Rechtsprechung
VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 14 K 09.00075, AN 14 K 09.00075 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Den Kläger trifft eine Mitwirkungspflicht bei der Sachverhaltsaufklärung. Er soll im Verfahren keinen Vorteil daraus ziehen, dass er einer Verwertung eines für ihn ungünstigen Gutachtens widerspricht.Antrag auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung; Kläger verbietet die ...
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Antrag auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung - Eingeschränkte Einsatzfähigkeit in seiner Berufstätigkeit durch starke Sehschwäche - Eigen-, Fremd- und Produktgefährdung - Mitwirkungspflicht - Sachverhaltsaufklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64
Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten …
Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 14 K 09.00075
Das Sozialgesetzbuch - 9. Buch Teil 2 verfolgt den Zweck, den Schwerbeschädigten vor den besonderen Gefahren, denen er wegen seiner Beeinträchtigung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt ist, zu bewahren und sicher zu stellen, dass er gegenüber dem gesunden Arbeitnehmer nicht ins Hintertreffen gerät (BVerwGE 23, 123, 127). - BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66
Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der …
Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 14 K 09.00075
Dieses Gesetz soll mit seinen Vorschriften über den Sonderkündigungsschutz vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen (BVerwGE 29, 140, 141). - BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70
Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des …
Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 14 K 09.00075
Ist der Schwerbehinderte krankheits- oder behinderungsbedingt nicht zur Fortsetzung der Arbeit am bisherigen Arbeitsplatz in der Lage, sind an die Zumutbarkeitsgrenzen beim Arbeitgeber besonders hohe Anforderungen zu stellen, um auch den im Schwerbehindertengesetz zum Ausdruck gekommenen Schutzgedanken der Rehabilitation verwirklichen zu können (BVerwGE 39, 36, 38). - BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …
Auszug aus VG Ansbach, 16.07.2009 - AN 14 K 09.00075
Soweit nicht die besonderen Voraussetzungen des § 89 SGB IX vorliegen, ist die Ermessensentscheidung des Integrationsamtes gemäß § 39 Abs. 1 SGB I nur durch Sinn und Zweck des Schwerbehindertengesetzes (jetzt: SGB IX), eines "Fürsorgegesetzes" gebunden (vgl. BVerwGE 90, 287 ff.).