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   VG Ansbach, 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399   

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VG Ansbach, 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399 (https://dejure.org/2016,24806)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399 (https://dejure.org/2016,24806)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. Juni 2016 - AN 5 K 15.00399 (https://dejure.org/2016,24806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
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    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 14.05.2009 - 19 ZB 09.785

    Widerruf einer Niederlassungserlaubnis - zum Absehen von der Verpflichtung zur

    Auszug aus VG Ansbach, 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399
    Durch diese Ausnahmeregelung wollte der Gesetzgeber den durch Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gebotenen besonderen Schutz von kranken und behinderten Menschen Rechnung tragen und diese nicht von einer ansonsten möglichen weiteren Aufenthaltsverfestigung durch Versagung einer Niederlassungserlaubnis wegen Fehlens dieser besonderen Integrationsvoraussetzung ausschließen (BayVGH, B. v. 14.5.2009 - 19 ZB 09.785 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 13.12.2011 - OVG 12 B 24.11 - juris Rn. 22; jeweils m. w. N.).

    Bereits nach dem Wortlaut nicht erfasst sind Fälle, in denen der Ausländer (nur) aufgrund im normalen Lebensverlauf auftretender Alterserscheinungen oder Einschränkungen der Leistungsfähigkeit durch alterstypische Erkrankungen an der Erfüllung der Voraussetzungen der Lebensunterhaltssicherung gehindert ist (BayVGH, B. v. 14.5.2009 - 19 ZB 09.785 - juris Rn. 16; Dienelt in Bergmann/Dienelt, AuslR, 11. Aufl. 2016, § 9 AufenthG, Rn. 77).

    Insbesondere dient die Vorschrift nicht dazu, bei Personen im Rentenalter, deren Aufenthaltszeit im Bundesgebiet für den Erwerb ausreichender Rentenansprüche zu kurz war oder die in dieser Zeit aus anderen Gründen solche nicht im ausreichenden Maße erworben haben, vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhaltes abzusehen (BayVGH, B. v. 14.5.2009 - 19 ZB 09.785 - juris Rn. 16).

    Da bei Personen im Rentenalter, wie dem Kläger hier, die Generierung von Einkommen durch eigene Erwerbstätigkeit nicht mehr im Vordergrund steht, sondern vielmehr der Lebensunterhalt grundsätzlich durch während des vorangegangenen Erwerbslebens generierte Rentenansprüche gesichert wird (vgl. BayVGH, B. v. 14.5.2009 - 19 ZB 09.785), ist zudem erforderlich, dass dargelegt wird, dass auch der Erwerb entsprechender Anwartschaften (in der Vergangenheit) bereits wegen einer unter die Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 3 AufenthG fallenden Krankheit oder Behinderung nicht möglich war.

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399
    Die Erfüllung dieser Verpflichtung setzt eine positive Prognose voraus, dass der Lebensunterhalt des Ausländers in Zukunft auf Dauer ohne die Inanspruchnahme anderer als der in § 2 Abs. 3 Satz 2 AufenthG aufgeführten öffentlichen Mittel gesichert ist (BVerwG, U. v. 18.4.2003 - 10 C 10.12 - juris Rn. 13).

    Der in Anschlag zu bringende Bedarf für den Lebensunterhalt bemisst sich dabei - insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Bedarfsgemeinschaft - grundsätzlich nach den Maßstäben des Sozialrechts (vgl. Dienelt in Bergmann/Dienelt, AuslR, 11. Aufl. 2016, § 9 AufenthG, Rn. 35; grundlegend zur Sicherung des Lebensunterhaltes allgemein BVerwG, U. v. 26.8.2008 - 1 C 32.07 - juris Rn. 19; dem folgend: BVerwG, U. v. 18.4.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2007 - 17 E 47/07

    D (A), Prozesskostenhilfe, Lebensunterhalt, Zukunftsprognose, Befristung,

    Auszug aus VG Ansbach, 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399
    Neben den aktuellen Verhältnissen kommt es auch auf die voraussichtliche Entwicklung an, wobei die bisherige Erwerbsbiographie gewichtige Anhaltspunkte für die anzustellende Prognose liefern kann (OVG NRW, B. v. 4.12.2007 - 17 E 47/07 - juirs Rn. 6).

