Rechtsprechung
VG Ansbach, 17.06.2010 - AN 5 K 10.00442 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anordnung der Anbringung von Nisthilfen für Mehlschwalben, Bedarf der Ermessensausübung; Störerauswahl bei mangelhafter Sachverhaltsaufklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2010 - AN 5 K 10.00442
Insoweit folgt das Gericht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 2.6.2005, Az. V ZB 32/05 - juris), wonach eine Wohnungseigentümergemeinschaft zumindest insoweit rechtsfähig ist, als sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt. - VGH Bayern, 31.08.2006 - 22 CS 06.2055
Kein Vorrang des Verhaltensstörers bei der Auswahl unter mehreren …
Auszug aus VG Ansbach, 17.06.2010 - AN 5 K 10.00442
Zwar ist es in der obergerichtlichen Rechtsprechung unbestritten (vgl. hierzu: BayVGH, Beschluss vom 31.8.2006, Az. 22 CS 06.2055 - juris), dass es nicht ermessensfehlerhaft ist, wenn man im Hinblick auf eine effektive Gefahrenbeseitigung statt den Handlungsstörer den Zustandstörer verpflichtet, doch wäre die Maßnahme im vorliegenden Fall gemäß Art. 9 Abs. 1 Satz 1 LStVG gegen die Person zu richten gewesen, die die Gefahr oder Störung verursacht hat.
- VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20
Zur Rechtmäßigkeit einer teilweisen Betriebsuntersagung einer Windenergieanlage …
Selbst wenn man aber davon ausginge, dass der Horst zwischenzeitlich tatsächlich - etwa auf Grund der Beseitigung des entsprechenden Baumes - nicht mehr vorhanden (gewesen) wäre, zeige die einschlägige Rechtsprechung (hier VG Augsburg, Urteil vom 02.07.2015 - AU 4 K13.567) in analogem Schluss auf, dass selbst dann ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko nicht definitiv ausgeschlossen wäre, da der Rotmilan auf Grund seiner für die Art bekannten Reviertreue innerhalb desselben abgegrenzten Waldbestandes umgezogen sein könnte und eine Nestunterlage zur Etablierung eines neuen Brutplatzes nutzen könnte (vgl. dazu auch VG Ansbach, Urteil vom 17.06.2010 - AN 5 K 10.00442 ).