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   VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823, AN 11 K 14.01824   

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VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823, AN 11 K 14.01824 (https://dejure.org/2015,27466)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823, AN 11 K 14.01824 (https://dejure.org/2015,27466)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. September 2015 - AN 11 K 14.01823, AN 11 K 14.01824 (https://dejure.org/2015,27466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Unbegründete Klage gegen Windkraftanlage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Windkraftanlagen ohne Erfolg

  • bayrvr.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Windkraftanlagen ohne Erfolg

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

    Auszug aus VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823
    Dabei muss hier nicht entschieden werden, ob sich die Klägerin - als nicht nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 UmwRG privilegierte Vereinigung - überhaupt auf alle Verstöße gegen Vorgaben des UVPG ohne gleichzeitige Darlegung einer subjektiven Rechtsverletzung mit Erfolg berufen kann (dazu BayVGH v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - Rn 48).

    auf eine schnelle Bearbeitung des Genehmigungsantrags hingewirkt hat, ist schon im Kern nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, denn diesbezüglich besteht bereits eine gesetzliche Pflicht der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6a BImSchG bzw. Art. 10 Satz 2 BayVwVfG (BayVGH v. 8.6.2015 - 22 CS 15.686 - Rn 50).

    Gerade auch der BayVGH (B. v. 8.6.2015, 22 CS 15.686) hat betont, dass ein Hinweis eines Beamten eines Landratsamtes auf eine zügige Bearbeitung eines Genehmigungsverfahrens und eine diesbezügliche Hinwirkung weder rechtswidrig oder auch nur "verdächtig" ist, sondern gerade den gesetzlichen Vorgaben entspricht (vgl. z. B. Art. 10 Satz 2 BayVwVfG und § 10 Abs. 6 a BImSchG); auf dieser Basis bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Besorgnis der Befangenheit im Sinn von Art. 21 BayVwVfG oder gar für einen Personenausschluss nach Art. 20 Abs. 1 BayVwVfG.

    Dieser Aspekt bedarf im Übrigen wegen Entscheidungsirrelevanz keiner Vertiefung, denn selbst ein unterstellter Verfahrensverstoß - hier außerhalb der oben abgehandelten Themen des UmwRG und des UVPG - allein im Kontext des § 13 BImSchG würde der Klägerin zu keinem Klageerfolg verhelfen, da im hier klägerseits monierten Kontext des (deutschen) Verfahrensrechts und des Naturschutzrechts der Klägerin keine materielle subjektive Rechtsposition zusteht (vgl. hierzu nachfolgend auch im materiellen Teil; explizit auch so BayVGH, B. v. 8.6.2015, 22 CS 15.686, der im Übrigen dort recht deutlich darauf hinweist, dass gerade auch der Europäische Gerichtshof (U. v. 7.11.2013, Rs. C-72/12, BayVBl 2014, 400, Rn. 54) selbst im Kontext mit der UVP-Richtlinie ausdrücklich nicht dazu Stellung genommen hat, ob von Individualklägern - wie hier - geltend gemachte Verfahrensfehler sogar bei der UVP auf nicht drittschützenden Rechtsgebieten (- wie hier beim Naturschutzrecht -) ohne Beeinträchtigung einer materiell-rechtlichen Rechtsposition zu Aufhebungsansprüchen führen; der BayVGH ergänzt dies um seine diesbezügliche Meinung, dass insofern bisher nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden könne, dass nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs auf das Erfordernis einer Verletzung materieller subjektiver Rechte eines Individualklägers verzichtet werden könnte, zumal eine Rechtsschutzlücke zum Naturschutzrecht, im Fall des BayVGH für besonders geschützte Arten, schon wegen des Instituts der Umweltverbandsklage nicht entstehen könne).

    - Naturschutz, insbesondere Artenschutz: Hierzu besteht für Dritte wie die Klägerin, die lediglich im Umfeld von WKA wohnen, kein Drittschutz, vgl. z.B. OVG Greifswald, Beschluss vom 21.5.2014, 3 M 236/13; VG Schwerin, Beschluss vom 18.11.2013, 7 B 68/13; Feldhaus, Komm. zum BImSchG, B 1, Rn. 108 ff, dort insbesondere Rn. 112 ff; VG Augsburg, Beschluss vom 9.7.2014, Au 4 S. 14.945; BayVGH, Urteil vom 18.6.2014, 22 B 13.1358; BayVGH, B.v. 8.6.2015, 22 CS 15.686.

    - Raumordnungs- und Landesplanungsrecht ist im hiesigen Kontext nicht drittschützend (so auch BayVGH, B.v. 8.6.2015, 22 CS 15.686, zu einem dort angesprochenen Teilkontext).

    Der BayVGH hat auch in seinem Beschluss vom 8. Juni 2015 (22 CS 15.686) nochmals und aktuell betont, dass in Bezug auf die Themen des tieffrequenten Schalles und des Infraschalles weiterhin davon ausgegangen werden kann, dass ab einem Abstand von 250 m zu einer WKA in der Regel keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall mehr zu erwarten sind und dass bei Abständen von mehr als 500 m regelmäßig die Windkraftanlage nur einen Bruchteil des in der Umgebung messbaren Infraschalls erzeugt (Windkrafterlass Nr. 8.2.8, S. 22).

