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   VG Ansbach, 16.04.2020 - AN 16 E 19.02459   

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VG Ansbach, 16.04.2020 - AN 16 E 19.02459 (https://dejure.org/2020,8966)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.04.2020 - AN 16 E 19.02459 (https://dejure.org/2020,8966)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. April 2020 - AN 16 E 19.02459 (https://dejure.org/2020,8966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2
    Dienstliche Beurteilungen bei Verbeamtung von Tarifbeschäftigten

  • rewis.io

    Abgelehnter Antrag im Streit um Verbeamtung in der Laufbahn des mittleren Dienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2020 - AN 16 E 19.02459
    Zudem lasse der gesamte Inhalt des Beurteilungsvorgangs allein den Rückschluss zu, dass das Gesamturteil allein aus dem arithmetischen Mittel der auf S. 3 der dienstlichen Beurteilung enthaltenen Punktwerte der Einzelmerkmale gebildet worden sei entgegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, etwa Urteil vom 1.3.2018 - 2 A 10.17.

    Ob diese Vorgabe allein sprachliche Mittel verwendet oder mathematisch exakt Faktoren für die Einzelmerkmale festlegt, die ihr unterschiedliches Gewicht zum Ausdruck bringen, unterliegt dem Organisationsermessen des Dienstherrn (BVerwG, U.v. 1.3.2018 - 2 A 10/17 - juris Rn. 45).

    Denn das abschließende Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung darf sich ohnehin nicht auf die Bildung eines arithmetischen Mittels aus einzelnen Leistungsmerkmalen beschränken, sondern muss vielmehr im Gesamturteil die unterschiedliche Bedeutung der Einzelbewertungen durch ihre entsprechende Gewichtung zum Ausdruck kommen (BVerwG, U.v. 17.9.2015 - 2 C 27/14 - juris Rn. 33, U.v. 1.3.2018 - 2 A 10/17 - juris Rn. 42).

  • VG Gelsenkirchen, 15.01.2020 - 12 L 1796/19

    Beamte dienstliche Beurteilung Gesamturteil Begründung des Gesamturteils

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2020 - AN 16 E 19.02459
    Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen habe durch Beschluss vom 15. Januar 2020, Az: 12 L 1796/19, zudem entschieden, dass die dortige dienstliche Beurteilung in zweifacher Hinsicht rechtswidrig sei.

    Hieraus ergibt sich nachvollziehbar und im Gegensatz zu der dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15. Januar 2020 (12 L 1796/19) zugrundeliegenden Beurteilung auch in sprachlicher Hinsicht plausibel die vergebene Gesamtnote 6. Dass sich der zusammenfassenden Begründung der Erstbeurteilerin nicht hinreichend klar entnehmen lässt, welchen Leistungsmerkmalen die Antragsgegnerin bei der Bildung ihres Gesamturteils besonderes Gewicht beigemessen hat, vermag vor diesem Hintergrund daher keinen Anordnungsanspruch zugunsten der Antragstellerin zu begründen.

