Rechtsprechung
VG Ansbach, 20.03.2013 - AN 11 K 12.00109 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,10641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ersatzzahlung für Rodung eines Feldgehölzes; Übergangsvorschriften bei Übergang auf neues Naturschutzrecht; (keine wirksame) Berufung auf Landwirtschaftsprivileg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.08.2019 - 8 A 11472/18
Ackerland; Agrarprivileg; Ausgleichsmaßnahme; Baumbestand; Bechtheim; …
In der Rechtsprechung wird die Frage bisher nur ganz vereinzelt behandelt; ausdrücklich bejaht wird die Möglichkeit, im Falle eines nicht zugelassenen Eingriffs auch Ersatzzahlungen anzuordnen, soweit ersichtlich nur in dem im angefochtenen Urteil zitierten Urteil des VG Ansbach vom 20. März 2013 (AN 11 K 12.00109, juris, Rn. 25), jedoch ohne nähere Begründung; anders jedoch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2018, a.a.O., Rn. 108: "Auch wenn in § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG § 15 BNatSchG undifferenziert in Bezug genommen wird, sind mit den Maßnahmen im Sinne dieser Vorschrift doch ausschließlich solche gemeint, die den eingetretenen Verlust im Wege der Naturalkompensation ausgleichen oder ersetzen". - VG Mainz, 14.03.2019 - 1 K 508/18
Naturschutzrecht
Mit der Verwendung des Wortes "soll" lässt der Gesetzgeber erkennen, dass im Regelfall gehandelt werden muss, nur in Ausnahmefällen wird der Behörde hier ein Spielraum hinsichtlich des Entschließungsermessens eröffnet (vgl. VG München, Urteil vom 12. Mai 2015 - M 11 K 13.5746 -, BeckRS 2015, 51787 m.w.N.;… Schrader, in: BeckOK Umweltrecht, 45. Edition, Stand: 1. Dezember 2017, § 17 BNatSchG, Rn. 62; bezüglich eines Vorgehens nach § 15 BNatSchG: VG Ansbach, Urteil vom 20. März 2013 - 11 K 12.00109 -, BeckRS 2013, 51029). - VG Frankfurt/Oder, 22.04.2022 - 5 K 1786/18 In der Rechtsprechung wird die Frage bisher nur ganz vereinzelt behandelt; ausdrücklich bejaht wird die Möglichkeit, im Falle eines nicht zugelassenen Eingriffs auch Ersatzzahlungen anzuordnen, soweit ersichtlich nur in dem im angefochtenen Urteil zitierten Urteil des VG Ansbach vom 20. März 2013 (AN 11 K 12.00109, juris, Rn. 25), jedoch ohne nähere Begründung; anders jedoch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31. Januar 2018, a.a.O., Rn. 108: "Auch wenn in § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG § 15 BNatSchG undifferenziert in Bezug genommen wird, sind mit den Maßnahmen im Sinne dieser Vorschrift doch ausschließlich solche gemeint, die den eingetretenen Verlust im Wege der Naturalkompensation ausgleichen oder ersetzen".