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   VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963, AN 17 K 17.01319   

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VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963, AN 17 K 17.01319 (https://dejure.org/2020,6459)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963, AN 17 K 17.01319 (https://dejure.org/2020,6459)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. Januar 2020 - AN 17 K 17.00963, AN 17 K 17.01319 (https://dejure.org/2020,6459)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 42 Abs. 1, § 44; BauGB § 123 Abs. 1 u. 3; BayVwVfG Art. 36 Abs. 1, Art. 37 Abs. 1; BFernStrG § 9 Abs. 3
    Nebenbestimmung zu einer Baugenehmigung auf Herstellung einer Linksabbiegespur auf einer Bundesstraße für Tankstelle

  • rewis.io

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen zu einer Baugenehmigung auf Herstellung einer Linksabbiegespur auf einer Bundesstraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 59.72

    Baurecht: Umfang und Grenzen der gemeindlichen Erschließungspflicht für

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963
    Vielmehr seien die vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten und dann fortentwickelten Grundsätze zu einem Anspruch gegenüber der Gemeinde auf Erschließung als Ausfluss eines Folgenbeseitigungsanspruches aufgrund rechtswidrigen Verwaltungshandelns zurückzugreifen (grundlegend: BVerwG, U.v. 4.10.1974 - IV C 59.72 - juris Rn. 33 ff.; U.v. 6.2.1985 - 8 C 44.84 - juris Rn. 15; U.v. 11.11.1987 - 8 C 4/86 - juris Rn. 19).

    Die genannten Anknüpfungspunkte für die Reduzierung des Erschließungsermessens beruhen auf unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen: Das Bundesverwaltungsgericht hat hinsichtlich des qualifizierten Bebauungsplans auf die von dessen Festsetzungen möglicherweise ausgelöste Sperrwirkung gegenüber einer bisher zulässigen Nutzung abgestellt (grdl. BVerwG, U.v. 4.10.1974 - IV C 59/72 - DVBl. 1975, 37).

    Ein Anspruch auf planmäßige 'volle' Erschließung lässt sich so nicht begründen" (BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 44.84 - BRS 44 Nr. 49 unter Hinweis auf U.v. 4.10.1974 - IV C 59.72 - DVBl. 1975, 37, 38 li.

  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963
    Vielmehr seien die vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten und dann fortentwickelten Grundsätze zu einem Anspruch gegenüber der Gemeinde auf Erschließung als Ausfluss eines Folgenbeseitigungsanspruches aufgrund rechtswidrigen Verwaltungshandelns zurückzugreifen (grundlegend: BVerwG, U.v. 4.10.1974 - IV C 59.72 - juris Rn. 33 ff.; U.v. 6.2.1985 - 8 C 44.84 - juris Rn. 15; U.v. 11.11.1987 - 8 C 4/86 - juris Rn. 19).

    Demgegenüber wurzelt die an (der Mitwirkung an) der Erteilung der Baugenehmigung und der nachfolgenden Realisierung des Vorhabens anknüpfende Verdichtung der Erschließungspflicht in dem Gedanken der Folgenbeseitigung (BVerwG, U.v. 11.11.1987 - 8 C 4/86 - BVerwGE 78, 266 = NVwZ 1988, 355 Ls. 4, und U.v. 22.1.1993 - 8 C 46/91 - BVerwGE 92, 8 [13] = NVwZ 1993, 1102).

    Allerdings führt der Erlass einer Baugenehmigung oder die Erteilung des dafür erforderlichen gemeindlichen Einvernehmens - als Unterfall der Verpflichtung zu "treuem Verhalten" (§ 242 BGB) - nur dann bei der Gemeinde zu einer Aufgabenverdichtung, wenn "eine ohne hinreichend gesicherte Erschließung erteilte Baugenehmigung zum Entstehen eines rechtswidrigen Zustands führt und sich daraus Unzuträglichkeiten ergeben, denen nur durch Erschließungsmaßnahmen abgeholfen werden kann, es den daran mitverantwortlichen Behörden folglich,verwehrt" ist, es einfach bei dem sich so ergebenden Zustand bewenden zu lassen und sich auf den Standpunkt zurückzuziehen, dass es allein Sache des Betroffenen sei, mit diesem Zustand fertig zu werden"" (BVerwG, Urt. v. 11.11.1987 - 8 C 46.86, BRS 47 Nr. 105 unter Hinweis auf Urt. v. 21.2. 1986 - 4 C 10.83, BRS 46 Nr. 106).