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2020 - AN 16 E 19.02459
    Da die erstellten Anlassbeurteilungen vorliegend der Verwirklichung des Grundsatzes aus Art. 33 Abs. 2 GG dienen, Beamte nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung einzustellen, ist es erforderlich, dass sie die Tätigkeit der Bewerber im maßgeblichen Beurteilungszeitraum vollständig erfassen, auf zuverlässige Erkenntnisquellen gestützt sind, die Leistungen hinreichend differenziert darstellen und auf gleichen Bewerbungsmaßstäben beruhen (stRspr., BVerwG, U.v. 27.11.2014 - 2 A 10/13 - juris Rn. 21; U.v. 17.9.2015 - 2 C 27/14 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2020 - AN 16 E 19.02459
    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 19.12.2002 - 2 C 31.01; U.v. 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 - juris Rn. 11; U.v. 21.03.2007 - 2 C 2/06 - juris Rn. 7).
  • LAG Düsseldorf, 20.02.2019 - 12 Sa 908/18
    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2020 - AN 16 E 19.02459
    Auch dies sei bereits willkürlich gewesen, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 20. Februar 2019, Az: 12 Sa 908/18 festgestellt habe.
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2020 - AN 16 E 19.02459
    Dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausweislich der Angaben der Antragsgegnerin zur Beurteilungskonferenz am 4. April 2019 auch unterhalb der beiden Spitzennoten 9 und 8 einen Richtwert von 30 Prozent für die Vergabe der Note 7 festsetzte, führt zu keiner derartigen leistungswidrigen Vorgabe, sondern steht vielmehr im Ermessen des Dienstherrn und dient dem Zweck, den Beurteilenden wie Beurteilten durch die Richtwerte den Aussagegehalt der Gesamturteilsstufen und die gewollten Maßstäbe zu verdeutlichen und zu konkretisieren (vgl. etwa BVerwG, U.v. 26.6.1980 - 2 C 13/79 - juris Rn. 34; OVG Lüneburg, U.v.10.2.2015 - 5 LB 100/14 - juris Rn. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2018 - 6 B 1/18

    Anspruch auf Untersagung der Besetzung der Stelle einer stellvertretenden

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2020 - AN 16 E 19.02459
    Zweifel der Antragstellerin in diesem Zusammenhang im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Beteiligung derselben erweisen sich im Übrigen bereits deshalb als unbehelflich, weil sich die Antragstellerin als Bewerberin nicht auf Mängel bei der Einleitung eines Anhörungs- bzw. Mitbestimmungsverfahrens wie etwa eine unzureichende Unterrichtung eines Beteiligten berufen kann; greift der entsprechende Beteiligte Einwendungen nicht auf, kann er diese weder im weiteren Verfahren rügen, noch erweist sich ein derartiger Mangel im Verhältnis zwischen Behörde und Bewerber als beachtlich (OVG NRW, B.v. 10.7.2018 - 6 B 1/18 - juris Rn. 39 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2020 - AN 16 E 19.02459
    Das Gericht kann nur überprüfen, ob der Dienstherr die Begriffe Eignung, Befähigung und fachliche Leistung verkannt hat, ob er von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, ob er das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, ob er allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (BVerwG, U.v. 13.5.1965 - II C 146/62 - juris Rn.40; BVerfG, B.v. 20.9.2016 - 2 BvR 2453/15 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2020 - AN 16 E 19.02459
    Das Gericht hat dann auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten worden sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen - speziell denen der maßgeblichen Laufbahnverordnung - sowie mit sonstigen gesetzlichen Vorschriften im Einklang stehen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, U.v. 19.12.2002 - 2 C 31.01; U.v. 17.12.2003 - BVerwG 2 A 2.03 - juris Rn. 11; U.v. 21.03.2007 - 2 C 2/06 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 18.06.2009 - 2 B 64.08

    Dienstliche Beurteilung; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens; unmittelbare

    Auszug aus VG Ansbach, 16.04.2020 - AN 16 E 19.02459
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abfassung der dienstlichen Beurteilung erlassen hat, so sind die Beurteiler aufgrund des Gleichheitssatzes hinsichtlich des anzuwendenden Verfahrens und der anzuwendenden Maßstäbe an diese Richtlinien gebunden (BVerwG, B.v. 18.6.2009 - 2 B 64.08 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 17.12.2003 - 2 A 2.03

    Dienstliche Beurteilung eines Soldaten; Beurteilung der Förderungswürdigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2015 - 5 LB 100/14

    Beurteilung; HEGA 02/08; Vier-Augen-Prinzip

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2013 - 1 B 133/13

    Beförderungsrunde für Telekom-Beamte

  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 6 CE 20.1191

    Übernahme von Tarifbeschäftigten in das Beamtenverhältnis

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 16. April 2020 - AN 16 E 19.02459 - wird zurückgewiesen.
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