Rechtsprechung
   VG Ansbach, 18.04.2019 - AN 9 K 19.00196   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12760
VG Ansbach, 18.04.2019 - AN 9 K 19.00196 (https://dejure.org/2019,12760)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18.04.2019 - AN 9 K 19.00196 (https://dejure.org/2019,12760)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18. April 2019 - AN 9 K 19.00196 (https://dejure.org/2019,12760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,12760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2019 - AN 9 K 19.00196
    Das ist der Fall, wenn ein Kläger, obwohl er vom Vorliegen einer Genehmigung für Baumaßnahmen bereits längere Zeit sichere Kenntnis hatte oder hätte erlangen können, diesen Antrag zu einem Zeitpunkt erhebt, in dem der Bauherr nach den besonderen Umständen des Falles nicht mehr mit einer Anfechtung seiner Genehmigung rechnen musste bzw. darauf vertrauen durfte, das ein Rechtsschutzantrag auch zukünftig nicht mehr gestellt wird (VG Ansbach, U.v. 2.3.2016, AN 9 K 14.02026 zur Anfechtung einer Baugenehmigung unter Verweis auf BVerwG v. 7.2.1974, - III C 115.71 - juris; vom 16.5.1991, 4 C 4.89 - juris).

    Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis, das nach Treu und Glauben von Nachbarn besondere Rücksichten gegeneinander fordert, etwa die Pflicht, Einwendungen gegen ein Bauvorhaben möglichst ungesäumt vorzutragen, um auf diese Weise wirtschaftlichen Schaden vom Bauherrn abzuwenden oder gering zu halten (BVerwG v. 16.5.1991, a. a. O.).

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2019 - AN 9 K 19.00196
    Das ist der Fall, wenn ein Kläger, obwohl er vom Vorliegen einer Genehmigung für Baumaßnahmen bereits längere Zeit sichere Kenntnis hatte oder hätte erlangen können, diesen Antrag zu einem Zeitpunkt erhebt, in dem der Bauherr nach den besonderen Umständen des Falles nicht mehr mit einer Anfechtung seiner Genehmigung rechnen musste bzw. darauf vertrauen durfte, das ein Rechtsschutzantrag auch zukünftig nicht mehr gestellt wird (VG Ansbach, U.v. 2.3.2016, AN 9 K 14.02026 zur Anfechtung einer Baugenehmigung unter Verweis auf BVerwG v. 7.2.1974, - III C 115.71 - juris; vom 16.5.1991, 4 C 4.89 - juris).
  • VG Ansbach, 02.03.2016 - AN 9 K 14.02026
    Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2019 - AN 9 K 19.00196
    Das ist der Fall, wenn ein Kläger, obwohl er vom Vorliegen einer Genehmigung für Baumaßnahmen bereits längere Zeit sichere Kenntnis hatte oder hätte erlangen können, diesen Antrag zu einem Zeitpunkt erhebt, in dem der Bauherr nach den besonderen Umständen des Falles nicht mehr mit einer Anfechtung seiner Genehmigung rechnen musste bzw. darauf vertrauen durfte, das ein Rechtsschutzantrag auch zukünftig nicht mehr gestellt wird (VG Ansbach, U.v. 2.3.2016, AN 9 K 14.02026 zur Anfechtung einer Baugenehmigung unter Verweis auf BVerwG v. 7.2.1974, - III C 115.71 - juris; vom 16.5.1991, 4 C 4.89 - juris).
  • VG Ansbach, 09.11.2016 - AN 9 K 15.01467

    Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in

    Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2019 - AN 9 K 19.00196
    Ihre Erteilung steht gemäß § 12 Abs. 2 WHG im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde, der Kläger als Nachbar kann sich dabei hier nur auf das wasserrechtliche Rücksichtnahmegebot berufen, das sich aus einem Zusammenspiel der §§ 6 Abs. 1 Nr. 3, 13 Abs. 1, 14 Abs. 3 WHG ergibt und die Behörde verpflichtet, die berechtigten Interessen Dritter, die von der beantragen Gewässerbenutzung berührt werden, angemessen zu berücksichtigen und so die verschiedenen sich gegebenenfalls widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen zu koordinieren und zu einem gerechten Ausgleich zu bringen (VG Ansbach, U. V. 9.11.16, AN 9 K 15.01467, juris).
  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 9 CS 17.603

    Einhaltung des nachbarrechtlichen Bestimmtheitsgebots einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG Ansbach, 18.04.2019 - AN 9 K 19.00196
    Zudem führt die Bestandskraft dazu, dass Einwendungen gegen diesen Bescheid auch insoweit ausgeschlossen sind (vgl. BayVGH vom 5.7.2017, 9 CS 17.603, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht