K 03.00002   

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https://dejure.org/2003,57794
VG Ansbach, 15.01.2003 - AN 4 K 03.00002 (https://dejure.org/2003,57794)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.01.2003 - AN 4 K 03.00002 (https://dejure.org/2003,57794)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - AN 4 K 03.00002 (https://dejure.org/2003,57794)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Karlsruhe, 24.09.1996 - 1 K 464/95

    Rechtmäßigkeit der Versagung von Fördermitteln; Feststellung der Unwirksamkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 15.01.2003 - AN 4 K 03.00002
    § 6 BtBG und die im Haushalt bereitgestellten Mittel würden jedoch für die einzelnen Personen oder Organisationen keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf bestimmte Zuwendungen begründen (Verweis auf Bienwald, § 6 BtBG , Rz 3; Deinert DaVorm 1992, 127/ders., Handbuch 1994, 35; Winterstein in Jürgens - Hrsg. - § 6 BtBG , Rz 5; VG Karlsruhe, FamRZ 1997, 904 [VG Karlsruhe 24.09.1996 - 1 K 464/95] ).

    Weder § 6 BtG noch Art. 4 BayAGBtG sehen eine solche konkrete Verpflichtung vor (vgl. auch Bienwald, § 6 BtBG, Rz. 3; Deinert, DaVorm 1992, 127; Deinert, Handbuch, 1994, 35; Winterstein in Jürgens - Hrsg. - § 6 BtBG, Rz. 5; VG Karlsruhe, FamRZ 1997, 904 [VG Karlsruhe 24.09.1996 - 1 K 464/95] ).

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liegt demgemäß erst dann vor, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst einleuchtender Grund für eine Ungleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. etwa BVerfGE 78, 104 [BVerfG 26.04.1988 - 1 BvL 84/86] ; VG Karlsruhe, Urteil vom 24.9.1996, Az. 1 K 464/95 ).

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus VG Ansbach, 15.01.2003 - AN 4 K 03.00002
    Eine unbeschränkte Pflicht zur Förderung freier Träger, wie sie von den Fachverbänden und den Betreuungsvereinen immer wieder gefordert werde, habe bereits das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 18. Juli 1967 (BVerfGE 22, 180, 207), betreffend die Förderung der freien Jugendhilfe, im Hinblick auf die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden abgelehnt.
  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Ansbach, 15.01.2003 - AN 4 K 03.00002
    Soweit dies in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und auch in der Rechtsliteratur bisher anders gesehen worden ist, folgt das Verwaltungsgericht dieser Auffassung nicht mehr länger und schließt sich der vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 15. August 2002, Az. 1 BvR 1790/00 , BayVBl 2003, 303, vertretenen Rechtsauffassung an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - 16 A 5154/98
    Auszug aus VG Ansbach, 15.01.2003 - AN 4 K 03.00002
    Insoweit ist die gerichtliche Überprüfung allerdings - wie bei Ermessensentscheidungen allgemein - gemäß § 114 Satz 1 VwGO darauf beschränkt, ob der Behörde Ermessensfehler unterlaufen sind und ob ihre Entscheidung mit höherrangigem Recht vereinbar ist; der Beachtung des Gleichheitssatzes ( Art. 3 Abs. 1 GG , Art. 118 Abs. 1 BV) und der mit der Förderung verfolgten Zweckbestimmung kommt in diesem Zusammenhang regelmäßig eine besondere Bedeutung zu (vgl. etwa auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.12.1999, Az. 16 A 5154/98, juris).
  • VG Ansbach, 10.11.2003 - AN 4 E 03.01584
    Auszug aus VG Ansbach, 15.01.2003 - AN 4 K 03.00002
    Mit am 23. September 2003 beim Verwaltungsgericht eingegangenem Schriftsatz ließ der Kläger unter dem Az. AN 4 E 03.01584 einen weiteren Antrag nach § 123 VwGO stellen mit dem Ziel, die Beklagte vorläufig zu verpflichten, über einen Betrag von 20.000,00 EUR aus den in den städtischen Haushalt für das Jahr 2004 für die Förderung der Betreuungsarbeit durch entsprechende Vereine eingestellte Mittel nicht zu verfügen, solange der Antrag des Klägers vom 1. August 2003 auf Förderung als Betreuungsverein aus dem Haushalt 2004 nicht bestandskräftig verbeschieden sei.
  • VG Ansbach, 10.03.2003 - AN 4 E 03.00001
    Auszug aus VG Ansbach, 15.01.2003 - AN 4 K 03.00002
    Das Verwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 10. März 2003, Az. AN 4 E 03.00001, noch keine feste Rechtsüberzeugung auch für etwaige zukünftige Verfahren ähnlicher Art zum Ausdruck gebracht.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus VG Ansbach, 15.01.2003 - AN 4 K 03.00002
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz liegt demgemäß erst dann vor, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst einleuchtender Grund für eine Ungleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. etwa BVerfGE 78, 104 [BVerfG 26.04.1988 - 1 BvL 84/86] ; VG Karlsruhe, Urteil vom 24.9.1996, Az. 1 K 464/95 ).
  • VG Augsburg, 07.10.2014 - Au 3 K 14.1030

    "Sozialticket"; Freiwillige Leistung; Zuwendungsrichtlinien;

    Insoweit werde auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. Januar 2004, Az. AN 4 K 03.00002, verwiesen.
  • OVG Sachsen, 12.04.2006 - 5 B 337/04

    Fördermittelvergabe der Landeshauptstadt Dresden teilweise rechtswidrig

    Dies gilt nicht nur bei einer verspäteten Antragstellung eines neuen freien Trägers (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 15.1.2004 - 4 K 03.00002 -, juris RdNr. 35 ff.), sondern auch im Falle von nachträglich eintretenden Tariferhöhungen bei Personalkosten (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 29.8.1995 - 8 B 38/95 -, juris RdNr. 42).
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