Rechtsprechung
   VG Ansbach, 19.07.2010 - AN 1 S 10.01292   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,70292
VG Ansbach, 19.07.2010 - AN 1 S 10.01292 (https://dejure.org/2010,70292)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19.07.2010 - AN 1 S 10.01292 (https://dejure.org/2010,70292)
VG Ansbach, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - AN 1 S 10.01292 (https://dejure.org/2010,70292)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,70292) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte in einem anhängigen Disziplinarverfahren bei beabsichtigter Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Gelsenkirchen, 09.09.2008 - 12 L 942/08

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Suspendierung, vorläufige

    Auszug aus VG Ansbach, 19.07.2010 - AN 1 S 10.01292
    § 39 BeamtStG ermöglicht eine vorläufige und zeitlich befristete Maßnahme, um ein weiteres dienstlichen Tätigwerden des Beamten oder der Beamtin zu unterbinden, bis über das Erfordernis und ggf. die Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder die Durchführung eines sonstigen auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichteten Verfahrens entschieden ist (vgl. Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, RdNr. 1 zu § 39 BeamtStG; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, RdNr. 1 zu § 60 BBG a. F.; Günther, ZBR 1992, S. 321 ff; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 9.9.2008 - 12 L 942/08; VG Ansbach, Beschluss vom 24.2.2006 - AN 1 S 06.00385 und VG Bayreuth, Beschluss vom 3.3.2005 - B 5 S 05.78).

    Zudem lässt sich der Ziffer 2 und der Begründung des streitgegenständlichen Bescheides entnehmen, dass der Antragsgegner selbst von der Möglichkeit einer vorläufigen Dienstenthebung nach Art. 39 Abs. 1 BayDG ausgeht, womit nach dem oben Gesagten kein Raum mehr für die Anwendung des § 39 Satz 1 BeamtStG mehr ist (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 9.9.2008 - 12 L 942/08).

  • VG Ansbach, 24.02.2006 - AN 1 S 06.00385
    Auszug aus VG Ansbach, 19.07.2010 - AN 1 S 10.01292
    § 39 BeamtStG ermöglicht eine vorläufige und zeitlich befristete Maßnahme, um ein weiteres dienstlichen Tätigwerden des Beamten oder der Beamtin zu unterbinden, bis über das Erfordernis und ggf. die Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder die Durchführung eines sonstigen auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichteten Verfahrens entschieden ist (vgl. Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, RdNr. 1 zu § 39 BeamtStG; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, RdNr. 1 zu § 60 BBG a. F.; Günther, ZBR 1992, S. 321 ff; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 9.9.2008 - 12 L 942/08; VG Ansbach, Beschluss vom 24.2.2006 - AN 1 S 06.00385 und VG Bayreuth, Beschluss vom 3.3.2005 - B 5 S 05.78).
  • BVerwG, 12.04.1978 - 1 WB 159.76

    Verbot der Dienstausübung - Befehl - Zwingende dienstliche Gründe -

    Auszug aus VG Ansbach, 19.07.2010 - AN 1 S 10.01292
    § 39 BeamtStG ist deshalb auch dann anwendbar, wenn für das Verbot der Ausübung der Dienstgeschäfte disziplinare Gesichtspunkte keine Rolle spielen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.4.1978 - 1 WB 159.76, BVerwGE 63, 32 zu § 22 Soldatengesetz; Plog/Wiedow, a.a.O., RdNr. 1 zu § 60 BBG a.F.).
  • VG Bayreuth, 03.03.2005 - B 5 S 05.78
    Auszug aus VG Ansbach, 19.07.2010 - AN 1 S 10.01292
    § 39 BeamtStG ermöglicht eine vorläufige und zeitlich befristete Maßnahme, um ein weiteres dienstlichen Tätigwerden des Beamten oder der Beamtin zu unterbinden, bis über das Erfordernis und ggf. die Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder die Durchführung eines sonstigen auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichteten Verfahrens entschieden ist (vgl. Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, RdNr. 1 zu § 39 BeamtStG; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, RdNr. 1 zu § 60 BBG a. F.; Günther, ZBR 1992, S. 321 ff; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 9.9.2008 - 12 L 942/08; VG Ansbach, Beschluss vom 24.2.2006 - AN 1 S 06.00385 und VG Bayreuth, Beschluss vom 3.3.2005 - B 5 S 05.78).
  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 16a D 06.2662

    Gegen einen Polizeibeamten im Rang eines Kriminalhauptkommissars, der unter

    Auszug aus VG Ansbach, 19.07.2010 - AN 1 S 10.01292
    Die Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme erscheint vorliegend im Hinblick auf ihre rechtskräftige Verurteilung wegen Strafvereitelung im Amt auch nicht ausgeschlossen (vgl. BayVGH, Urteil vom 5.3.2008 - 16a D 06.2662 zur Entfernung eines Kriminalhauptkommissars aus dem Dienst wegen Herbeiführens der rechtswidrigen Nichtverfolgung eines gegen eine prominente Person durchzuführenden Verfahrens wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr).
  • VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    Unabhängig davon, dass eine Maßnahme gemäß § 39 S. 1 BeamtStG auch alternativ zur vorläufigen Dienstenthebung gemäß § 38 BremDG gewählt werden kann (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.06.2020 - 6 B 238/20 -, juris Rn. 3, VG Ansbach, Beschluss vom 19.07.2010 - AN 1 S 10.01292 -, juris Rn. 52), leitete die Antragsgegnerin das Disziplinarverfahren gegen den Antragsteller bereits am 25.11.2020 ein; die am 23.11.2020 getroffene Maßnahme gemäß § 39 S. 1 BeamtStG erweist sich daher auch nicht aus diesem Grund als rechtswidrig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht