Rechtsprechung
   VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9978
VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226 (https://dejure.org/2015,9978)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226 (https://dejure.org/2015,9978)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. April 2015 - AN 9 K 12.01226 (https://dejure.org/2015,9978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,9978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abschlussbetriebsplan; Veränderungssperre; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Zulassung eines Abschlussbetriebsplans für die Einstellung des Tontagebaus

  • rewis.io

    Abschlussbetriebsplan, Bebauungsplan, Rechtsmittelbelehrung, Verwaltungsgerichte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Bayern, 24.05.2000 - 26 N 99.969

    Erfolgloser Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre; Bekanntmachung

    Auszug aus VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226
    Die Wirksamkeit der Veränderungssperre ist auch nicht etwa dadurch in Frage gestellt, dass der zukünftige Bebauungsplan von vorneherein an rechtlichen Mängeln leiden würde, die schlechterdings nicht behebbar wären (vgl. z.B. BVerwG v. 21.12.1993, 4 NW 40.93 - juris - BayVGH v. 24.5.2000, 26 N 99.969 - juris -).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof äußert sich zur Frage der Konkurrenz von Bauleitplanung und Fachplanung (welche bedeutsam sein kann im Rahmen der Prüfung der "entgegenstehenden überwiegenden öffentlichen Belange" des § 48 Abs. 2 BBergG) im Urteil vom 24. Mai 2000, 26 N 99.969 - juris -, dergestalt, dass der Vorrang der Fachplanung nicht soweit gehe, dass eine Bauleitplanung, deren Ziele einem Fachplanungsvorhaben entgegenstünden, schon deswegen zu unterbleiben hätte bzw. eingestellt werden müsse, weil ein Planfeststellungsverfahren für ein unter § 38 BauGB fallendes Vorhaben anhängig sei.

  • BVerwG, 14.11.2012 - 4 BN 5.12

    Zum Verhältnis von Planfeststellungsbeschluss und Bebauungsplan; zum Verhältnis

    Auszug aus VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226
    Den Besonderheiten des bergrechtlichen Zulassungsverfahrens Rechnung tragend ist davon auszugehen, dass eine hinreichend verfestigte Fachplanung, die gegenüber einer späteren Bauleitplanung eindeutig Vorrang beanspruchen und einer derartigen Bauleitplanung deshalb von vorneherein entgegenstehen könnte, nicht schon mit Anhörung der Gemeinde zu dem durch die Beigeladene zu 1) eingereichten zuzulassenden Abschlussbetriebsplan gegeben ist, sondern eine in diesem Zusammenhang erforderliche Verfestigung der Fachplanung in derartigen Fällen richtigerweise erst zum Zeitpunkt des Erlasses des zulassenden Verwaltungsaktes anzunehmen ist (vgl. z.B. BVerwG v. 5.11.2002, 9 VR 14.02 - juris - v. 14.11.2012, 4 BN 5.12 - juris -).

    Im Beschluss vom 14. November 2012, 4 BN 5.12 - juris -, führt das Bundesverwaltungsgericht aus, dass in der Konkurrenz zwischen hinreichend konkretisierter und verfestigter, aber noch nicht rechtsverbindlicher Fachplanung und gemeindlicher Bauleitplanung letztere im Rahmen der Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) auf die in Aussicht genommene Fachplanung Rücksicht zu nehmen hat.

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226
    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seiner zur Vorgängervorschrift des § 29 BauGB ergangenen Entscheidung vom 27. Juli 1990, 4 B 156.89 - juris - u.a. ausgeführt, dass § 14 Abs. 1 Nr. 1 BauGB schon vom Wortlaut her die Vorschrift des § 29 BauGB insgesamt erfasse und nicht nur dessen Sätze 1 und 2, in denen ausdrücklich von "Vorhaben" die Rede ist.
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 43.83

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung bei fehlendem Einvernehmen

    Auszug aus VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu angemerkt, dass Gemeinden gemäß dem im BauGB enthaltenen Regelungssystem das Recht haben, aus Anlass eines konkreten Bauantrages die rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit des Vorhabens noch zu verändern (vgl. z.B. BVerwG v. 7.2.1986, 4 C 43.83 - juris -).
  • VGH Bayern, 03.07.2007 - 14 CS 07.966

