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   VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811   

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VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811 (https://dejure.org/2021,8543)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811 (https://dejure.org/2021,8543)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - AN 17 S 20.01811 (https://dejure.org/2021,8543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80a Abs. 3 Satz 2, § 80 Abs. 5 Satz 1; VwGO analog § 42 Abs. 2; BauGB § 31 Abs. 2; Gebot der Rücksichtnahme
    Erfolglose Drittanfechtung (Eilrechtschutz) gegen die Erteilung eines Dispenses zur Errichtung eines Gartenhauses und einer Einfriedung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (46)

  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 15 ZB 17.635

    Nachbarklage gegen die Befreiung von der Festsetzung eines Bauplanungsplans -

    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811
    Nachbarrechte werden in diesem Fall nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung rechtswidrig ist, sondern nur, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 13).

    Ob eine solche Festsetzung auch darauf gerichtet ist, dem Schutz eines Nachbarn zu dienen, hängt vielmehr vom Willen der Gemeinde als Planungsträger ab (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 16; BVerwG B.v. 19.10.1995 - 4 B 215.95 - juris Rn. 3).

    Ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung des Schutzzwecks der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln, wobei sich ein entsprechender Wille unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst (etwa kraft ausdrücklicher Regelung von Drittschutz), aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 16; B.v. 29.7.2014 - 9 CS 14.1171 - juris Rn. 15; B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 24 ff.; B.v. 18.12.2017 - 9 CS 17.345 - juris Rn. 16; B.v. 5.4.2018 - 1 ZB 16.2598 - juris Rn. 4; B.v. 10.4 2018 - 1 ZB 17.3 - juris Rn. 4).

    Außerdem muss ein etwa zu schützender Personenkreis ausreichend individualisierbar sein, vgl. BVerwG, B.v. 4 C 19/82 - juris Rn. 6. Eine nachbarschützende Festsetzung über die überbaubare Grundstücksfläche kann etwa angenommen werden, wenn der Plangeber über einzuhaltende Grenzabstände explizit denselben nachbarschützenden Zweck verfolgt wie die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenregelungen des Art. 6 BayBO (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 16, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 24 ff.).

    Vielmehr kommt es darauf an, inwieweit durch die Nichteinhaltung des erforderlichen Grenzabstands die Nutzung des Nachbargrundstücks tatsächlich unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BayVGH, B.v. 15 ZB 17.635 - juris Rn. 34 mit weiteren Nachweisen).

    Entscheidend sind vielmehr - auch und gerade mit Blick auf typische Belastungen wie Verschattung bzw. Einschränkung der Belichtungs- und Besonnungsverhältnisse, erdrückende oder abriegelnde Wirkungen - die tatsächlichen Verhältnisse des Einzelfalls (vgl. BayVGH, B.v. 15 ZB 17.635 - juris Rn. 34 mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 9 CS 14.222

    Nachbarrechtsbehelf; Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren;

    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811
    Doch selbst bei Wahrunterstellung des Vortrages der Antragsteller kann von einer erdrückenden oder abriegelnden Wirkung (vgl. hierzu etwa BayVGH, B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 12) nicht ausgegangen werden.

    Dies kann vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden anzunehmen sein (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 12).

  • OVG Saarland, 14.03.1983 - 2 R 14/82
    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811
    Zwar führt der in rechtswirksamer Form geäußerte Verzicht auf die Geltendmachung nachbarlicher Einwendungen (zum Ganzen: Schroer, Dziallas, Öffentlichrechtliche Nachbarvereinbarungen in der Praxis, NVwZ 2004, 134 ff.) gegen eine bestimmte Baumaßnahme anerkanntermaßen zum Verlust des in Bezug auf dieses Vorhaben bestehenden materiellen Abwehrrechts (vgl. OVG Saarl, B.v. 14.3.1983 - 2 R 14/82 - juris mit weiteren Nachweisen).

    Wirksamkeit erlangt er mithin nur und erst dann, wenn er dem Gegner der ihm zugrundeliegenden Nachbarrechte, also der Bauaufsichtsbehörde gegenüber erklärt worden ist (vgl. OVG Saarl, B.v. 14.3.1983 - 2 R 14/82 - NVwZ 1984, 657).

    Die Gültigkeit des Verzichts setzt vielmehr voraus, dass der Nachbar in genauer Kenntnis der Einzelheiten des Vorhabens gehandelt hat, was in der Regel nur dann der Fall sein wird, wenn ihm vor der Zustimmungserklärung die fertig ausgearbeiteten Bauvorlagen unterbreitet worden sind (vgl. OVG Saarl., B.v. 14.3.1983 - 2 R 14/82 - juris; OVG RhPf, B.v. 22.5.1981 - 1 B 26/81 - juris).

  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 9 CS 15.1762

    Nachbarklage, Baugenehmigung, Mehrfamilienhaus, vorläufiger Rechtsschutz,

    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811
    Letztlich kann dies offenbleiben, denn das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses wird als Prozessvoraussetzung von Amts wegen in jeder Lage des Prozesses geprüft (vgl. BayVGH, B.v. 27.8.2014 - 9 CS 14.1404 - juris Rn. 3, B.v. 17.11.2015 - 9 CS 15.1762 - juris Rn. 20, B.v. 20.2.2013 - 15 CS 12.2425 - juris Rn. 19).

    Die behauptete Rechtsverletzung ist mit der Fertigstellung des Rohbaus dann bereits eingetreten und kann nicht mehr durch Anordnung der aufschiebenden Wirkung vorläufig - bis zur Entscheidung in der Hauptsache - verhindert werden (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 15 CS 19.1845 - juris Rn. 14, B.v. 17.11.2015 - 9 CS 15.1762 - juris Rn. 18, B.v. 8.1.2004 - 14 CS 03.2852 - juris Rn. 15).

    Zwar kann trotz Fertigstellung des Rohbaus des angegriffenen Vorhabens das Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn im Hinblick auf die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage ausnahmsweise fortbestehen, sofern daneben eine Verletzung in eigenen Rechten (auch) durch die Nutzung der genehmigten Anlage geltend gemacht wird, denn diese Rechtsverletzung kann mit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung auch nach Fertigstellung des Rohbaus noch vorläufig verhindert und somit auch die Rechtsstellung des Nachbarn noch verbessert werden (vgl. BayVGH, B.v. 17.11.2015 - 9 CS 15.1762 - juris Rn. 19; B.v. 8.4.2014 - 9 CS 13.2007 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 18.12.2017 - 9 CS 17.345

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn - Befreiung von festgesetzten Baugrenzen

    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811
    Ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung des Schutzzwecks der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln, wobei sich ein entsprechender Wille unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst (etwa kraft ausdrücklicher Regelung von Drittschutz), aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 16; B.v. 29.7.2014 - 9 CS 14.1171 - juris Rn. 15; B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 24 ff.; B.v. 18.12.2017 - 9 CS 17.345 - juris Rn. 16; B.v. 5.4.2018 - 1 ZB 16.2598 - juris Rn. 4; B.v. 10.4 2018 - 1 ZB 17.3 - juris Rn. 4).

    Dies lässt eher auf das Ziel schließen, ein bestimmtes Ortsbild zu gestalten, als auf die Absicht, Nachbarinteressen zu wahren (vgl. auch: BayVGH, B.v. 18.12.2017 - 9 CS 17.345 - juris Rn. 21; B.v. 7.3.2017 - 9 ZB 15.85 - juris Rn. 8ff.).

  • VGH Bayern, 29.08.2014 - 15 CS 14.615

    Vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811
    Ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung des Schutzzwecks der jeweiligen Festsetzung im konkreten Einzelfall zu ermitteln, wobei sich ein entsprechender Wille unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst (etwa kraft ausdrücklicher Regelung von Drittschutz), aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben kann (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 16; B.v. 29.7.2014 - 9 CS 14.1171 - juris Rn. 15; B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 24 ff.; B.v. 18.12.2017 - 9 CS 17.345 - juris Rn. 16; B.v. 5.4.2018 - 1 ZB 16.2598 - juris Rn. 4; B.v. 10.4 2018 - 1 ZB 17.3 - juris Rn. 4).

    Außerdem muss ein etwa zu schützender Personenkreis ausreichend individualisierbar sein, vgl. BVerwG, B.v. 4 C 19/82 - juris Rn. 6. Eine nachbarschützende Festsetzung über die überbaubare Grundstücksfläche kann etwa angenommen werden, wenn der Plangeber über einzuhaltende Grenzabstände explizit denselben nachbarschützenden Zweck verfolgt wie die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächenregelungen des Art. 6 BayBO (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 16, B.v. 29.8.2014 - 15 CS 14.615 - juris Rn. 24 ff.).