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 44.84

    Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zur Erschließungspflicht bei

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963
    Vielmehr seien die vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten und dann fortentwickelten Grundsätze zu einem Anspruch gegenüber der Gemeinde auf Erschließung als Ausfluss eines Folgenbeseitigungsanspruches aufgrund rechtswidrigen Verwaltungshandelns zurückzugreifen (grundlegend: BVerwG, U.v. 4.10.1974 - IV C 59.72 - juris Rn. 33 ff.; U.v. 6.2.1985 - 8 C 44.84 - juris Rn. 15; U.v. 11.11.1987 - 8 C 4/86 - juris Rn. 19).

    Ein Anspruch auf planmäßige 'volle' Erschließung lässt sich so nicht begründen" (BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 44.84 - BRS 44 Nr. 49 unter Hinweis auf U.v. 4.10.1974 - IV C 59.72 - DVBl. 1975, 37, 38 li.

  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963
    Erhebt die Gemeinde Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag, wirkt die Pflicht zu konsequentem Verhalten verdichtend (vgl. BVerfG, B.v. 5.7.1972 - 2 BvL 6/66, 28/69, 3, 11 u. 12/70 - BVerfGE 33, 265 [291] = NJW 1972, 1851; BVerwG, U.v. 23.5.1975 - IV C 73.73 - BayVBl 1976, 278 [279], und U.v. 28.10.1981 - 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186 [192]).

    Sp. und U.v. 28.10.1981 - 8 C 4.81 - BVerwGE 64, 186).

  • VGH Bayern, 09.10.2003 - 4 B 00.2191

    Leitungsgebundene Erschließung; Wasserversorgung; Abwasserentsorgung;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963
    Verdichtende Wirkung wird dem Erlass eines qualifizierten Bebauungsplans, der Erhebung von Vorausleistungen sowie der Ablehnung eines zumutbaren Erschließungsangebots und der Erteilung einer Baugenehmigung bei nachfolgender Durchführung des Vorhabens zugemessen (vgl. etwa: BayVGH, U.v. 9.10.2003 - 4 B 00.2191 - NJW 2004, 1889).

    Es sind dies die Fälle, in denen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Bauherrn nach Gebrauchmachen von der Baugenehmigung einen Folgenbeseitigungsanspruch zuerkennt (BayVGH, U.v. 9.10.2003 - 4 B 00.2191 - NJW 2004, 1889).

  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 8 ZB 09.1065

    Anliegergebrauch; Zufahrtsverhältnisse; Straßenanlieger; Anliegergebrauch

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963
    Der Anliegergebrauch sichert nach ständiger Rechtsprechung die Erreichbarkeit eines (Innerorts-)Grundstücks nicht uneingeschränkt, sondern nur in seinem Kern (BayVGH, B.v. 19.8.2009 - 8 ZB 09.1065 - BeckRS 2009, 39815).
  • VGH Bayern, 19.01.2017 - 9 B 11.413