    Verfüllung in der Tongrube Oberniederndorf muss beseitigt werden

    Auszug aus VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226
    Diese Regelwerke seien für die Verwaltung als ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung vom 3. Juli 2007 (Az. 14 CS 07.966) festgestellt habe, verbindlich eingeführt worden.
  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226
    Unzulässig ist ein Bebauungsplan, der aus rechtlichen Gründen vollzugsunfähig ist oder aus tatsächlichen Gründen auf unabsehbare Zeit keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (vgl. VGH BW a.a.O. mit Verweis auf BVerwG, B.v. 11.5.1999 - 4 BN 15.99 - NV..Z 1999, 1338).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226
    Unter Zugrundelegung der vom Bundesverwaltungsgericht an das Vorliegen einer "konkreten und verfestigten Planung (vgl. z.B. BVerwG v. 21.3.1996, 4 C 26.94 m.w.N. - juris - ) zu stellenden Anforderungen ist davon auszugehen, dass in der Regel jedenfalls im Zeitpunkt der Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, d.h. nach Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 2 bis 5 BauGB, vom Vorliegen einer hinreichend konkreten und damit einer Abwägung im Rahmen des § 48 Abs. 2 BBergG fähigen Bauleitplanung ausgegangen werden kann.
  • BVerwG, 04.07.1986 - 4 C 31.84

    Zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche des Bergrechts, des Baurechts und des

    Auszug aus VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226
    Liegen bereits bei der Entscheidung über die Zulassung eines Betriebsplans Umstände vor, die der Bergbehörde Anlass geben, die Aufsuchung oder Gewinnung gemäß § 48 Abs. 2 BBergG zu beschränken oder zu untersagen, hat sie dies bei ihrer Entscheidung durch Beschränkung oder Versagung der Zulassung zu berücksichtigen (U.v. 4.7.1986 - BVerwG 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315, 323).
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226
    Den Besonderheiten des bergrechtlichen Zulassungsverfahrens Rechnung tragend ist davon auszugehen, dass eine hinreichend verfestigte Fachplanung, die gegenüber einer späteren Bauleitplanung eindeutig Vorrang beanspruchen und einer derartigen Bauleitplanung deshalb von vorneherein entgegenstehen könnte, nicht schon mit Anhörung der Gemeinde zu dem durch die Beigeladene zu 1) eingereichten zuzulassenden Abschlussbetriebsplan gegeben ist, sondern eine in diesem Zusammenhang erforderliche Verfestigung der Fachplanung in derartigen Fällen richtigerweise erst zum Zeitpunkt des Erlasses des zulassenden Verwaltungsaktes anzunehmen ist (vgl. z.B. BVerwG v. 5.11.2002, 9 VR 14.02 - juris - v. 14.11.2012, 4 BN 5.12 - juris -).
  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

    Auszug aus VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. vom 25. November 2003, 4 BN 60.03 - juris -, verstoßen Bebauungsplanfestsetzungen nicht schon dann gegen § 1 Abs. 3 BauGB, wenn ihr Hauptzweck in der Verhinderung bestimmter städtebaulich relevanter Nutzungen besteht, vielmehr sind derartige Regelungen als "Negativplanung" erst dann unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur zur Verhinderung einer anderen Nutzung vorgeschoben sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2002 - 5 S 1601/01

    Negativplanung

  • VGH Bayern, 20.11.2013 - 9 N 13.1681

    Normenkontrollantrag; Veränderungssperre; Bebauungsplanänderung; Gewerbegebiet;

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 15 ZB 09.1235

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Bebauungsplan; Veränderungssperre;

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896

    Baugenehmigung; Einvernehmen; Bahnwärterhaus; Büronutzung; Fachplanung;

  • BVerwG, 22.04.1996 - 4 B 54.96

    Berücksichtigung von Rechtsänderungen zugunsten des Bauherrn bei Nachbarklage

  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen

  • BVerwG, 15.12.2006 - 7 C 1.06
  • VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01227

    Abschlussbetriebsplan; Veränderungssperre; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

  • VGH Bayern, 19.05.2009 - 14 N 08.1090

    Normenkontrolle; Veränderungssperre; Verhinderungsplanung; Erforderlichkeit

  • BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09

    Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes

  • BVerwG, 16.12.2013 - 4 BN 18.13

    Inhaltliches Planungsmindestmaß für den Erlass einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

  • VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01227

    Rahmenbetriebsplan; Zulassung; Planfeststellung, Vorhaben; Änderung; endgültige

    Die Tongrube ... befindet sich etwa 1, 2 km nordwestlich des Klägers und 1, 5 km südlich der Gemeinde ... (Klägerin im Verfahren AN 9 K 12.01226) am Südhang des .

    Nachdem sich der Gemeinderat der Klägerin im Verfahren AN 9 K 12.01226 im Juli 2005 gegen eine Nachfolgenutzung der Abbauflächen als Golfplatz ausgesprochen hatte, bat die Regierung von ..., Bergamt ..., die Beigeladene zu 2) mit Schreiben vom 30. März 2006 um Vorlage eines Abschlussbetriebsplans.

    Mit Schreiben vom 25. Juni 2010, gerichtet an die Regierung von ..., das Landratsamt ..., das Wasserwirtschaftsamt ..., das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ..., den Kläger und die Klägerin im Verfahren AN 9 K 12.01226 übersandte das Bergamt ... die Antragsunterlagen und bat um Stellungnahme zum Schlussbetriebsplan bis zum 30. Juli 2010.

  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 9 N 17.937

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Gegen die Zulassung des Abschlussbetriebsplans vom 18. Juni 2012 erhoben die Antragsgegnerin und der Markt H* ... Klagen auf Aufhebung, denen das Verwaltungsgericht Ansbach mit rechtskräftig gewordenen Urteilen vom 15. April 2015 (Az. AN 9 K 12.01226, AN 9 K 12.01227) stattgab, woraufhin der Kaufvertrag zwischen der Antragstellerin und der Fa. D* ... rückabgewickelt wurde.

    Der weitere Abbau nicht nur des Tons im Abbauabschnitt VII, dessen Gestattung durch die Zulassung des Abschlussbetriebsplans für die Fa. D* ... mit Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. April 2015 (Az. AN 9 K 12.01226, AN 9 K 12.01227) rechtskräftig aufgehoben wurde, sondern auch der in den Abschnitten I und II könnte zudem die Zulassung eines Hauptbetriebsplans erfordern (vgl. § 51 Abs. 1, § 52 Abs. 1 BBergG), der erst gestattende Wirkung zukäme (vgl. BVerwG, U.v. 2.11.1995 - 4 C 14.94 - juris Rn. 38; OVG Saarl, U.v. 24.5.2018 - 2 A 551/17 - juris Rn. 34 m.w.N).

  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 9 N 17.781

    Überplanung einer Tongrube als Erholungsgebiet und Anschauungsobjekt für

    Gegen die Zulassung des Abschlussbetriebsplans vom 18. Juni 2012 erhoben der Antragsgegner und die Gemeinde K. Klagen auf Aufhebung, denen das Verwaltungsgericht Ansbach mit rechtskräftig gewordenen Urteilen vom 15. April 2015 (Az. AN 9 K 12.01226, AN 9 K 12.01227) stattgab, woraufhin der Kaufvertrag zwischen der Antragstellerin und der Fa. D. rückabgewickelt wurde.

    Der weitere Abbau, nicht nur des Tons im Abbauabschnitt VII in der Gemarkung K., dessen Gestattung durch die Zulassung des Abschlussbetriebsplans für die Fa. D. mit Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. April 2015 (Az. AN 9 K 12.01226, AN 9 K 12.01227) rechtskräftig aufgehoben wurde, sondern auch der in den Abschnitten I bis VI könnte zudem die Zulassung eines Hauptbetriebsplans erfordern (vgl. § 51 Abs. 1, § 52 Abs. 1 BBergG), der erst gestattende Wirkung zukäme (vgl. BVerwG, U.v. 2.11.1995 - 4 C 14.94 - juris Rn. 38; OVG Saarl, U.v. 24.5.2018 - 2 A 551/17 - juris Rn. 34 m.w.N).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht