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   VG Ansbach, 16.01.2013 - AN 11 K 12.00358   

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VG Ansbach, 16.01.2013 - AN 11 K 12.00358 (https://dejure.org/2013,713)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.01.2013 - AN 11 K 12.00358 (https://dejure.org/2013,713)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - AN 11 K 12.00358 (https://dejure.org/2013,713)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 20 CS 12.841

    Beschwerde; gewerbliche Sammlung von Abfällen

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2013 - AN 11 K 12.00358
    20 CS 12.841 und 20 C 12.843 zurückgewiesen.

    Diese Einschätzung wurde auch im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. Juli 2012 Az.: 20 CS 12.841 geteilt.

  • VG Ansbach, 30.03.2012 - AN 11 S 12.00357

    Unbegründeter Eilantrag gegen Untersagung einer gewerblichen Schrott- und

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2013 - AN 11 K 12.00358
    Mit Beschluss vom 30. März 2012 AN 11 S 12.00357 wurden der Eilantrag und der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.
  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 20 C 12.878

    Prozesskostenhilfe; Zuständigkeit für Untersagung einer gewerblichen

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2013 - AN 11 K 12.00358
    Dagegen wurde mit Beschluss vom selben Tag Az. 20 C 12.878 der Klägerin für das Klageverfahren Prozesskostenhilfe gewährt.
  • VG Ansbach, 30.03.2012 - AN 11 S 12.00357
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in diesem Antragsverfahren und im Klageverfahren AN 11 K 12.00358 wird abgelehnt.

    Hiergegen ließ die Antragstellerin mit Telefax ihrer Bevollmächtigten vom 8. März 2012 Klage erheben mit dem Ziel der Aufhebung der Untersagungsverfügung (AN 11 K 12.00358) und weiter Eilantrag stellen und dort beantragen ,.

    Im Übrigen wurde auf die ausführliche Stellungnahme vom selben Tag im Klageverfahren AN 11 K 12.00358 verwiesen.

    Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, erweist sich die Rechtsverfolgung der Antragstellerin in diesem Antragsverfahren und auch im Klageverfahren AN 11 K 12.00358 als nicht aussichtsreich und erfolgversprechend, weshalb auch die weiter beantragte Bewilligung von Prozesskostenhilfe in diesem Antragsverfahren und im Klageverfahren abzulehnen ist, §§ 166 VwGO, 114 ZPO.

  • VG Düsseldorf, 24.02.2015 - 17 K 4877/13

    Unrechtmäßigkeit einer Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien und

    Soweit darüber hinaus zum Teil gefordert wird bzw. wurde, der gewerbliche Sammler müsse stets einen Vertrag mit dem Verwerter vorlegen, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiere, vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Januar 2013 - AN 11 K 12.00358 -, juris Rn. 34; noch zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG: VG Ansbach, Beschluss vom 30. März 2012 - AN 11 S 12.00357 -, juris Rn. 25, kann dem jedenfalls unter dem geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz im hier streitgegenständlichen Bereich der Alttextil- und Schuhsammlung aufgrund des Charakters des Abfalls als "klassischer" und vor allem werthaltiger Abfall - ähnlich wie Altglas oder Altpapier -, für den etablierte Verwertungswege bestehen, nicht gefolgt werden, vgl. hierzu VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2014 - 17 K 2816/13 -, juris Rn. 34 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juli 2014 - 17 K 4917/13 -, juris Rn. 68 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. August 2014 - 17 K 5343/13 -, juris Rn. 57 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2014 - 17 L 2471/14 -, juris Rn. 57, jeweils m.w.N.
  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00612

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Insoweit kann eine gewerbliche Sammlung auch bereits in formeller Hinsicht rechtswidrig sein (Wenzel a.a.O., VG Ansbach, U.v. 16.1.2013 - AN 11 K 12.00358 - juris aA VG Düsseldorf a.a.O.).
  • VG Düsseldorf, 26.04.2013 - 17 L 580/13

    Gewerbliche Sammlung; Neutralitätsgebot; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Stattdessen - mit der Antragsgegnerin - ggf. eine Vertrauensschutz ausschließende "formelle Rechtswidrigkeit" der bisherigen Sammlung anzunehmen, vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Januar 2013 - AN 11 K 12.00358 -, juris, Rn. 38; Wenzel, AbfallR 2012, 231, 236, der ohne bis zum 1. Juni 2012 erbrachten Nachweis schon den § 72 Abs. 2 KrWG für nicht anwendbar hält, ist nicht tragfähig.
  • VG Düsseldorf, 06.03.2015 - 17 K 8213/13
    Soweit darüber hinaus zum Teil gefordert wird bzw. wurde, der gewerbliche Sammler müsse stets einen Vertrag mit dem Verwerter vorlegen, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiere, vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Januar 2013 - AN 11 K 12.00358 -, juris Rn. 34; noch zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG: VG Ansbach, Beschluss vom 30. März 2012 - AN 11 S 12.00357 -, juris Rn. 25, kann dem jedenfalls unter dem geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz im hier streitgegenständlichen Bereich der Alttextil- und Schuhsammlung aufgrund des Charakters des Abfalls als "klassischer" und vor allem werthaltiger Abfall - ähnlich wie Altglas oder Altpapier -, für den etablierte Verwertungswege bestehen, nicht gefolgt werden, vgl. hierzu VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2014 - 17 K 2816/13 -, juris Rn. 34 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juli 2014 - 17 K 4917/13 -, juris Rn. 68 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. August 2014 - 17 K 5343/13 -, juris Rn. 57 ff.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2014 - 17 L 2471/14 -, juris Rn. 57, jeweils m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 08.08.2014 - 17 K 5343/13

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien und gebrauchten Schuhen

    Soweit zum Teil gefordert wird bzw. wurde, der gewerbliche Sammler müsse stets einen Vertrag mit dem Verwerter vorlegen, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiere, vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Januar 2013 - AN 11 K 12.00358 -, juris Rn. 34; noch zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG: VG Ansbach, Beschluss vom 30. März 2012 - AN 11 S 12.00357 -, juris Rn. 25, kann dem jedenfalls unter dem geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz im hier streitgegenständlichen Bereich der Alttextil- und Schuhsammlung aufgrund des Charakters des Abfalls als "klassischer" und vor allem werthaltiger Abfall - ähnlich wie Altglas oder Altpapier -, für den etablierte Verwertungswege bestehen, nicht gefolgt werden, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2014 - 17 K 2816/13 -.
  • VG Düsseldorf, 27.11.2014 - 17 L 2471/14

    Sammlung von Alttextilien unterliegt nicht der Überlassungspflicht

    Soweit darüber hinaus zum Teil gefordert wird bzw. wurde, der gewerbliche Sammler müsse stets einen Vertrag mit dem Verwerter vorlegen, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiere, vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Januar 2013 - AN 11 K 12.00358 -, juris Rn. 34; noch zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG: VG Ansbach, Beschluss vom 30. März 2012 - AN 11 S 12.00357 -, juris Rn. 25, kann dem jedenfalls unter dem geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz im hier streitgegenständlichen Bereich der Alttextil- und Schuhsammlung aufgrund des Charakters des Abfalls als "klassischer" und vor allem werthaltiger Abfall - ähnlich wie Altglas oder Altpapier -, für den etablierte Verwertungswege bestehen, nicht gefolgt werden, vgl. hierzu VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2014 - 17 K 2816/13 -, juris Rn. 34 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. Juli 2014 - 17 K 4917/13 -, juris Rn. 68 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 8. August 2014 - 17 K 5343/13 -, juris Rn. 57 ff., jeweils m.w.N.
  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00611

    Teilweise Klagerücknahme und Erledigung

    Insoweit kann eine gewerbliche Sammlung auch bereits in formeller Hinsicht rechtswidrig sein (Wenzel a.a.O., VG Ansbach, U.v. 16.1.2013 - AN 11 K 12.00358 - juris aA VG Düsseldorf a.a.O.).
  • VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600

