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   VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645   

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https://dejure.org/2021,56121
VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645 (https://dejure.org/2021,56121)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645 (https://dejure.org/2021,56121)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18. Oktober 2021 - AN 5 E 21.01645 (https://dejure.org/2021,56121)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 60aAbs. 2 S. 1; AufenthG § 25a
    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber einer tschetschenischen Familie

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645
    Zwar kann sich im Hinblick auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes ein Anspruch auf Verfahrensduldung ergeben, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Verfahrens aufrechtzuerhalten (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34/18 - juris Rn. 30).

    Hingegen genügt es nicht, wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG lediglich beantragt hat, aber die sonstigen Voraussetzungen des Anspruchs noch nicht erfüllt sind (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34/18 - juris Rn. 30).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG ist - wie bei allen Verpflichtungsklagen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (Bergmann/Dienelt/Röcker, 13. Aufl. 2020, § 25a AufenthG, Rn. 9; für § 25b AufenthG: BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 17 /12 - juris Rn. 13; BVerwG, U.v.18.12.2019 - 1 C 34/18 - juris Rn. 19).

    In diesem Zeitpunkt muss - neben den sonstigen besonderen und allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen - entweder eine rechtswirksame Duldung oder ein Rechtsanspruch auf Duldung bestehen (vgl. zu § 25b AufenthG: BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34/18 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645
    Vielmehr ist sie gemäß § 42 Satz 1 AsylG an die Feststellung des Bundesamts zum (Nicht) Vorliegen zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote gebunden (BVerwG, U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 15 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2007 - 2 M 44/07

    Aussetzung der Abschiebung wegen tatsächlicher Unmöglichkeit

    Auszug aus VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645
    Die Grenzübertrittsbescheinigung ist aber im Gegensatz zur Duldung keine aufenthaltsrechtliche Entscheidung, sondern lediglich ein Instrument zur Überwachung der Erfüllung der Ausreisepflicht (näher dazu OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 13.4.2007 - 2 M 44/07 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1994 - 18 B 1127/93

    Duldungsanspruch; Ermöglichung einer gemeinsamen Ausreise; Ausreise aller

    Auszug aus VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645
    Vielmehr kann die getrennte Abschiebung von Familienmitgliedern je nach den Umständen des Einzelfalles rechtlich zulässig sein (vgl. OVG NRW, B.v.22.2.1994 - 18 B 1127/93 - juris, HessVGH, B.v.30.4.2001 - 3 TZ 757/01.a - juris Rn. 5; SächsOVG, B.v. 26.11.2018 - 3 B 381/18 - juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 26.11.2018 - 3 B 381/18

    Folgenbeseitigung; Rückholung; Integration

    Auszug aus VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645
    Vielmehr kann die getrennte Abschiebung von Familienmitgliedern je nach den Umständen des Einzelfalles rechtlich zulässig sein (vgl. OVG NRW, B.v.22.2.1994 - 18 B 1127/93 - juris, HessVGH, B.v.30.4.2001 - 3 TZ 757/01.a - juris Rn. 5; SächsOVG, B.v. 26.11.2018 - 3 B 381/18 - juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2006 - 18 B 437/06

    Ausländerrechtliche Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von

    Auszug aus VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645
    Es widerspräche daher der durch §§ 50 Abs. 1, 58 Abs. 1 und 2, 81 Abs. 3 und 4 AufenthG vorgegebenen Systematik und Konzeption des Aufenthaltsgesetzes, denen zufolge für die Dauer eines Erteilungsverfahrens nur unter den in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG geregelten Voraussetzungen ein vorläufiges Bleiberecht besteht, darüber hinaus derartige "Vorwirkungen" anzuerkennen und für die Dauer eines Erteilungsverfahrens eine Duldung vorzusehen (vgl. OVG NRW, B.v. 2.5.2006 - 18 B 437/06 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 CE 17.2453

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG

    Auszug aus VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645
    Entgegen dem Vortrag des Antragstellerbevollmächtigten ergibt sich eine tatsächliche Unmöglichkeit insbesondere nicht aus der (aktuellen) Passlosigkeit der Antragsteller, denn von einer solchen ist nur dann auszugehen, wenn nach den Erfahrungen der Ausländerbehörde eine Abschiebung ohne Pass oder Passersatz nicht möglich oder ein Abschiebungsversuch gescheitert ist (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 CE 17.2453, juris Rn. 23; Bauer/Dollinger in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 60a Rn. 32; Kluth/Breidenbach in BeckOK AuslR, § 60a Rn. 10), bzw. dann, wenn der Ausländer auf unabsehbare Zeit keinen Pass besitzt, eine Abschiebung mit einem Reisedokument nicht möglich ist und ebenso wenig eine Rückführung ohne gültige Dokumente in Betracht kommt (vgl. Masuch/Gordzielik in Huber, AufenthG, 2. Aufl. 2016, § 60a Rn. 14).
  • VGH Bayern, 07.06.2019 - 19 CE 18.1597

    Kein Anspruch auf vorläufige Aussetzung der Abschiebung bis zur rechtskräftigen

    Auszug aus VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645
    Schon nach der gesetzgeberischen Konzeption muss der Ausländer außerhalb des Anwendungsbereichs des § 81 Abs. 3 und Abs. 4 AufenthG Ansprüche auf Erteilung eines Aufenthaltstitels vom Ausland aus verfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2019 - 19 CE 18.1597 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 19 CE 17.1541

    Nicht statthafter Feststellungsantrag im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645
    Erforderlich ist dabei, dass infolge der Abschiebung als solcher (unabhängig vom konkreten Zielstaat) eine wesentliche Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes für den betroffenen Ausländer konkret droht (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2020 - 19 CE 1750 - juris Rn. 15, BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 19 CE 17.1541 - juris Rn. 15).
  • VGH Hessen, 30.04.2001 - 3 TZ 757/01

    Getrennte oder gemeinsame Abschiebung von Familienmitgliedern

    Auszug aus VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 5 E 21.01645
    Vielmehr kann die getrennte Abschiebung von Familienmitgliedern je nach den Umständen des Einzelfalles rechtlich zulässig sein (vgl. OVG NRW, B.v.22.2.1994 - 18 B 1127/93 - juris, HessVGH, B.v.30.4.2001 - 3 TZ 757/01.a - juris Rn. 5; SächsOVG, B.v. 26.11.2018 - 3 B 381/18 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54

    Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst der hierfür erforderlichen

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