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   VG Ansbach, 16.11.2011 - AN 1 S 11.01846   

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https://dejure.org/2011,64904
VG Ansbach, 16.11.2011 - AN 1 S 11.01846 (https://dejure.org/2011,64904)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16.11.2011 - AN 1 S 11.01846 (https://dejure.org/2011,64904)
VG Ansbach, Entscheidung vom 16. November 2011 - AN 1 S 11.01846 (https://dejure.org/2011,64904)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rücknahme der Beamtenernennung; Herbeiführen der Ernennung durch arglistige Täuschung; zumindest offene Erfolgsaussichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 1 WB 15.98

    Recht der Soldaten - Berechnung der Jahresfrist zwischen dem Vorlagetermin einer

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2011 - AN 1 S 11.01846
    Soweit die Antragsgegnerin diese Angaben der Antragstellerin aufgrund ihrer späteren Einlassungen gegenüber ihrer Schulleiterin, insbesondere aber auch gegenüber der Amtsärztin Frau Dr. ... bei den nervenärztlichen Untersuchungen am ... 2010 und am ... 2010 sowie gegenüber Mitarbeitern des Personalamts bei der Aushändigung des Anhörungsschreibens vom 6. Juni 2011 für unzutreffend erachtet und damit die Täuschungshandlung belegt, hat sie dies nicht - wie geboten (vgl. Summer in Weiß / Niedermaier / Summer / Zängl, a. a. O., § 12 BeamtStG, RN 8; OVG Greifswald, U. v. 15.1.1998, 2 L 28/96, ZBR 1999, 32) - ausreichend belegt.
  • BVerwG, 06.07.1960 - VI C 193.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2011 - AN 1 S 11.01846
    Zwar können auch unzutreffende bzw. unvollständige Angaben gegenüber einem Amtsarzt den Tatbestand des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG erfüllen, da dieser die gesundheitliche Eignung des zu Ernennenden zu begutachten hat und damit maßgeblich am Ernennungsvorgang, d. h. in der Willensbildung beteiligt ist (vgl. Summer in Weiß / Niedermaier / Summer / Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 12 BeamtStG, RN 7; BVerwG, U. v. 6.7.1960, VI C 193/58, BVerwGE 11, 61 ff.), wobei bei einem Verschweigen von Tatsachen, hier von Vorerkrankungen, eine Offenbarungspflicht nicht nur dann besteht, wenn der Amtsarzt nach den Tatsachen gefragt hat und die Frage nicht jeden sachlichen Bezugs zur Entscheidung über die Ernennung entbehrt, sondern auch dann, wenn die - verschwiegenen - Tatsachen nach den dem Bewerber bekannten oder von ihm erwarteten Einstellungskriterien relevant sind (vgl. Summer in Weiß / Niedermaier / Summer / Zängl, a. a. O., § 12 BeamtStG, RN 7; BVerwG, B. v. 14.11.1969, I DB 7/69, BVerwGE 33, 285 ff.).
  • BVerwG, 22.05.1969 - I DB 7.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2011 - AN 1 S 11.01846
    Zwar können auch unzutreffende bzw. unvollständige Angaben gegenüber einem Amtsarzt den Tatbestand des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG erfüllen, da dieser die gesundheitliche Eignung des zu Ernennenden zu begutachten hat und damit maßgeblich am Ernennungsvorgang, d. h. in der Willensbildung beteiligt ist (vgl. Summer in Weiß / Niedermaier / Summer / Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 12 BeamtStG, RN 7; BVerwG, U. v. 6.7.1960, VI C 193/58, BVerwGE 11, 61 ff.), wobei bei einem Verschweigen von Tatsachen, hier von Vorerkrankungen, eine Offenbarungspflicht nicht nur dann besteht, wenn der Amtsarzt nach den Tatsachen gefragt hat und die Frage nicht jeden sachlichen Bezugs zur Entscheidung über die Ernennung entbehrt, sondern auch dann, wenn die - verschwiegenen - Tatsachen nach den dem Bewerber bekannten oder von ihm erwarteten Einstellungskriterien relevant sind (vgl. Summer in Weiß / Niedermaier / Summer / Zängl, a. a. O., § 12 BeamtStG, RN 7; BVerwG, B. v. 14.11.1969, I DB 7/69, BVerwGE 33, 285 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.1998 - 2 L 28/96

    Soldat; DDR; Staatssicherheit; NVA; Allgemeines Persönlichkeitsrecht;

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2011 - AN 1 S 11.01846
    Soweit die Antragsgegnerin diese Angaben der Antragstellerin aufgrund ihrer späteren Einlassungen gegenüber ihrer Schulleiterin, insbesondere aber auch gegenüber der Amtsärztin Frau Dr. ... bei den nervenärztlichen Untersuchungen am ... 2010 und am ... 2010 sowie gegenüber Mitarbeitern des Personalamts bei der Aushändigung des Anhörungsschreibens vom 6. Juni 2011 für unzutreffend erachtet und damit die Täuschungshandlung belegt, hat sie dies nicht - wie geboten (vgl. Summer in Weiß / Niedermaier / Summer / Zängl, a. a. O., § 12 BeamtStG, RN 8; OVG Greifswald, U. v. 15.1.1998, 2 L 28/96, ZBR 1999, 32) - ausreichend belegt.
  • VGH Bayern, 15.04.2011 - 3 CS 11.5

    Entlassung eines Gymnasiallehrers aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Auszug aus VG Ansbach, 16.11.2011 - AN 1 S 11.01846
    Der Festsetzung des Streitwerts liegen § 53 Abs. 3 Nr. 2, § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 GKG zugrunde, wobei im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Hälfte des sich daraus ergebenden Betrags festzusetzen war (vgl. BayVGH, B. v. 15.4.2011, 3 CS 11.5).
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