Rechtsprechung
   VG Ansbach, 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,31407
VG Ansbach, 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311 (https://dejure.org/2018,31407)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311 (https://dejure.org/2018,31407)
VG Ansbach, Entscheidung vom 20. September 2018 - AN 3 K 17.01311 (https://dejure.org/2018,31407)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,31407) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1, § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; BayBO Art. 55 Abs. 1, Art. 76 S. 2
    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Brennholzlager- und -verkaufsplatz im Außenbereich; Nutzungsuntersagung

  • rewis.io

    Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für einen Brennholzlager- und -verkaufsplatz im Außenbereich; Nutzungsuntersagung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 1 ZB 07.1079

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nicht privilegiertes Außenbereichsvorhaben;

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311
    Eine nicht durch Bauleitplanung geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist grundsätzlich ein städtebaulich unerwünschter Vorgang; ihn zu vermeiden ist ein öffentlicher Belang im Sinne von § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB (vgl. z.B. BayVGH v. 3.2.2009 - 1 ZB 07.1079 - juris).

    Eine nicht durch Bauleitplanung geordnete Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich ist grundsätzlich ein städtebaulich unerwünschter Vorgang, dessen Vermeidung, wie oben ausgeführt, ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 2, Abs. 3 BauGB ist (vgl. z.B. BayVGH v. 3.2.2009 - 1 ZB 07.1079).

  • VGH Bayern, 05.07.2004 - 15 CS 04.58

    Voraussetzung einer Nutzungsuntersagung

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311
    Es genügt insoweit eine Darlegung der öffentlichen Belange (vgl. BayVGH v. 5.7.2004 - 15 CS 04.58).
  • VGH Bayern, 19.08.2010 - 1 CS 10.1430

    Gewerbebetrieb in landwirtschaftlicher Maschinenhalle im Außenbereich;

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311
    Die als rechtswidrig zu bewertende Nutzung manifestiert sich damit in dem speziell ihrem Zweck dienenden Vorhandensein der festgestellten Materialien (vgl. z.B. VGH v. 19.8.2010 - 1 CS 10.1430).
  • VGH Bayern, 14.06.2018 - 2 CS 18.960

    Nutzungsuntersagung wegen formeller Illegalität

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311
    In solch einem Fall rechtfertigt sich der auf Art. 76 Satz 2 BayBO gestützte Erlass einer Nutzungsuntersagung grundsätzlich bereits dann, wenn das Vorhaben ohne Baugenehmigung ausgeführt wird (vgl. z.B. BayVGH v. 14.6.2018 - 2 CS 18.960 - juris).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 53.74

    Rechtfertigung der

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311
    Außerdem dürfen vorhandene Wege nicht verkehrsmäßig überbelastet werden und der vom Baugrundstück ausgelöste Verkehr darf nicht zu einer Schädigung des Wege- bzw. Straßenzustandes führen (vgl. z.B. BVerwG v. 13.2.1976 - 4 C 53.74 - juris).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Was wird bei Erweiterung einer vorhandenen baulichen Anlage geprüft?