  • VGH Bayern, 08.01.2004 - 14 CS 03.2852
    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811
    Die behauptete Rechtsverletzung ist mit der Fertigstellung des Rohbaus dann bereits eingetreten und kann nicht mehr durch Anordnung der aufschiebenden Wirkung vorläufig - bis zur Entscheidung in der Hauptsache - verhindert werden (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 15 CS 19.1845 - juris Rn. 14, B.v. 17.11.2015 - 9 CS 15.1762 - juris Rn. 18, B.v. 8.1.2004 - 14 CS 03.2852 - juris Rn. 15).

    Anders als bei einem errichteten Lebensmittelmarkt, dessen Nutzung Lärmemissionen auslöst (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 14 CS 03.2852 - juris Rn. 15) oder bei durch Errichtung eines Bauwerks neu geschaffenen Einsichtsmöglichkeiten, bei denen die Beeinträchtigung mit der Nutzungseinstellung verhindert wird, kann im streitgegenständlichen Verfahren die Nutzung als Sichtschutz nur durch Beseitigung der Einfriedung erreicht werden.

  • VGH Bayern, 15.12.1999 - 26 ZS 99.820
    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811
    Unter den Begriff "bauaufsichtliche Zulassung" fällt nicht nur die Baugenehmigung, sondern auch für das Vorhaben erteilte (isolierte) Ausnahme- oder Befreiungsentscheidungen (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.1999 - 26 ZS 99.820 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 2.9.2009 - 10 S 24/09 - juris), so dass eine hiergegen erhobene Klage keine aufschiebende Wirkung entfaltet.

    Allerdings hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Rechtschutzbedürfnis auch in dem insoweit vergleichbaren Fall eines fertig errichten Gartenhäuschens als weggefallen erachtet (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.1999 - 26 ZS 99.820 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 23.09.2009 - 9 CS 09.2205

    Nachbarunterschrift; privatrechtlicher Vertrag; Geltungsdauer der Zustimmung;

    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811
    Auch eine andere Art der Erteilung, z. B. durch eine privatrechtliche Vereinbarung, ist denkbar (vgl. BayVGH, B.v. 23.9.2009 - 9 CS 09.2205 - juris Rn. 3, U.v. 14.4.1972 - 192 I 70 - BayVGHE 25, 57, BeckRS 1972, 10421 - juris, HessVGH, B.v. 7.12.1994 - 4 TH 3023/94 - NVwZ-RR 1995, 495, BeckRS 9998, 29311), so dass auch eine Erteilung in einem notariellen Tauschvertrag, wie hier, möglich ist.

    Ob die Antragsteller möglicherweise aufgrund der privatrechtlichen Vereinbarung verpflichtet sind, einem oder beiden streitgegenständlichen Bauvorhaben zuzustimmen, ist eine andere Frage und kann dahingestellt bleiben (vgl. hierzu auch: BayVGH, B.v. 23.9.2009 - 9 CS 09.2205 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 17 S 20.01811
    Bejaht hat die Rechtsprechung eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots etwa für ein 12-geschossiges Gebäude in einer Entfernung von 15 Metern zum 2 ½-geschossigen Nachbarwohnhaus (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1/78 - juris Rn. 32 ff.) oder für drei 11, 5 Meter hohe Düngekalksilos im Abstand von 6 Metern zu einem 2-geschossigen Wohnhaus (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85 - juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 9 ZB 15.85

    Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen über die überbaubaren

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • VGH Bayern, 27.06.2018 - 9 ZB 16.1012

    Kein Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans zum Maß der

  • VGH Bayern, 06.03.2007 - 1 CS 06.2764

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Erklärung zur Großen Kreisstadt; Übergang der

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 15 CS 16.1883

    Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen des Bebauungsplans nur bei

  • VGH Bayern, 09.06.2020 - 15 CS 20.901

    Neubau eines Geschäftshauses - benachbarte landwirtschaftliche Hofstelle mit

  • VGH Bayern, 23.04.2004 - 20 B 03.3002

    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Nichteinhaltung der

  • VGH Bayern, 24.07.2020 - 15 CS 20.1332

    Wannsee-Rechtsprechung, Nachbarschutz und Art der baulichen Nutzung

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16

    Festsetzung einer "abweichenden Bauweise" - Abstandsflächen bei oberirdischem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2016 - 10 A 1611/14

