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VG Ansbach, 18.04.2019 - AN 9 K 19.00196 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
WHG § 12
Zweckänderung eines Mühlenbetriebs - rewis.io
Zweckänderung eines Mühlenbetriebs
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 18.04.2019 - AN 9 K 19.00196
- VG Ansbach, 18.04.2019 - AN 9 K 19.196
- VGH Bayern, 16.08.2022 - 8 B 22.1073
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89
Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten
Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2019 - AN 9 K 19.00196
Das ist der Fall, wenn ein Kläger, obwohl er vom Vorliegen einer Genehmigung für Baumaßnahmen bereits längere Zeit sichere Kenntnis hatte oder hätte erlangen können, diesen Antrag zu einem Zeitpunkt erhebt, in dem der Bauherr nach den besonderen Umständen des Falles nicht mehr mit einer Anfechtung seiner Genehmigung rechnen musste bzw. darauf vertrauen durfte, das ein Rechtsschutzantrag auch zukünftig nicht mehr gestellt wird (VG Ansbach, U.v. 2.3.2016, AN 9 K 14.02026 zur Anfechtung einer Baugenehmigung unter Verweis auf BVerwG v. 7.2.1974, - III C 115.71 - juris; vom 16.5.1991, 4 C 4.89 - juris).Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis, das nach Treu und Glauben von Nachbarn besondere Rücksichten gegeneinander fordert, etwa die Pflicht, Einwendungen gegen ein Bauvorhaben möglichst ungesäumt vorzutragen, um auf diese Weise wirtschaftlichen Schaden vom Bauherrn abzuwenden oder gering zu halten (BVerwG v. 16.5.1991, a. a. O.).
- BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2019 - AN 9 K 19.00196
Das ist der Fall, wenn ein Kläger, obwohl er vom Vorliegen einer Genehmigung für Baumaßnahmen bereits längere Zeit sichere Kenntnis hatte oder hätte erlangen können, diesen Antrag zu einem Zeitpunkt erhebt, in dem der Bauherr nach den besonderen Umständen des Falles nicht mehr mit einer Anfechtung seiner Genehmigung rechnen musste bzw. darauf vertrauen durfte, das ein Rechtsschutzantrag auch zukünftig nicht mehr gestellt wird (VG Ansbach, U.v. 2.3.2016, AN 9 K 14.02026 zur Anfechtung einer Baugenehmigung unter Verweis auf BVerwG v. 7.2.1974, - III C 115.71 - juris; vom 16.5.1991, 4 C 4.89 - juris). - VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 14.02026
Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2019 - AN 9 K 19.00196
Das ist der Fall, wenn ein Kläger, obwohl er vom Vorliegen einer Genehmigung für Baumaßnahmen bereits längere Zeit sichere Kenntnis hatte oder hätte erlangen können, diesen Antrag zu einem Zeitpunkt erhebt, in dem der Bauherr nach den besonderen Umständen des Falles nicht mehr mit einer Anfechtung seiner Genehmigung rechnen musste bzw. darauf vertrauen durfte, das ein Rechtsschutzantrag auch zukünftig nicht mehr gestellt wird (VG Ansbach, U.v. 2.3.2016, AN 9 K 14.02026 zur Anfechtung einer Baugenehmigung unter Verweis auf BVerwG v. 7.2.1974, - III C 115.71 - juris; vom 16.5.1991, 4 C 4.89 - juris). - VG Ansbach, 09.11.2016 - AN 9 K 15.01467
Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in …
Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2019 - AN 9 K 19.00196
Ihre Erteilung steht gemäß § 12 Abs. 2 WHG im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde, der Kläger als Nachbar kann sich dabei hier nur auf das wasserrechtliche Rücksichtnahmegebot berufen, das sich aus einem Zusammenspiel der §§ 6 Abs. 1 Nr. 3, 13 Abs. 1, 14 Abs. 3 WHG ergibt und die Behörde verpflichtet, die berechtigten Interessen Dritter, die von der beantragen Gewässerbenutzung berührt werden, angemessen zu berücksichtigen und so die verschiedenen sich gegebenenfalls widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen zu koordinieren und zu einem gerechten Ausgleich zu bringen (VG Ansbach, U. V. 9.11.16, AN 9 K 15.01467, juris). - VGH Bayern, 05.07.2017 - 9 CS 17.603
Einhaltung des nachbarrechtlichen Bestimmtheitsgebots einer Baugenehmigung
Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2019 - AN 9 K 19.00196
Zudem führt die Bestandskraft dazu, dass Einwendungen gegen diesen Bescheid auch insoweit ausgeschlossen sind (vgl. BayVGH vom 5.7.2017, 9 CS 17.603, juris).