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   VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00559   

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VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00559 (https://dejure.org/2018,22040)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.06.2018 - AN 7 P 18.00559 (https://dejure.org/2018,22040)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - AN 7 P 18.00559 (https://dejure.org/2018,22040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BPersVG § 44 Abs. 1 S. 1, § 83
    Kostentragungspflicht für ein in mehreren gleichartigen Fällen geführtes personalvertretungsrechtliches Hauptsacheverfahren

  • rewis.io

    Kostentragungspflicht für ein in mehreren gleichartigen Fällen geführtes personalvertretungsrechtliches Hauptsacheverfahren

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 17.02404

    Mitbestimmung bei Neueinstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

    Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00559
    Hinsichtlich der ersten 23 Einstellungsfälle leitete der Antragsteller mit beim Verwaltungsgericht Ansbach am 20. November 2017 eingegangenem Schriftsatz ein auf gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit der Einstellungen gerichtetes Beschussverfahren ein (AN 7 P 17.02404).

    Zur Begründung wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass von Beteiligtenseite die Kosten für das Hauptsacheverfahren AN 7 P 17.02404 getragen würden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte AN 7 P 18.00322/ AN 7 P 18.00559, AN 7 P 17.02404 und AN 7 P 18.00148 Bezug genommen.

    Die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG für das unter dem Aktenzeichen AN 7 P 18.00322 anhängige Hauptsacheverfahren, bei dem es sich nach den Verfahren AN 7 P 17.02404 und AN 7 18.00148 um das 3. Hauptsacheverfahren in nahezu gleicher Angelegenheit handelt, liegen nicht vor.

    Dies ist hier der Fall, weil die Angelegenheit der vier befristeten Neueinstellungen des Verfahrens AN 7 P 18.00322 im Wege einer Klageänderung in die noch offenen Hauptsacheverfahren AN 7 P 17.02404 bzw. AN 7 P 18.00148 hätten eingebracht werden können.

    Entsprechende Gruppen hatte der Antragsteller bei Einleitung der Verfahren teilweise auch gebildet; so sind vom Verfahren AN 7 P 17.02404 23 Einstellungsvorgänge, vom Verfahren AN 7 P 18.00148 21 und vom Verfahren AN 7 P 18.00322 vier Einstellungen umfasst.

    Am 20. Februar 2018, als das Verfahren AN 7 P 18.00322 anhängig gemacht wurde, war das Erstverfahren AN 7 P 17.02404 weder entschieden noch geladen, so dass eine gemeinsame Entscheidung aller Einzelfälle zu diesem Zeitpunkt noch ohne Weiteres möglich gewesen wäre und aus Sicht des Gerichts wie auch der Beteiligten sinnvoll erscheinen musste.

  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00148

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats zu befristeten Neueinstellungen wegen

    Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00559
    Für die weiteren 21 Einstellungen wurde die gerichtliche Feststellung mit Schriftsatz vom 22. Januar 2018 beantragt (AN 7 P 18.00148).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte AN 7 P 18.00322/ AN 7 P 18.00559, AN 7 P 17.02404 und AN 7 P 18.00148 Bezug genommen.

    Dies ist hier der Fall, weil die Angelegenheit der vier befristeten Neueinstellungen des Verfahrens AN 7 P 18.00322 im Wege einer Klageänderung in die noch offenen Hauptsacheverfahren AN 7 P 17.02404 bzw. AN 7 P 18.00148 hätten eingebracht werden können.

    Entsprechende Gruppen hatte der Antragsteller bei Einleitung der Verfahren teilweise auch gebildet; so sind vom Verfahren AN 7 P 17.02404 23 Einstellungsvorgänge, vom Verfahren AN 7 P 18.00148 21 und vom Verfahren AN 7 P 18.00322 vier Einstellungen umfasst.

  • VGH Bayern, 30.05.2017 - 18 P 16.1700

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei Einstellung

    Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00559
    Die Einbeziehung in das noch laufenden Erstverfahren hätte auch einen geringeren Kostenaufwand bedeutet, weil nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für Gruppenverfahren unabhängig von der Anzahl der zu Grunde liegenden Personaleinstellungen der Regelgegenstandswert in Höhe von 5.000 EUR anzusetzen ist und sich somit geringere Rechtsanwaltsgebühren errechnen (VGH München, B.v. 30.5.17, 18 P 16.1700, BayVBl. 2018, 177).
  • BVerwG, 19.09.2012 - 6 P 3.11

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Mitwirkung bei Maßnahmen

    Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00559
    Mutwillig ist die Beschreitung des Prozessweges insbesondere dann, wenn von zwei gleichwertigen prozessualen Möglichkeiten der kostspieligere Weg beschritten wird (BVerwG, B.v. 9.3.1992, a.a.O., Rn. 34, BVerwG, B.v. 19.9.2012, 6 P 3/11 - juris).
  • BVerwG, 19.12.1996 - 6 P 10.94

    Personalvertretungsrecht, Sachaufwand des Personalrats, Freistellung von

    Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00559
    Gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 BPersVG ist ein Personalrat prozessual nur dann ordnungsgemäß vertreten, wenn das Gremium die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs und die Bevollmächtigung im Einzelfall ausdrücklich beschlossen hat (BVerwG, B.v. 19.12.1996, 6 P 10/94 - juris).
  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00559
    Ein nach Einreichung des gerichtlichen Antrags, aber vor dessen Abschluss nachgeholter Gremiumsbeschluss ist insoweit aber ausreichend (BAG, B.v. 10.10.2007, 7 ABR 51/06, VGH Kassel, B.v. 22.09.94, TK 2038/93 - jeweils juris, BVerwG, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2038/93

    Bestellung eines Prozeßbevollmächtigten für den Personalrat - rückwirkende

    Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00559
    Ein nach Einreichung des gerichtlichen Antrags, aber vor dessen Abschluss nachgeholter Gremiumsbeschluss ist insoweit aber ausreichend (BAG, B.v. 10.10.2007, 7 ABR 51/06, VGH Kassel, B.v. 22.09.94, TK 2038/93 - jeweils juris, BVerwG, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Auszug aus VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00559
    Dabei sind auch die Kosten der rechtsanwaltlichen Vertretung zu tragen, wenn der Personalrat die Vertretung durch einen Anwalt für erforderlich halten durfte (BVerwG, B.v. 9.3.1992, 6 P 11/90 - juris).
  • VG Ansbach, 19.06.2018 - AN 7 P 18.00558

    Kostentragung für personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren

    Die Bildung eines Gruppenverfahren in den beiden anderen Eilverfahren wäre zwar möglich und notwendig gewesen (vgl. insoweit Ausführung zur Kostentragung in den Hauptsachverfahren, VG Ansbach, B.v. 19.6.18, AN 7 P 18.00559), es können also insgesamt nur einmal die Kosten für ein (statt zwei) weitere(s) Eilverfahren verlangt werden.
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