    1) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit

    Hierbei wird teilweise von der Rechtsprechung gefordert (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - unter Verweis auf VG Ansbach, B.v. 30.3.2012 - AN 11 S 12.00357 - zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG; VG Ansbach, U.v. 16.1.2013 - AN 11 K 12.00358 - RdNr. 34; alle juris), dass dies durch Vorlage eines Vertrags mit dem Verwerter, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiert, nachzuweisen ist.
  • VG Düsseldorf, 08.07.2014 - 17 K 4917/13

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien

    Soweit zum Teil gefordert wird bzw. wurde, der gewerbliche Sammler müsse stets einen Vertrag mit dem Verwerter vorlegen, in dem dieser unabhängig vom jeweiligen Erlös die Abnahme der Stoffe garantiere, vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Januar 2013 - AN 11 K 12.00358 -, juris Rn. 34; noch zu § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG: VG Ansbach, Beschluss vom 30. März 2012 - AN 11 S 12.00357 -, juris Rn. 25, kann dem jedenfalls unter dem geltenden Kreislaufwirtschaftsgesetz im hier streitgegenständlichen Bereich der Alttextil- und Schuhsammlung aufgrund des Charakters des Abfalls als "klassischer" und vor allem werthaltiger Abfall, (ähnlich wie Altglas oder Altpapier), für den etablierte Verwertungswege bestehen, nicht gefolgt werden, vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2014 - 17 K 2816/13 -, Dies gerade auch angesichts des dauerhaft deutlich positiven Marktwertes von Alttextilien.
  • VG Düsseldorf, 08.11.2016 - 17 K 1788/15
  • VG Düsseldorf, 04.03.2015 - 17 L 2733/14

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Alttextilien aus privaten Haushalten

  • VG Würzburg, 15.04.2013 - W 4 S 13.145

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Gewerbliche Sammlung von Glas,

  • VG Würzburg, 27.01.2015 - W 4 K 13.951

    Untersagung einer Sammlung

  • VG Düsseldorf, 08.05.2013 - 17 L 585/13

    Gewerbliche Altmetallsammlung

  • VG Gelsenkirchen, 02.06.2015 - 9 K 4796/14

    Alttextilien; Altkleider; Sammlung; Untersagung

  • VG Gelsenkirchen, 05.05.2015 - 9 K 4776/14

    Altkleider, Alttextilien, gewerbliche Sammlung; Untersagung, Drittbeauftragter,

  • VG Düsseldorf, 12.06.2014 - 17 K 2816/13

    Wesentliche Beeinträchtigung der Planungssicherheit und

  • VG Düsseldorf, 18.06.2013 - 17 L 645/13

    Untersagung der Sammlung bestimmter Abfallarten (hier: Altkleider und Schuhe)

  • VG Würzburg, 10.11.2015 - W 4 K 15.311

    Untersagungsverfügung gegen gewerblicher Sammler von Altkleidern

  • VG Würzburg, 05.07.2013 - W 4 S 13.540

    1) Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der

  • VG Düsseldorf, 13.06.2013 - 17 L 558/13

    Untersagung der Sammlung von Alttextilien und Schuhen mittels aufgestellter

  • VG Düsseldorf, 13.06.2013 - 17 L 658/13

    Untersagung der laufenden gewerblichen Sammlung diverser Metalle, bestimmter

  • VG Würzburg, 14.05.2013 - W 4 K 12.1139

    Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien; ordnungsgemäße

  • VG Würzburg, 18.08.2015 - W 4 S 15.686

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung (Sammelcontainer)

  • VG Würzburg, 22.07.2014 - W 4 K 13.622

    Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien und Altschuhen;

  • VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468

    Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien und Altschuhen;

  • VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.467

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Sammler; Personengesellschaft als

  • VG Düsseldorf, 02.08.2013 - 17 K 7953/12

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Metallen und Schrott ohne Indizien für

  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 20 C 12.878
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