Rechtsprechung
VG Ansbach, 16.04.2018 - AN 4 K 17.02330 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayGO Art. 84 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 2, Art. 85 S. 2; BayStG Art. 1 Abs. 2; BGB § 87
Genehmigung zur Auflösung einer Stiftung und Verteilung des Stiftungsvermögens - IWW
BayGO Art. 84 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 2, Art. 85 S. 2; BayStG Art. 1 Abs. 2; BGB § 87
BayGO, BayStG, BGB
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wird zitiert von ...
- FG München, 11.05.2021 - 6 K 1417/19
Gründung einer öffentlich-rechtlichen nicht rechtsfähigen Stiftung in Bayern
Auch bei der in Art. 85 BayGO geregelten Frage, ob und wann eine Änderung des Verwendungszwecks und eine Aufhebung der Zweckbestimmung zulässig sind, wird dargelegt, dass der Stifterwille ausschlaggebend ist und die zivilrechtlichen Grundsätze für Treuhandgeschäfte zu beachten sind (vgl. hierzu VG Ansbach, Urteil vom 16. April 2018 AN 4 K 17.02330, juris).