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   VG Ansbach, 20.04.2023 - AN 10 K 19.30283   

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https://dejure.org/2023,11586
VG Ansbach, 20.04.2023 - AN 10 K 19.30283 (https://dejure.org/2023,11586)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20.04.2023 - AN 10 K 19.30283 (https://dejure.org/2023,11586)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20. April 2023 - AN 10 K 19.30283 (https://dejure.org/2023,11586)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (45)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Ansbach, 20.04.2023 - AN 10 K 19.30283
    Diese Rechtsprechung, die vom Bundesverwaltungsgericht übernommen worden ist (U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - juris), kann auf § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG übertragen werden, der Art. 9 Abs. 1 a) RL in nationales Recht umgesetzt hat.

    Eine Verfolgungshandlung im Sinne des Art. 9 Abs. 1 a) RL kann danach nicht nur in der schwerwiegenden Verletzung der Freiheit liegen, seine Religion im privaten Rahmen zu praktizieren (forum internum), sondern auch der Freiheit, den Glauben öffentlich zu leben (forum externum) (BVerwG, U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - juris Rn. 24).

    Er stellt bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ab ("real risk"; vgl. nur EGMR, Große Kammer, U.v. 28.2.2008 - Nr. 37201/06, Saadi - NVwZ 2008, 1330); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1996 - 9 C 77.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 4; B.v. 7.2.2008 - 10 C 33.07 - ZAR 2008, 192; U.v. 27.4.2010 - 10 C 5.09 - BVerwGE 136, 377; U.v. 1.6.2011 - 10 C 25.10 - BVerwGE 140, 22; U.v. 20.2.2013 - 10 C 23.12 - NVwZ 2013, 936).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwG, U.v. 20.2.2013, a.a.O. und vom 5.11.1991 - 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Ansbach, 20.04.2023 - AN 10 K 19.30283
    Mit Rücksicht darauf, dass sich der Schutzsuchende vielfach hinsichtlich asylbegründender Vorgänge außerhalb des Gastlandes in einem gewissen sachtypischen Beweisnotstand befindet, genügt bezüglich dieser Vorgänge in der Regel die Glaubhaftmachung, die aber den Anforderungen des § 108 Abs. 1 VwGO entsprechen muss, wohingegen für Vorgänge innerhalb des Gastlandes grundsätzlich der volle Nachweis aufgrund von Tatsachen zu fordern ist (vgl. BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180).

    Das Gericht muss sich die feste Überzeugung vom Wahrheitsgehalt des klägerischen Vorbringens verschaffen können (BVerwG, U.v. 16.4.1985 - 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180, 181 und v. 12.11.1985 - 9 C 27.85 - EZAR 630 Nr. 23).

    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Schutzsuchenden nur geglaubt werden, wenn diese Unstimmigkeiten überzeugend aufgelöst werden (BVerwG, U.v. 16.4.1985, a.a.O., 183 und v. 23.2.1988 - 9 C 32.87 - EZAR 630 Nr. 25).

  • BVerwG, 20.06.2000 - 5 B 27.00

    Vorliegen von Revisionszulassungsgründen - Verhandlung und Entscheidung über die

    Auszug aus VG Ansbach, 20.04.2023 - AN 10 K 19.30283
    Dem verhinderten Beteiligten obliegt es, die Hinderungsgründe, auf die er sich berufen will, unverzüglich nach Bekanntwerden schlüssig und substantiiert darzulegen, so dass das Gericht in die Lage versetzt wird, das Vorliegen eines erheblichen Grundes zu beurteilen und ggf. eine Ergänzung des Vortrags und (weitere) Glaubhaftmachung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 227 Abs. 2 ZPO zu verlangen (BVerwG, B.v. 26.4.1999 - 5 B 49.99 - juris Rn. 3, 6; B.v. 20.6.2000 - 5 B 27.00 - juris Rn. 10; B.v. 22.5.2001 a.a.O. Rn. 5; B.v. 29.4.2004 - 1 B 203.03 - juris Rn. 4; B.v. 20.4.2017 - 2 B 69.16 - Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 8 Rn. 8; BFH, B.v. 27.1.2010 - VIII B 221/09 - juris Rn. 6).

    Letztere sieht das Gesetz vor, wenn dem Gericht zweifelhaft erscheint, ob der von dem Beteiligten schlüssig behauptete Sachverhalt zutrifft (BVerwG, B.v. 20.6.2000 a.a.O.).

    Dabei dürfen vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Ranges der prozessualen Gewährleistung des rechtlichen Gehörs keine überzogenen Anforderungen gestellt werden (BVerwG, B.v. 20.6.2000 a.a.O.; B.v. 21.12.2009 a.a.O. Rn. 4).

  • VG Minden, 16.11.2023 - 2 K 7887/17
    vgl. VG Aachen, Urteil vom 9. Dezember 2022 - 5 K 405/19.A -, juris, Rn. 45; VG Ansbach, Urteil vom 20. April 2023 - AN 10 K 19.30283 -, juris, Rn. 66 ff.
  • VG Minden, 06.06.2023 - 2 K 2129/20
    vgl. VG Aachen, Urteil vom 9. Dezember 2022 - 5 K 405/19.A -, juris, Rn. 45; VG Ansbach, Urteil vom 20. April 2023 - AN 10 K 19.30283 -, juris, Rn. 66 ff.
  • VG Braunschweig, 05.06.2023 - 2 A 222/19

    Exilpolitische Aktivität; Gewissensfreiheit; Politische Verfolgung; Zuerkennung

    Auch wenn Gerichte den Maßstab durch Kriterien wie öffentliche Aktivitäten, namentliche Kennzeichnung von Publikationen, das Auftreten als Organisator von Demonstrationen, Kundgebungen und Veranstaltungen, Dauer, Kontinuität und Intensität der Aktivitäten zu konkretisieren versuchen (so VG Ansbach, Urteil vom 20.04.2023 - AN 10 K 19.30283 -, juris Rn. 66; VG Würzburg, Urteil vom 31.01.2022 - W 8 K 21.31264 -, juris Rn. 48), bleibt es bei Anwendung dieses Maßstabs dem entscheidenden Gericht überlassen, weitgehend ungesicherte Spekulationen über die mutmaßliche Wahrnehmung und Bewertung dieser Aktivitäten durch die iranischen Sicherheitskräfte anzustellen.
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