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   VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00558   

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VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00558 (https://dejure.org/2018,21948)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.06.2018 - AN 7 P 18.00558 (https://dejure.org/2018,21948)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - AN 7 P 18.00558 (https://dejure.org/2018,21948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BPersVG § 32 Abs. 3 S. 1, § 44 Abs. 1 S. 1, § 83 Abs. 2; ArbGG § 80
    Kostentragung für personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren

  • rewis.io

    Kostentragung für personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren

 
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  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00559

    Kostentragungspflicht für ein in mehreren gleichartigen Fällen geführtes

    Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00558
    Die Bildung eines Gruppenverfahren in den beiden anderen Eilverfahren wäre zwar möglich und notwendig gewesen (vgl. insoweit Ausführung zur Kostentragung in den Hauptsachverfahren, VG Ansbach, B.v. 19.6.18, AN 7 P 18.00559), es können also insgesamt nur einmal die Kosten für ein (statt zwei) weitere(s) Eilverfahren verlangt werden.
  • VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 16.1700

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung

    Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00558
    Durch die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Gegenstandswert bei personalrechtlichen Gruppenverfahren (VGH München, B.v. 30.5.17, 18 P 16.1700, BayVBl. 2018, 177), ist es der kostengünstigere Weg, Gruppenverfahren statt Einzelverfahren anzustrengen, worauf sich der Antragsteller verweisen lassen muss, solange ein Gruppenverfahren in Betracht kommt.
  • BVerwG, 19.12.1996 - 6 P 10.94

    Personalvertretungsrecht, Sachaufwand des Personalrats, Freistellung von

    Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00558
    Gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 BPersVG ist ein Personalrat prozessual nur dann ordnungsgemäß vertreten, wenn das Gremium die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs und die Bevollmächtigung im Einzelfall ausdrücklich beschlossen hat (BVerwG, B.v. 19.12.1996, 6 P 10/94 - juris).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00558
    Ein nach Einreichung des gerichtlichen Antrags, aber vor dessen Abschluss nachgeholter Gremiumsbeschluss ist insoweit aber ausreichend (BAG, B.v. 10.10.2007, 7 ABR 51/06, VGH Kassel, B.v. 22.9.94, TK 2038/93 - jeweils juris, BVerwG, a.a.O.).
  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 17.02404

    Mitbestimmung bei Neueinstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00558
    Hinsichtlich der ersten 23 Einstellungsfälle leitete der Antragsteller mit beim Verwaltungsgericht Ansbach am 20. November 2017 eingegangenem Schriftsatz ein personalvertretungsrechtliches Hauptsacheverfahren (AN 7 P 17.02404) und ein Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (AN 7 PE 17.02409) ein.
  • VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2038/93

    Bestellung eines Prozeßbevollmächtigten für den Personalrat - rückwirkende

    Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00558
    Ein nach Einreichung des gerichtlichen Antrags, aber vor dessen Abschluss nachgeholter Gremiumsbeschluss ist insoweit aber ausreichend (BAG, B.v. 10.10.2007, 7 ABR 51/06, VGH Kassel, B.v. 22.9.94, TK 2038/93 - jeweils juris, BVerwG, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00558
    Nach der Rechtsprechung hat die Beteiligte die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers danach zu tragen, wenn das Verfahren in Ausübung der Personalratstätigkeit eingeleitet wird (Lorenzen. a.a.O. § 44 Rn. 31) und der Personalrat die Kosten der rechtsanwaltlichen Vertretung für erforderlich halten durfte (BVerwG, B.v. 9.3.1992, 6 P 11/90 - juris).
  • BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Mitwirkung bei Maßnahmen

    Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00558
    Mutwillig ist die Beschreitung des Prozessweges u.a. dann, wenn von zwei gleichwertigen prozessualen Möglichkeiten der kostspieligere Weg beschritten wird (BVerwG, B.v. 9.3.1992, a.a.O., Rn. 34, BVerwG, B.v. 19.9.2012, 6 P 3/11 - juris).
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