    Zur Abgrenzung von Bedingungen und Auflagen als Nebenbestimmungen zur

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963
    Einerseits hat die Kammer schon Zweifel, ob Ziffer 23 der Nebenbestimmungen als Bedingung auszulegen ist, da die Beklagte die Ziffern 19 ff. der Nebenbestimmungen zum Bescheid vom 7. April 2017 mit "Auflagen des Straßenbauamtes ..." überschrieben und auch in Ziffer I. des Tenors des Bescheides das Wort "Auflagen" gewählt hat, so dass es jedenfalls gewichtiger Gründe bedarf, dieser entgegenstehenden Bezeichnung bei einzelnen Nebenbestimmungen einen anderen Charakter beimessen zu wollen (vgl. etwa: BayVGH, U.v. 19.1.2017 - 9 B 11.413 - BayVBl 2017, 747).
  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963
    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung erkenne aber an, dass dieses Regelwerk die allgemein anerkannten technischen Regeln für die Anlagen von Straßen im Ortsbereich konkretisiere und deshalb als sachverständig entwickelter und sachgerechter Orientierungsmaßstab für den Entwurf und die Gestaltung von Erschließungs- und Haupverkehrsstraßen im Hinblick auf den Raumbedarf sowie die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs herangezogen werden könne (BVerwG, U.v. 19.3.2003 - 9 A 33/02; BayVGH, B.v. 20.3.2018 - 15 CS 17.2523; U.v. 24.5.2012 - 2 N 12.448).
  • VGH Bayern, 08.04.2019 - 1 CS 19.261

    Verkehrliche Erschließung eines Wohnhauses

    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963
    Die Kammer folgt der Argumentation des Beigeladenen, der sich als Fachbehörde für Verkehrsfragen auf die Geeignetheit derjenigen Empfehlungen aus dem technischen Regelwerk RASt 06 bezieht, die für den konkreten Sachverhalt zutreffen (vgl. dazu auch: BayVGH, B.v. 8.4.2019 - 1 CS 19.261 - BeckRS 2019, 7159).
  • VG Ansbach, 31.10.2007 - AN 9 K 07.00159
    Auszug aus VG Ansbach, 16.01.2020 - AN 17 K 17.00963
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. Urteile vom 30.8.1985 - 4 C 48/81 - NVwZ 1986, 38; ebenso Urteile vom 22.11.1985 - 4 C 71/82 und vom 31.10.1990 - 4 C 45/88), der das Gericht folgt, bestimmen sich die Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung jeweils nach dem zu errichtenden Vorhaben (so auch: VG Ansbach, U.v. 31.10.2007 - AN 9 K 07.00159 - BeckRS 2007, 34425).
  • VGH Bayern, 09.10.2019 - 8 ZB 17.2519

    Straßenrechtlicher Anliegergebrauch

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 1 ME 83/08

    Umfang des Anspruchs auf Erschließung; Verpflichtung einer Gemeinde zur

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - 7 A 4922/99

    Wegemäßige Erschließung eines aufgestockten Garagengebäudes mit Nutzräumen;

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

  • BVerfG, 05.07.1972 - 2 BvL 6/66

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Hamburgischen Wegegesetzes

  • VGH Bayern, 02.02.2004 - 1 CS 03.2660

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich mangels

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

  • BVerwG, 10.09.1976 - 4 C 5.76

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Veränderungssperren

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung rückwärtiger

  • VG Augsburg, 08.11.2017 - Au 6 K 17.631

    Anspruch auf gesicherte Erschließung und Erreichbarkeit eines Grundstücks

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1993 - 2 S 2689/91

    Kein Anspruch auf Folgenbeseitigung bei lediglich mittelbaren Schäden;

  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 2 N 12.448

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Abwägung; Straßenführung; Straßenausweitung;

  • VG Hannover, 22.12.2003 - 12 A 3830/01

    Erschließungslast; private Zuwegung; Verdichtung der Erschließungspflicht

  • VGH Bayern, 28.10.2015 - 9 CS 15.1633

    Vorläufiger Rechtsschutz, betriebliche Freizeitanlage, Baugenehmigung,

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

  • VGH Bayern, 16.04.2015 - 9 ZB 12.205

    Nachbarklage gegen abgrabungsrechtliche Genehmigung für einen Steinbruch;

  • VGH Bayern, 27.02.2015 - 11 ZB 14.309

    Anspruch eines Straßenanliegers auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen

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