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   VG Ansbach, 19.04.2023 - AN 2 E 23.676   

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VG Ansbach, 19.04.2023 - AN 2 E 23.676 (https://dejure.org/2023,11153)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.04.2023 - AN 2 E 23.676 (https://dejure.org/2023,11153)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. April 2023 - AN 2 E 23.676 (https://dejure.org/2023,11153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; BBiG § 43, § 45; Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf § 9, § 10; Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte der Steuerberaterkammer ...
    (Vorläufige) Zulassung zur Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten/Steuerfachangestellter, Zurücklegung der Ausbildungsdauer, erhebliche Fehlzeiten, Ausbildungsziel nicht erreicht

  • rewis.io

    (Vorläufige) Zulassung zur Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellten/Steuerfachangestellter, Zurücklegung der Ausbildungsdauer, erhebliche Fehlzeiten, Ausbildungsziel nicht erreicht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Würzburg, 06.05.2013 - W 6 E 13.379

    Einstweilige Anordnung; keine Vorwegnahme der Hauptsache; Zulassung zur Prüfung;

    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2023 - AN 2 E 23.676
    Danach kann vom Nachweis gewisser Mindestzeiten abgesehen werden, wenn durch die Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht ist, dass der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt (vgl. so zum Ganzen VG Würzburg, B.v. 6.5.2013 - W 6 E 13.379 - juris Rn. 24 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 5.12.2007 - 19 B 1523/07 - juris Rn. 5, 8).

    Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass dem Prüfungsausschuss bei der Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung unter Würdigung der Fehltage ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist, der grundsätzlich nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist (vgl. so zum Ganzen VG Würzburg, B.v. 6.5.2013 - W 6 E 13.379 - juris Rn. 24 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 5.12.2007 - 19 B 1523/07- juris Rn. 5, 8).

    Vielmehr kommt es darauf an, ob aufgrund der Fehltage im konkreten Einzelfall das Erreichen des Ausbildungsziels gefährdet ist (vgl. VG Würzburg, B.v. 6.5.2013 - W 6 E 13.379 - juris Rn. 27).

    Denn dies wäre nur dann der Fall, wenn der Antragsteller durch überdurchschnittliche Leistungen in der Berufsschule und im Betrieb unter Beweis gestellt hätte, dass er den Lernstoff beherrscht (vgl. VG Würzburg, B.v. 6.5.2013 - W 6 E 13.379 - juris Rn. 29; Taubert, BBiG, 3. Aufl. 2021, § 45 Rn. 7 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 19 B 1523/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren -

    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2023 - AN 2 E 23.676
    Danach kann vom Nachweis gewisser Mindestzeiten abgesehen werden, wenn durch die Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht ist, dass der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt (vgl. so zum Ganzen VG Würzburg, B.v. 6.5.2013 - W 6 E 13.379 - juris Rn. 24 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 5.12.2007 - 19 B 1523/07 - juris Rn. 5, 8).

    Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass dem Prüfungsausschuss bei der Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung unter Würdigung der Fehltage ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist, der grundsätzlich nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist (vgl. so zum Ganzen VG Würzburg, B.v. 6.5.2013 - W 6 E 13.379 - juris Rn. 24 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 5.12.2007 - 19 B 1523/07- juris Rn. 5, 8).

    (a) Als Ausbildungsdauer ist die in den Ausbildungsordnungen vorgesehene (Regel-) Ausbildungsdauer zugrundezulegen, es sei denn, die Ausbildungsdauer ist abgekürzt (§ 8 Abs. 1 BBiG) oder verlängert (§ 8 Abs. 2 BBiG) worden (vgl. Maring in Wohlgemuth/Pepping, BBiG, 2. Aufl. 2020, § 43 Rn. 4; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 5.12.2007 - 19 B 1523/07 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 18.03.2016 - 12 CE 16.66

    Übernahme der Kosten für eine Schulbegleitung zum Besuch einer Privatschule

    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2023 - AN 2 E 23.676
    Nimmt der Erlass der einstweiligen Anordnung die Hauptsache - zumindest in zeitlicher Hinsicht - vorweg, so sind an die Prüfung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund qualifiziert hohe Anforderungen zu stellen (BayVGH, B.v. 18.3.2016 - 12 CE 16.66 - BeckRS 2016, 44855 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 19.08.2020 - 7 CE 20.1822

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch auf gemeindegenaue Gesamtzahl der

    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2023 - AN 2 E 23.676
    Danach steht das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache einer Anordnung nach § 123 VwGO dann nicht entgegen, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (BVerwG, U.v. 18.4. 2013 - 10 C 9/12 - NVwZ 2013, 1344, Rn. 22; BayVGH, B.v. 19.08.2020 - 7 CE 20.1822 - BeckRS 2020, 20467 Rn. 12; vgl. mit diesen Fundstellen auch Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 123 Rn. 66a).
  • VG Augsburg, 09.12.2002 - Au 9 E 02.1575
    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2023 - AN 2 E 23.676
    Die Ausbildungsdauer "zurückgelegt" hat nur derjenige, der die Ausbildungszeit mit Ausbildung verbracht hat (so zum Ganzen vgl. VG Augsburg, B.v. 9.12.2002 - 9 E 02.1575 - juris Rn. 27; OVG Hamburg, B.v. 3.12.1991 - Bf Vl 113/90 - juris Rn. 54, 57; a.A. jedenfalls für § 43 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 BBiG VG Stuttgart, B.v. 14.11.1994 - 10 K 4658/94 - BeckRS 1994, 30971244).
  • VG Stuttgart, 14.11.1994 - 10 K 4658/94

    Zulassung zu einer Abschlussprüfung zum Konstruktionsmechaniker; Einstweilige

    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2023 - AN 2 E 23.676
    Die Ausbildungsdauer "zurückgelegt" hat nur derjenige, der die Ausbildungszeit mit Ausbildung verbracht hat (so zum Ganzen vgl. VG Augsburg, B.v. 9.12.2002 - 9 E 02.1575 - juris Rn. 27; OVG Hamburg, B.v. 3.12.1991 - Bf Vl 113/90 - juris Rn. 54, 57; a.A. jedenfalls für § 43 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 BBiG VG Stuttgart, B.v. 14.11.1994 - 10 K 4658/94 - BeckRS 1994, 30971244).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus VG Ansbach, 19.04.2023 - AN 2 E 23.676
    Danach steht das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache einer Anordnung nach § 123 VwGO dann nicht entgegen, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (BVerwG, U.v. 18.4. 2013 - 10 C 9/12 - NVwZ 2013, 1344, Rn. 22; BayVGH, B.v. 19.08.2020 - 7 CE 20.1822 - BeckRS 2020, 20467 Rn. 12; vgl. mit diesen Fundstellen auch Happ in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 123 Rn. 66a).
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