    Es ist somit - auch aufgrund rückschauender Betrachtung - abzuschätzen, ob ohne unvorhergesehene Ereignisse in Zukunft gewährleistet erscheint, dass der Ausländer den Lebensunterhalt dauerhaft ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel aufbringen kann (OVG NRW, B. v. 4.12.2007 - 17 E 47/07 - juirs Rn. 6; Dienelt in Bergmann/Dienelt, AuslR, 11. Aufl. 2016, § 9 AufenthG, Rn. 37).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2011 - 12 B 24.11

    Niederlassungserlaubnis; Bedarfsgemeinschaft; (keine) Sicherung des

    Auszug aus VG Ansbach, 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399
    Durch diese Ausnahmeregelung wollte der Gesetzgeber den durch Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG gebotenen besonderen Schutz von kranken und behinderten Menschen Rechnung tragen und diese nicht von einer ansonsten möglichen weiteren Aufenthaltsverfestigung durch Versagung einer Niederlassungserlaubnis wegen Fehlens dieser besonderen Integrationsvoraussetzung ausschließen (BayVGH, B. v. 14.5.2009 - 19 ZB 09.785 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 13.12.2011 - OVG 12 B 24.11 - juris Rn. 22; jeweils m. w. N.).

    Im Hinblick auf die gesetzliche Zielsetzung, auch behinderten Ausländern eine Aufenthaltsverfestigung zu ermöglichen, wenn sie wegen ihrer Behinderung nicht arbeiten können, ist auch zu berücksichtigen, dass die Erfüllbarkeit der (vollständigen) Lebensunterhaltssicherung auch dem nur eingeschränkt Erwerbsunfähigen krankheits- oder behinderungsbedingt unmöglich sein kann (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 13.12.2011 - OVG 12 B 24.11 - juris Rn. 22; BayVGH, B. v. 18.6.2015 - 10 C 15.675 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 18.06.2015 - 10 C 15.675

    Erwerbsminderung und Schwerbehinderung aufgrund posttraumatischer

    Auszug aus VG Ansbach, 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399
    Im Hinblick auf die gesetzliche Zielsetzung, auch behinderten Ausländern eine Aufenthaltsverfestigung zu ermöglichen, wenn sie wegen ihrer Behinderung nicht arbeiten können, ist auch zu berücksichtigen, dass die Erfüllbarkeit der (vollständigen) Lebensunterhaltssicherung auch dem nur eingeschränkt Erwerbsunfähigen krankheits- oder behinderungsbedingt unmöglich sein kann (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 13.12.2011 - OVG 12 B 24.11 - juris Rn. 22; BayVGH, B. v. 18.6.2015 - 10 C 15.675 - juris Rn. 11).

    Erforderlich zum Nachweis der tatbestandlichen Voraussetzungen der Ausnahmeregelung des § 9 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 9 Abs. 2 Satz 3 AufenthG ist eine fachärztliche Aussage darüber, ob und in welchem Umfang der die Niederlassungserlaubnis begehrende Ausländer noch arbeitsfähig ist und eine Vergleichsberechnung des theoretisch durch Erwerbstätigkeit zu erzielenden Einkommens und der dem Ausländer zustehenden öffentlichen Leistungen (BayVGH, B. v. 18.6.2015 - 10 C 15.675 - juris Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 2077/13

    Anfechtbarkeit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unter

    Auszug aus VG Ansbach, 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399
    Folglich ist im Ergebnis der Lebensunterhalt des Klägers entgegen der §§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2 Abs. 3 AufenthG schon aufgrund der Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht gesichert, ohne dass es darauf ankäme, ob das mietfreie Wohnen des Klägers bedarfsmindernd berücksichtigt werden kann (dafür wohl VGH BW, B. v. 11.12.2013 - 11 S 2077/13 - juris Rn. 29; OVG Saarland, B. v. 1.7.2011 - 2 B 216/11, 2 D 236/11 - juris Rn. 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 17 A 1150/13

    Aufenthalt aus humanitären Gründen; Aufenthalt aus familiären Gründen;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399
    Denn dieser Schutzzweck greift unabhängig davon Platz, ob der betroffene Ausländer auch aus anderen Gründen an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert ist, insbesondere wenn der weitere Hinderungsgrund temporärer Natur ist (dazu OVG NRW, U. v. 15.10.2014 - 17 A 1150/13 - juris Rn. 67 zum Fall eines minderjährigen behinderten Ausländers; Dienelt in Bergmann/Dienelt, AuslR, 11. Aufl. 2016, § 9 AufenthG, Rn. 85).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2008 - 18 E 1140/07

    Niederlassungserlaubnis Besitz einer Aufenthaltserlaubnis Unterbrechung

    Auszug aus VG Ansbach, 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399
    Als Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers nach der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist § 26 Abs. 4 AufenthG heranzuziehen, eine innerhalb ihres Regelungsbereichs gegenüber dem die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis allgemein regelnden § 9 AufenthG speziellere Anspruchsgrundlage (s. OVG NRW, B. v. 4.4.2008 - 18 E 1140/07 - juris Rn. 12; VG München, U. v. 12.5.2011 - M 12 K 10.6244 - juris Rn. 29; Dienelt in Bergmann/Dienelt, AuslR, 11. Aufl. 2016, § 26 AufenthG, Rn. 13).
  • VG München, 12.05.2011 - M 12 K 10.6244

    Niederlassungserlaubnis; Lebensunterhalt; Ermessen

    Auszug aus VG Ansbach, 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399
    Als Anspruchsgrundlage für das Begehren des Klägers nach der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist § 26 Abs. 4 AufenthG heranzuziehen, eine innerhalb ihres Regelungsbereichs gegenüber dem die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis allgemein regelnden § 9 AufenthG speziellere Anspruchsgrundlage (s. OVG NRW, B. v. 4.4.2008 - 18 E 1140/07 - juris Rn. 12; VG München, U. v. 12.5.2011 - M 12 K 10.6244 - juris Rn. 29; Dienelt in Bergmann/Dienelt, AuslR, 11. Aufl. 2016, § 26 AufenthG, Rn. 13).
  • OVG Saarland, 01.07.2011 - 2 B 216/11

    Rücknahme von Niederlassungserlaubnissen wegen angeblichen Verschweigens von

    Auszug aus VG Ansbach, 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399
    Folglich ist im Ergebnis der Lebensunterhalt des Klägers entgegen der §§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2 Abs. 3 AufenthG schon aufgrund der Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht gesichert, ohne dass es darauf ankäme, ob das mietfreie Wohnen des Klägers bedarfsmindernd berücksichtigt werden kann (dafür wohl VGH BW, B. v. 11.12.2013 - 11 S 2077/13 - juris Rn. 29; OVG Saarland, B. v. 1.7.2011 - 2 B 216/11, 2 D 236/11 - juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 16.04.2008 - 19 B 07.336

    Abgelehnter Asylbewerber mit langjährigem Aufenthalt; Niederlassungserlaubnis aus

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

  • VG Münster, 25.08.2023 - 3 K 1371/20

    Niederlassungserlaubnis Absehen deutsche Sprachkenntnisse Lebensunterhalt

    Die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung, die eine rückwirkende Betrachtung zulässt, Bay. VGH, Beschluss vom 14.5.2009 - 19 ZB 09.785 - juris, Rdn. 16; VG Ansbach, Urteil vom 16.6.2016 - AN 5 K 15.00399 -, juris, Rdn. 44, ist anders gelagert als der hier vorliegende Fall, so dass sich die dort postulierte rückwirkende Gesamtschau nicht als allgemeingültiger Rechtssatz anwenden lässt.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 14.5.2009 - 19 ZB 09.785 - juris, Rdn. 16; VG Ansbach, Urteil vom 16.6.2016 - AN 5 K 15.00399 -, juris, Rdn. 44.

    vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16.6.2016 - AN 5 K 15.00399 -, juris, Rdn. 41.

    vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16.6.2016 - AN 5 K 15.00399 -, juris, Rdn. 47; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Kommentar, 14. Aufl., 2022, § 9 AufenthG, Rdn. 97.

    vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16.6.2016 - AN 5 K 15.00399 -, juris, Rdn. 47; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Kommentar, 14. Aufl., 2022, § 9 AufenthG, Rdn. 98.

  • VG Köln, 17.11.2020 - 12 K 542/20
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 15.10.2014 - 17 A 1150/13 -, juris Rn. 67; VG Ansbach, Urteil vom 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399 - Dienelt a. a. O., Rn. 95.

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18.06.2015 - 10 C 15.675 -, juris Rn. 11; OVG B-B, Beschluss vom 13.12.2011 - 12 B 24.11 -, juris Rn. 22; VG Ansbach, Urteil vom 16.06.2016 AN 5 K 15.00399 -, juris Rn. 45.

    vgl. im Einzelnen: VG Ansbach, Urteil vom 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399-, juris Rn. 47 f. m. w. N.

  • VG München, 29.09.2016 - M 25 K 14.5499

    Kein Absehen vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts für die Erteilung

    Ärztliche Atteste sollten sich zudem differenzierend damit auseinandersetzen, ob und inwieweit eine etwaige Erwerbsunfähigkeit auf dem Alter und alterstypischen Einschränkungen beruht (vgl. VG Ansbach, U.v. 16.6.2016 - AN 5 K 15.00399 - juris Rn. 49).

    Dabei ist zu berücksichtigen, ob es sich bei dem Aussteller um einen Facharzt handelt oder nicht (vgl. VG Ansbach, U.v. 16.6.2016 - AN 5 K 15.00399 - juris Rn. 49).

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