Rechtsprechung
VG Ansbach, 16.12.2008 - AN 11 E 08.02146 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unmittelbar bei Gericht erhobener Eilantrag auf Einstellung der Verwaltungsvollstreckung unzulässig;Fehlt bei Erfüllung durch Dritten die Leistungsbestimmung kann die abgabeberechtigte Gemeinde die Tilgung festlegen und entsprechend aufrechnen Rechtsschutz nach Art. 21 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VG Ansbach, 20.05.2009 - AN 11 K 08.02147
Übergang auf Fortsetzungsfeststellung einer unmittelbar bei Gericht erhobenen …
Ein ebenfalls gestellter Eilantrag mit dem Ziel, im Wege der einstweiligen Anordnung zu beschließen, dass die Vollstreckung aus dem Ausstandsverzeichnis bis zum Erlass des Urteils in dieser Sache einstweilen eingestellt wird, war mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 16. Dezember 2008 AN 11 E 08.02146 abgelehnt worden.Für die Verwaltungsvollstreckung gilt nämlich, wie bereits im Beschluss vom 16. Dezember 2008 AN 11 E 08.02146 ausgeführt wurde, nicht die Verweisung in §§ 167 Abs. 1 und 173 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf die Zwangsvollstreckung im Achten Buch der Zivilprozessordnung (ZPO) und mithin auf die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO, da sich diese nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder, hier nach dem Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG), richtet und Rechtsbehelfe in diesen Verfahren nach der VwGO zu erheben sind (Kopp/Schenke § 167 VwGO RdNr. 14).
- VGH Bayern, 10.02.2011 - 4 B 10.309
Feststellungsklage gegen Ausstandsverzeichnis; Feststellungsinteresse; …
Mit Beschluss vom 16. Dezember 2008 (AN 11 E 08.02146) lehnte das Verwaltungsgericht Ansbach den Eilantrag ab.