    Verstoß eines Bauvorhabens gegen drittschützende Vorschriften des Bauplanungs-

  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 9 CS 14.1171

    Zur Frage des Drittschutzes von Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 15 CS 16.2253

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung für "Glory

  • VGH Bayern, 29.06.2005 - 14 B 03.3161

    Bauplanungsrecht: Umfang der Festsetzung der geschlossenen Bauweise in einem

  • VGH Bayern, 27.07.2017 - 1 CS 17.918

    Fehlende Klagebefugnis des Wohnungseigentümers wegen Verletzung des

  • VGH Bayern, 10.04.2018 - 1 ZB 17.3

    Nachbarschutz bei Befreiung vom Bebauungsplan

  • VGH Bayern, 05.04.2018 - 1 ZB 16.2598

    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 14.02.2018 - 15 CS 17.2549

    Nachbarklage: Wegfall der Doppelhaus-Bindung bei Verletzung des wechselseitigen

  • BVerwG, 09.10.1991 - 4 B 137.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 3 S 2662/98

    Festsetzung offener Bauweise - nachbarschützende Wirkung

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 9 C 17.88

    Erfolglose Beschwerde gegen Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 04.12.2019 - 15 CS 19.2048

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Rinderstalles

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1981 - 1 B 26/81
  • OVG Berlin, 28.08.2001 - 2 SN 11.01

    Nachbarschutz nach Fertigstellung des Bauvorhaben

  • VGH Bayern, 27.08.2014 - 9 CS 14.1404

    Nachbarrechtsbehelf; Beschwerde der Beigeladenen; Werkstatt und Maschinenhalle;

  • VGH Bayern, 08.04.2014 - 9 CS 13.2007

    Baurechtliche Nachbarklage; fehlendes Rechtsschutzinteresse des Nachbarn nach

  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 15 CS 12.2425

    Antrag des beigeladenen Bauherrn auf Abänderung eines Eilbeschlusses; fehlendes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2003 - 10 B 2417/02

    Nachbarschutz bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen

  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 15 CS 19.1845

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse des Nachbarn im Eilverfahren bei weitestgehender

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2004 - 1 ME 256/04

    Umfang des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Nachbareilantrag gegen eine

  • VGH Hessen, 07.12.1994 - 4 TH 3032/94

    Verzicht auf öffentlich-rechtliche nachbarliche Abwehrrechte; Wirksamkeit;

  • VGH Bayern, 12.02.2020 - 15 CS 20.45

    Lärm eines Kindergartens grundsätzlich hinzunehmen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 10 S 24.09

    Anbau einer Garage mit Dachterrasse hinter dem Wohnhaus;

  • VG Ansbach, 28.10.2021 - AN 17 K 20.01812

    Erfolglose baurechtliche Nachbarklage gegen erteilte isolierte Befreiungen von

    Die Kläger erhoben mit Schriftsatz ihres Bevollmächtigten vom 10. September 2020, beim Verwaltungsgericht Ansbach eingegangen per EGVP am selben Tag, Klage gegen den Bescheid vom 30. Juli 2020 und stellten mit weiterem Schriftsatz des Bevollmächtigten vom 10. September 2020, hier per EGVP eingegangen am selben Tag, einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Klage (AN 17 S 20.01811), den das Gericht mit Beschluss vom 19. Januar 2021 abgelehnt hat.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakte, auch zum Eilverfahren (AN 17 S 20.01811), die beigezogenen Behördenakten, die beigezogenen Bebauungsplanunterlagen sowie die Niederschrift über die mündliche Verhandlung mit Augenscheinseinnahme vom 28. Oktober 2021 samt Lichtbildern Bezug genommen.

    Diesbezüglich wird entsprechend § 117 Abs. 5 VwGO auf die Ausführungen des Gerichts im Eilverfahren (B.v. 19.1.2021 - AN 17 S 20.01811) zur Antragsbefugnis (unter II. 1. b)) verwiesen, die für die Klage gleichermaßen gelten.

    Zur Begründung wird entsprechend § 117 Abs. 5 VwGO auf die Gründe unter II. 2. des Beschlusses der Kammer im Eilverfahren vom 19. Januar 2021 (AN 17 S 20.01811) verwiesen, die für die Klage gleichermaßen gelten.

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