Rechtsprechung
VG Ansbach, 15.06.2010 - AN 4 S 10.00573 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Untersagung von öffentlichem Glücksspiel im Internet im Freistaat Bayern gegenüber einem im Ausland (...) ansässigen Unternehmen, das öffentliches Glücksspiel auf Internetseiten anbietet;Die Legaldefinition in § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüStV enthält keine entgeltbezogene ...
- Glücksspiel & Recht
Bereits 50 Cent Einsatz unerlaubtes Glücksspiel
- dvtm.net
Einsatz von 50 Cent für Poker, Casinospiele und Internetwetten sind unerlaubtes Glücksspiel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unerlaubtes Glücksspiel auch bei lediglich 50 Cent Einsatz
Wird zitiert von ... (5)
- VG Regensburg, 10.11.2016 - RO 5 K 16.853
Untersagung von Fernsehwerbung für Internet-Glücksspiele
Auch gegen diese Untersagungsanordnung hat die Klägerin beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Ansbach eine Anfechtungsklage erhoben und einen Antrag auf § 80 Abs. 5 VwGO gestellt (Az. AN 4 K 10.00387 und AN 4 S 10.00573).das Verfahren bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes über das dort anhängige Verfahren Az. AN 4 S 10.00573 zum Ruhen zu bringen bzw. regt an, das Verfahren bis dahin auszusetzen.
- VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505 Auch gegen diese Untersagungsanordnung hat die Antragstellerin/Klägerin beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Ansbach eine Anfechtungsklage erhoben und einen Antrag auf § 80 Abs. 5 VwGO gestellt (Az. AN 4 K 10.00387 und AN 4 S 10.00573).
die aufschiebende Wirkung der Klage vom 16.3.2010 gegen die Untersagung des Antragsgegners vom 23.2.2010 Az. 10.10-2162.4-89 anzuordnen, hilfsweise, das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die vorgenannten Vorabentscheidungsersuchen zum Ruhen zu bringen, hilfsweise, das Verfahren bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes über das dort anhängige Verfahren Az. AN 4 S 10.00573 zum Ruhen zu bringen bzw. regt an, das Verfahren bis dahin auszusetzen.
- VG Potsdam, 12.01.2011 - 6 L 327/10
Verbot der Verlosung eines Wohngrundstücks via Internet vorläufig bestätigt
Der Umstand, dass die oben genannte Internetseite ausschließlich in deutscher Sprache angeboten wird und damit einen besonderen Bezug gerade auch zu Deutschland und somit auch zu Brandenburg aufweist, bietet einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für das Einschreiten der Glücksspielaufsichtsbehörde (vgl. VG Ansbach ZfWG 2010, 369; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.5.2009, Az.: 27 L 1147/08 [[...]] ). - VG München, 19.01.2012 - M 17 K 11.2193
Gewinnspiel; Entgeltbegrenzung
Ob die Begrenzung des Entgelts auf 0, 50 EUR eine Abgrenzung zwischen Gewinnspiel und Glücksspiel beinhaltet, oder ob die Abgrenzung unabhängig von der Höhe des Entgelts darin liegt, dass beim Gewinnspiel Kenntnisse, Fähigkeiten oder ein bestimmter Grad an Aufmerksamkeit beim Spiel verlangt werden, während die wesentliche Eigenschaft des Glückspiels der Zufall d. h. der Mangel an Einfluss des Spielteilnehmers ist, kann dahingestellt bleiben (s. VG Ansbach vom 15.6.2010 AN 4 S 10.00573 juris, BayVGH vom 19.7.2011 10 CS 10.1928, anders wohl BayVGH vom 28.10.2009 7 N 09.1377). - VG Potsdam, 27.03.2012 - 6 K 1564/09
Lotterierecht
Der Umstand, dass die Internetseite der Klägerin in deutscher Sprache aufrufbar ist und damit einen besonderen Bezug gerade auch zu Deutschland und somit auch zu Brandenburg aufweist, bietet einen hinreichenden Anknüpfungspunkt für das Einschreiten der Glücksspielaufsichtsbehörde (vgl. VG Ansbach ZfWG 2010, 369; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.5.2009, Az.: 27 L 1147/08 [Juris]).