  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 B 05.3387

    Genehmigung für eine Windfarm

    Auszug aus VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823
    Zur Bestimmung des räumlichen Zusammenhangs kann auch auf in der Verwaltungspraxis anerkannte Abstandsmaße wie das 10-fache des Rotordurchmessers abgestellt werden, solange diese Praxis nicht schematisch - einem Rechtssatz gleich - angewendet wird, sondern Platz für eine abweichende Einzelfallbetrachtung lässt (BVerwG v. 8.5.2007 - 4 B 11/07 - Rn 7 = BauR 2007, 1698, BayVGH v. 12.1.2007 - 1 B 05.3387 u.a. - Rn 23 = NVwZ 2007, 1213).

    Im Rahmen dieser Einzelfallabwägung spielt auch die Frage der räumlichen Zuordnung der Anlagen zueinander eine beachtliche Rolle (BayVGH v. 12.1.2007 - 1 B 05.3387 u.a. - Rn 27 = NVwZ 2007, 1213).

    Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass die Anforderungen an das Vorliegen kumulierender Einwirkungsbereiche - und damit an die Bejahung der daran anzuknüpfenden eventuellen UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens - nicht mit der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit gleichgesetzt werden dürfen (BayVGH v. 12.1.2007 - 1 B 05.3387 u.a. - Rn 26 = NVwZ 2007, 1213).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    Auszug aus VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823
    Hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit des Ergebnisses ist nach § 4a Abs. 4 UmwRG auf den Katalog von § 4a Abs. 2 UmwRG abzustellen (so auch OVG Münster v. 25.2.2015 - 8 A 959/10 - Rn 123 = BauR 2015, 1138).
  • OVG Saarland, 24.09.2014 - 2 A 471/13

    Nachbaranfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823
    Das OVG Saarlouis (Beschluss vom 24.9.2014, 2 A 471/13) ergänzt explizit, dass auch die Erstellung einer fachgutachterlichen Beurteilung im Auftrag des Betreibers nicht dazu führt, dass diese automatisch einer Überprüfung durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen bedarf.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2014 - 3 M 236/13
    Auszug aus VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823
    - Naturschutz, insbesondere Artenschutz: Hierzu besteht für Dritte wie die Klägerin, die lediglich im Umfeld von WKA wohnen, kein Drittschutz, vgl. z.B. OVG Greifswald, Beschluss vom 21.5.2014, 3 M 236/13; VG Schwerin, Beschluss vom 18.11.2013, 7 B 68/13; Feldhaus, Komm. zum BImSchG, B 1, Rn. 108 ff, dort insbesondere Rn. 112 ff; VG Augsburg, Beschluss vom 9.7.2014, Au 4 S. 14.945; BayVGH, Urteil vom 18.6.2014, 22 B 13.1358; BayVGH, B.v. 8.6.2015, 22 CS 15.686.
  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823
    Dieser Aspekt bedarf im Übrigen wegen Entscheidungsirrelevanz keiner Vertiefung, denn selbst ein unterstellter Verfahrensverstoß - hier außerhalb der oben abgehandelten Themen des UmwRG und des UVPG - allein im Kontext des § 13 BImSchG würde der Klägerin zu keinem Klageerfolg verhelfen, da im hier klägerseits monierten Kontext des (deutschen) Verfahrensrechts und des Naturschutzrechts der Klägerin keine materielle subjektive Rechtsposition zusteht (vgl. hierzu nachfolgend auch im materiellen Teil; explizit auch so BayVGH, B. v. 8.6.2015, 22 CS 15.686, der im Übrigen dort recht deutlich darauf hinweist, dass gerade auch der Europäische Gerichtshof (U. v. 7.11.2013, Rs. C-72/12, BayVBl 2014, 400, Rn. 54) selbst im Kontext mit der UVP-Richtlinie ausdrücklich nicht dazu Stellung genommen hat, ob von Individualklägern - wie hier - geltend gemachte Verfahrensfehler sogar bei der UVP auf nicht drittschützenden Rechtsgebieten (- wie hier beim Naturschutzrecht -) ohne Beeinträchtigung einer materiell-rechtlichen Rechtsposition zu Aufhebungsansprüchen führen; der BayVGH ergänzt dies um seine diesbezügliche Meinung, dass insofern bisher nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden könne, dass nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs auf das Erfordernis einer Verletzung materieller subjektiver Rechte eines Individualklägers verzichtet werden könnte, zumal eine Rechtsschutzlücke zum Naturschutzrecht, im Fall des BayVGH für besonders geschützte Arten, schon wegen des Instituts der Umweltverbandsklage nicht entstehen könne).
  • VGH Hessen, 21.01.2010 - 9 B 2922/09