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311
    Da unter den Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB jedoch nicht jede beliebige bauliche Anlage fällt, sondern vielmehr nur Bauwerke gemeint sind, die für die angemessene Fortentwicklung der vorhandenen Bebauung maßstabbildend sind und diese Voraussetzung ausschließlich für Anlagen zutrifft, die optisch wahrnehmbar und nach Art und Gewicht geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten städtebaulichen Charakter zu prägen (vgl. z.B. BVerwG v. 17.6.1993 - 4 C 17.91 - juris), fallen darunter grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (vgl. BVerwG v. 17.2.1984 - 4 C 55.81 - juris).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311
    Da unter den Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB jedoch nicht jede beliebige bauliche Anlage fällt, sondern vielmehr nur Bauwerke gemeint sind, die für die angemessene Fortentwicklung der vorhandenen Bebauung maßstabbildend sind und diese Voraussetzung ausschließlich für Anlagen zutrifft, die optisch wahrnehmbar und nach Art und Gewicht geeignet sind, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten städtebaulichen Charakter zu prägen (vgl. z.B. BVerwG v. 17.6.1993 - 4 C 17.91 - juris), fallen darunter grundsätzlich nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen (vgl. BVerwG v. 17.2.1984 - 4 C 55.81 - juris).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311
    Dabei ist zunächst zu ermitteln, welche Bebauung den Zusammenhang darstellen kann; in der Regel ist dies die im entscheidungserheblichen Zeitpunkt vorhandene Bebauung (BVerwG v. 19.9.1986 - 4 C 15.84 - juris).
  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311
    Ein Betrieb erfordert eine gewisse Nachhaltigkeit (BVerwGE 41, 138).
  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 69.79

    Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Forsthauses mit

    Auszug aus VG Ansbach, 20.09.2018 - AN 3 K 17.01311
    Im Urteil vom 4. März 1983 - 4 C 69.79 - juris, hat das Bundesverwaltungsgericht Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 11.10.1999 - 4 B 77.99
  • BVerwG, 01.08.1994 - 4 B 203.93

    Anforderungen der Darlegungspflicht des geltend gemachten Zulassungsgrundes -

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 41.65

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG

  • VGH Bayern, 12.12.2017 - 1 ZB 15.2594

    Beseitigungsanordnung für eine Aufschüttung und einen Stadel im Außenbereich

  • BVerwG, 01.04.1971 - IV B 215.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Baulichkeiten als

  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

  • BVerwG, 29.12.1967 - IV B 148.67

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bau eines

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

  • VG Ansbach, 22.01.2020 - AN 9 K 18.01437

    Beseitigungsanordnung für Schwimmbecken im Außenbereich

    Die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich lässt sich nicht unter Anwendung von geografisch-mathematischen Grundsätzen bestimmen, sondern bedarf einer Beurteilung auf Grund einer Wertung und Bewertung der konkreten örtlichen Gegebenheiten (vgl. VG Ansbach, U.v. 20.9.2018 - AN 3 K 17.01311 - juris).

    Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt werden, sind somit unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken, Freizeitzwecken oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein die Siedlungsstruktur prägendes Element darstellen (VG Ansbach, U.v. 20.9.2018 - AN 3 K 17.01311 - juris).

  • VG Ansbach, 20.05.2021 - AN 17 K 18.02451

    Rechtmäßige Beseitigungsanordnung für einen Lagerplatz im Außenbereich

    Zwar ist auch ein forstwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb möglich und keine Vollerwerbsforstwirtschaft nötig, die Nutzung größerer Waldflächen und eine gewisse Betriebsintensität ist jedoch erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 1 ZB 15.2594 - juris; VG Ansbach, U.v. 20.9.2018 - 3 K 17.01311 - juris).
  • VG Ansbach, 21.04.2022 - AN 17 K 21.01144

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung als Lagerplatz für ein ehemaliges

    Zwar ist auch ein forstwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb möglich und keine Vollerwerbsforstwirtschaft nötig, die Nutzung größerer Waldflächen und eine gewisse Betriebsintensität ist jedoch erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 1 ZB 15.2594 - juris; VG Ansbach, U.v. 20.9.2018 - 3 K 17.01311 - juris).
  • VG Ansbach, 14.12.2020 - AN 17 K 20.00702

    Auffüllung von Waldgrundstücken mit Inertmaterial: Waldbewirtschaftungsmaßnahme

    Zwar ist auch ein forstwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb möglich und keine Vollerwerbsforstwirtschaft nötig, die Nutzung größerer Waldflächen und eine gewisse Betriebsintensität ist jedoch erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 1 ZB 15.2594 - juris; VG Ansbach, U.v. 20.9.2018 - 3 K 17.01311 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht