Rechtsprechung
VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Entlassung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; fehlende fachliche und charakterliche Bewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (33)
- BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88
Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten …
Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363
Die Antragstellerin wurde im Verwaltungsverfahren zu dem der Entlassung zu Grunde liegenden Sachverhalt ordnungsgemäß angehört (Art. 28 BayVwVfG, vgl. BVerwG, Urteil vom 29.5.1990 - 2 C 35.88, ZBR 1990, 348; Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Erl. 166 ff. zu § 23 BeamtStG).Zwar soll die beamtenrechtliche Probezeit dem Beamten grundsätzlich die Möglichkeit geben, während der vollen Probezeit seine Eignung und Befähigung zu beweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.5.1990 - 2 C 35/88, BVerwGE 85, 177).
Obwohl Art. 23 Abs. 3 BeamtStG als Kannbestimmung ausgestaltet ist, ist dem Dienstherrn - worauf der Bevollmächtigte der Antragstellerin zutreffend - hinweist, kein Handlungsermessen eingeräumt, wenn die mangelnde Bewährung endgültig feststeht, da nach der zwingenden Vorschrift des § 10 BeamtStG ein Beamter nur dann in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden darf, wenn er sich in der Probezeit bewährt hat (BVerwG, Urteil vom 31.5.1990 - 2 C 35/88, BVerwGE 85, 177).
- BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 2.5.2012 - 2 BvL 5/10, NVwZ 2012, 876) würde die Gewährung vollständigen Schutzes zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 125, 104 ).
Dabei sind die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …
Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363
Letztlich kann nur die Dienstbehörde sachverständig und zuverlässig beurteilen, welche fachlichen und persönlichen Anforderungen an ein konkretes Aufgabengebiet zu stellen sind und ob ein Beamter diesen Anforderungen gewachsen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.3.1998 - 2 C 5/97, BVerwGE 106, 263).Bei dem Begriff der Bewährung in § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG handelt es sich um einen komplexen Rechtsbegriff, der den Behörden hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen eine Einschätzungsprärogative überlässt, die von den Verwaltungsgerichten zu respektieren ist (BVerwG, Urteil vom 19.3.1998 - 2 C 5/97, a.a.O.).
Der Dienstherr hat deshalb sicherzustellen, dass Einschränkungen oder besondere Erschwerungen der Erprobung unterbleiben (BVerwG, Urteil vom 13.3.1998 - 2 C 5/97, BVerwGE 106, 263).
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363
Der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz geht insbesondere nicht so weit, den Staatsbürger vor jeder Enttäuschung zu bewahren (vgl. BVerfGE 63, 312 ; 67, 1 ; 71, 255 ; 76, 256 ).Dabei sind die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 2.5.2012 - 2 BvL 5/10, NVwZ 2012, 876) würde die Gewährung vollständigen Schutzes zugunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).Dabei sind die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).
- BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78
Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit
Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363
Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entlassungsverfügung ist der Zeitpunkt des Erlasses der letzten Behördenentscheidung maßgebend (BVerwG, Urteil vom 28.11.1980 - 2 C 24.78, ZBR 1981, 251).Den auf die Person des Beamten bezogenen Entlassungsgründen des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 BeamtStG liegt nämlich der Gedanke zu Grunde, dass nur ein in jeder Hinsicht geeigneter Beamter (Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG) in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden soll (§ 10 BeamtStG; vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1980 - 2 C 24/78, BVerwGE 61, 200).
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363
Dabei sind die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ). - BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen
Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363
Dabei sind die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ). - BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363
Dabei sind die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ). - BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
Auszug aus VG Ansbach, 19.03.2013 - AN 1 S 13.00363
Dabei sind die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ). - BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe …
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform …
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
- BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71
Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit - Dienstunfähigkeit eines …
- BVerwG, 10.10.1985 - 2 CB 25.84
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung - Dauer der …
- BVerwG, 02.04.1986 - 2 B 84.85
- BVerwG, 20.11.1989 - 2 B 153.89
Begriff der "grundsätzlichen Bedeutung" bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - …
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
- BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen …
- BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung
- BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00
Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung; …
- VGH Bayern, 19.07.2010 - 3 CS 10.887
Entlassung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; mangelnde …
- VGH Bayern, 16.05.2002 - 3 CS 02.629
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
- OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 5 LA 29/14
Anrechnung von Zeiten beruflicher Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des …
Vielmehr bedarf es über die Anrechnung von Zeiten beruflicher Tätigkeit einer verbindlichen Entscheidung des Dienstherrn in Form des Erlasses eines (begünstigenden) Verwaltungsaktes (vgl. auch VG Ansbach, Beschluss vom 19.3.2013 - AN 1 S 13.00363 -, juris Rn. 206 unter Verweis auf Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, Erl. 22 zu Art. 36 LlbG), zumal diese Entscheidung für den Beamten statusrechtlich von Bedeutung ist.Gründe für die Nichtanrechnung können demnach dann vorliegen, wenn eine Tätigkeit zwar grundsätzlich anrechenbar wäre, jedoch Zweifel bestehen, ob sich der Beamte bei dieser Tätigkeit auch unter Anwendung eines strengen Maßstabes bewährt hat, so dass erwartet werden kann, dass die bei einer Anrechnung verbleibende Dauer der Probezeit für eine Feststellung der Bewährung ausreichen wird (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 19.3.2013, a. a. O., Rn. 204 unter Hinweis auf Weiss/Niedermaier/ Summer/Zängl, a. a. O., Erl. 21 zu Art. 36 LlbG).Deshalb kann es gerechtfertigt und zweckmäßig sein, die Entscheidung über die Anrechnung nicht schon im Zusammenhang mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zu treffen, sondern erst nach Ableistung einer gewissen Probezeit (siehe auch BVerwG…, Urteil vom 24.11.1983 - BVerwG, 2 C 17.82 -, juris Rn. 20 m. w. N.).