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   VG Ansbach, 17.01.2022 - AN 8 PE 21.02007   

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VG Ansbach, 17.01.2022 - AN 8 PE 21.02007 (https://dejure.org/2022,1122)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17.01.2022 - AN 8 PE 21.02007 (https://dejure.org/2022,1122)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17. Januar 2022 - AN 8 PE 21.02007 (https://dejure.org/2022,1122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayPVG Art. 81 Abs. 1 und 2; ArbGG § 85 Abs. 2; ZPO §§ 935, 940, 920; BetrVG § 101
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, kein Anspruch auf Unterlassen oder Rückgängigmachung einer unter (behaupteter) Verletzung des Mitbestimmungsrechts zustande gekommenen Maßnahme

  • rewis.io

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, kein Anspruch auf Unterlassen oder Rückgängigmachung einer unter (behaupteter) Verletzung des Mitbestimmungsrechts zustande gekommenen Maßnahme

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG München, 14.05.2020 - M 20 PE 20.1576

    Ersatzzuständigkeit des Gesamtpersonalrats

    Auszug aus VG Ansbach, 17.01.2022 - AN 8 PE 21.02007
    Dabei kann dahinstehen, ob dieser bereits unzulässig ist; mangels Vorliegen eines Verfügungsanspruchs ist er jedenfalls unbegründet (vgl. VG München, B.v. 14.5.2020 - M 20 PE 20.1576 - juris Rn. 13; VG Ansbach, B.v.13.4.2010 - AN 8 PE 10.00609 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Diesen Bestimmungen kann jedoch - im Gegensatz zum Betriebsverfassungsrecht (vgl. § 101 BetrVG) - nicht die Regelung entnommen werden, dass die Pflicht einer Dienststelle, Maßnahmen zu unterlassen oder rückgängig zu machen, bei denen etwaige Mitbestimmungsrechte des Personalrats nicht beachtet wurden, im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2009 - 15.7.2009 - juris Rn. 19; VG Ansbach, B.v. 13.4.2010 - AN 8 PE 10.00609 - juris Rn. 13 f.; VG München, B.v. 14.5.2020 - M 20 PE 20.1576 - juris Rn. 15 ff., jeweils m.w.N.).

    Dem steht der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht entgegen, da dieser das Bestehen eines materiellen Anspruchs nicht ersetzt, sondern voraussetzt (vgl. VG München, B.v. 14.5.2020 - M 20 PE 20.1576 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 13.04.2010 - AN 8 PE 10.00609

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

    Auszug aus VG Ansbach, 17.01.2022 - AN 8 PE 21.02007
    Dabei kann dahinstehen, ob dieser bereits unzulässig ist; mangels Vorliegen eines Verfügungsanspruchs ist er jedenfalls unbegründet (vgl. VG München, B.v. 14.5.2020 - M 20 PE 20.1576 - juris Rn. 13; VG Ansbach, B.v.13.4.2010 - AN 8 PE 10.00609 - juris Rn. 12 m.w.N.).

    Diesen Bestimmungen kann jedoch - im Gegensatz zum Betriebsverfassungsrecht (vgl. § 101 BetrVG) - nicht die Regelung entnommen werden, dass die Pflicht einer Dienststelle, Maßnahmen zu unterlassen oder rückgängig zu machen, bei denen etwaige Mitbestimmungsrechte des Personalrats nicht beachtet wurden, im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 15.7.2009 - 15.7.2009 - juris Rn. 19; VG Ansbach, B.v. 13.4.2010 - AN 8 PE 10.00609 - juris Rn. 13 f.; VG München, B.v. 14.5.2020 - M 20 PE 20.1576 - juris Rn. 15 ff., jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 03.07.2013 - 6 PB 10.13

    Rücknahme bzw. Unterlassung einer beteiligungspflichtigen Maßnahme;

    Auszug aus VG Ansbach, 17.01.2022 - AN 8 PE 21.02007
    Fehlt es an einem Untersagungsrecht des Personalrats gegenüber der Dienststelle, besteht auch kein vom Verwaltungsgericht auszusprechender Unterlassungsanspruch (vgl. BVerwG, B.v. 3.7.2013 - 6 PB 10.13 - juris Rn. 4 ff. zur vergleichbaren Rechtslage nach dem BrbgPersVG und zur abweichenden, die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts erweiternden Regelung nach dem NdsPersVG; BayVGH, B.v. 26.3.21990 - 26.3.1990 - 18 PC 90.00861 juris Rn. 9 zum BPersVG; B.v. 15.7.2009 - 15.7.2009 - juris Rn. 19 zum BayPVG; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Hebeler, Bayerisches Personalvertretungsgesetz, Stand August 2021, Art. 82 RdNrn. 84 f. und 442 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 06.07.2017 - 17 PC 17.1238

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bzgl. der

    Auszug aus VG Ansbach, 17.01.2022 - AN 8 PE 21.02007
    Dabei sind strenge Anforderungen an die materiellen Voraussetzungen der einstweiligen Verfügung zu stellen und die Belange der Beteiligten sorgfältig abzuwägen (BayVGH, B. v. 6.7.2017, Az: 17 PC 17.1238 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.03.1990 - 18 PC 90.00861
    Auszug aus VG Ansbach, 17.01.2022 - AN 8 PE 21.02007
    Fehlt es an einem Untersagungsrecht des Personalrats gegenüber der Dienststelle, besteht auch kein vom Verwaltungsgericht auszusprechender Unterlassungsanspruch (vgl. BVerwG, B.v. 3.7.2013 - 6 PB 10.13 - juris Rn. 4 ff. zur vergleichbaren Rechtslage nach dem BrbgPersVG und zur abweichenden, die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts erweiternden Regelung nach dem NdsPersVG; BayVGH, B.v. 26.3.21990 - 26.3.1990 - 18 PC 90.00861 juris Rn. 9 zum BPersVG; B.v. 15.7.2009 - 15.7.2009 - juris Rn. 19 zum BayPVG; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Hebeler, Bayerisches Personalvertretungsgesetz, Stand August 2021, Art. 82 RdNrn. 84 f. und 442 m.w.N.).
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