    Verwertbarkeit eines Parteigutachtens; wissenschaftliche Abhandlungen zum

    Auszug aus VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823
    Dies betonen insbesondere auch zum Aspekt "hoch liegende Schallquellen" z.B. OVG Lüneburg (U.v. 1.6.2010, 12 LB 31/07 und B.v. 20.3.2007, 12 RA 1/07) und der VGH Kassel (B.v. 21.1.2010, 9 B 2922/09), auf dessen nähere Begründung, den Beteiligten zugänglich über juris, verwiesen wird; an dieser Lage hat sich auch in der Zwischenzeit nichts geändert.
  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297

    Kein Baustopp für Windkraftanlage Etzenhausen

    Auszug aus VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823
    Die Erreichbarkeit in der Bauphase ist nämlich keine Frage der rechtlichen Zulässigkeit, sondern der tatsächlichen Realisierbarkeit des Vorhabens (vgl. BayVGH vom 21.01.2013 Az. 22 CS 12.2297).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 2 S 2385/12

    Zur Verwertung von Sachverständigengutachten im Wege des Urkundenbeweises

    Auszug aus VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823
    Hinzu kommt, dass schon nach allgemeinen beweisrechtlichen Grundsätzen im gerichtlichen Verfahren auch Gutachten, die im vorangegangenen Verwaltungsverfahren eingeholt oder in Auftrag gegeben wurden, im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden können, soweit diese mit ihren Inhalten nicht substantiiert bestritten werden (Kopp / Schenke, VwGO, § 98, Rn. 15 a und § 108 Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 7.9.1993, 9 B 509.93, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.2.2013, 2 S 2385/12 - jeweils juris -).
  • VGH Bayern, 15.10.2012 - 22 CS 12.2110

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; Bildung von

    Auszug aus VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (u.a. Beschluss vom 15.10.2012, 22 CS 12.2110 u.a.) gilt, dass auch festgesetzte Teilbeurteilungspegel zum Lärm gerichtlicherseits nachvollzogen werden, weil mit Hilfe derselben Lärmkontingente festgesetzt werden, durch welche der Nachbarschutz sichergestellt werden soll; nach dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a.a.O. ist daher die technische Möglichkeit und auch die rechtliche Zulässigkeit einer Lärmkontingentierung allgemein anerkannt, denn Immissionsrichtwerte sind akzeptor- und nicht anlagenbezogen, so dass der für einen bestimmten Immissionsort maßgebliche Wert durch die Gesamtheit aller einwirkenden Anlagen (- im hiesigen Lärmkontext -) eingehalten werden muss, was bei mehreren Anlagen die entsprechende Aufteilung des zulässigen Gesamtlärms sinnvoll macht, zum Teil auch erfordert.
  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 10 A 2037/11

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Missachtung der Belange des Denkmalschutzes

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

  • BVerwG, 12.10.2010 - 6 B 26.10

    Wehrdienstfähigkeit; sachverständiger Zeuge; Sachverständiger; zur Abgrenzung der

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2010 - 12 LB 31/07

    Nachbarklage wegen Erteilung einer einfachen Baugenehmigung trotz

  • VGH Bayern, 12.03.2008 - 22 CS 07.2027

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen

  • BVerwG, 07.09.1993 - 9 B 509.93

    Antrag auf Einholung von Sachverständigenbeweis zur Verfolgungsgefahr von

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 CS 08.2672

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine

  • BVerwG, 08.05.2007 - 4 B 11.07

    Begriff der Windfarm

  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 9.03

    Windfarm; Merkmale einer -; Einzelanlagen; Genehmigungspflicht; Baugenehmigung;

  • VG Ansbach, 28.04.2015 - AN 11 K 14.01907

    Unbegründete Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für 4 WKA

  • VGH Bayern, 16.03.2015 - 22 CS 15.310

    Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01479

    Klage einer Nachbargemeinde gegen Windkraftanlage; Drittschutz bei

  • VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 2 K 14.299

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Lärmimmissionen; Schattenwurf; optisch

  • VGH Bayern, 20.11.2014 - 22 ZB 14.1829

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14

    Einstweilige Aussetzung des Vollzugs der Änderung eines Bebauungsplans zu einem

  • VG München, 16.07.2013 - M 1 K 13.2056

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlage

  • VGH Bayern, 14.06.2013 - 15 ZB 13.612

    Nachbarklage gegen Mobilfunkmast (Betonschleudermast); Abstandsflächen; (keine)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 8 A 2716/10

    Klage gegen Windkraftanlage in Solingen-Gräfrath bleibt ohne Erfolg

  • VG Stuttgart, 23.03.2010 - 6 K 2339/07

    Klage gegen eine immissionsschutz- und baurechtliche Genehmigung für eine

  • VGH Bayern, 11.03.2004 - 22 B 02.1653

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Steinbruchs und eines Schotterwerks,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2002 - 7 A 2127/00

    Wieviel Lärm ist Nachbarn von Windenergieanlagen zuzumuten?

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