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   VG Ansbach, 21.04.2020 - AN 16 K 18.02481   

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https://dejure.org/2020,12882
VG Ansbach, 21.04.2020 - AN 16 K 18.02481 (https://dejure.org/2020,12882)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21.04.2020 - AN 16 K 18.02481 (https://dejure.org/2020,12882)
VG Ansbach, Entscheidung vom 21. April 2020 - AN 16 K 18.02481 (https://dejure.org/2020,12882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BBesG § 12 Abs. 2, § 43b Abs. 4; BGB § 242, § 818 Abs. 3; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1, § 114 S. 1, § 161 Abs. 1; VwVfG § 28 Abs. 1
    Rückforderung einer Verpflichtungsprämie und überzahlter Dienstbezüge

  • rewis.io

    Verlust der Dienstbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus VG Ansbach, 21.04.2020 - AN 16 K 18.02481
    Höchstrichterlich geklärt ist jedoch, dass den Ruhensregelungen im Versorgungsrecht, der Kürzung von Bezügen nach § 8 BBesG, und dem den Verlust der Besoldung bei unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst regelnden § 9 BBesG ein Rückforderungsvorbehalt immanent ist, der bereicherungsrechtlich eine verschärfte, den Einwand der Entreicherung ausschließende Haftung begründet (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.2016 - 2 C 9/15 - juris Rn. 22 mit weiteren Nachweisen zu den §§ 53 ff. BeamtVG; U.v. 5.5.1997 - 2 C 26/95 - juris Rn. 21 zu § 8 BBesG sowie U.v. 27.1.1994 - 2 C 19/92 - juris Rn. 18 f. zu § 9 BBesG).

    Der Anspruch auf Dienstbezüge steht insoweit unter dem gesetzlichen Vorbehalt der Feststellung ihres Verlustes wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst (BVerwG, U.v. 27.1.1994 a.a.O. Rn. 19).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus VG Ansbach, 21.04.2020 - AN 16 K 18.02481
    Offensichtlichkeit liege nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (2 C 15.10) nur vor, wenn der Empfänger die Überzahlung nur deshalb nicht bemerkt habe, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat.

    Diese Billigkeitsentscheidung bezweckt, eine allen Umständen des Einzelfalles gerecht werdende, für die Behörde zumutbare und für den Soldaten tragbare Lösung zu ermöglichen, bei der auch Alter, Leistungsfähigkeit und sonstige Lebensverhältnisse des Herausgabepflichtigen eine maßgebende Rolle spielen (vgl. BVerwG, U.v. 26.04.2012 - 2 C 15.10 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 26.95

    Verwendung im öffentlichen Dienst einer überstaatlichen Einrichtung -

    Auszug aus VG Ansbach, 21.04.2020 - AN 16 K 18.02481
    Höchstrichterlich geklärt ist jedoch, dass den Ruhensregelungen im Versorgungsrecht, der Kürzung von Bezügen nach § 8 BBesG, und dem den Verlust der Besoldung bei unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst regelnden § 9 BBesG ein Rückforderungsvorbehalt immanent ist, der bereicherungsrechtlich eine verschärfte, den Einwand der Entreicherung ausschließende Haftung begründet (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.2016 - 2 C 9/15 - juris Rn. 22 mit weiteren Nachweisen zu den §§ 53 ff. BeamtVG; U.v. 5.5.1997 - 2 C 26/95 - juris Rn. 21 zu § 8 BBesG sowie U.v. 27.1.1994 - 2 C 19/92 - juris Rn. 18 f. zu § 9 BBesG).
  • BVerwG, 15.11.2016 - 2 C 9.15

    Verjährung bei der Rückforderung überzahlter beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG Ansbach, 21.04.2020 - AN 16 K 18.02481
    Höchstrichterlich geklärt ist jedoch, dass den Ruhensregelungen im Versorgungsrecht, der Kürzung von Bezügen nach § 8 BBesG, und dem den Verlust der Besoldung bei unerlaubtem Fernbleiben vom Dienst regelnden § 9 BBesG ein Rückforderungsvorbehalt immanent ist, der bereicherungsrechtlich eine verschärfte, den Einwand der Entreicherung ausschließende Haftung begründet (vgl. BVerwG, U.v. 15.11.2016 - 2 C 9/15 - juris Rn. 22 mit weiteren Nachweisen zu den §§ 53 ff. BeamtVG; U.v. 5.5.1997 - 2 C 26/95 - juris Rn. 21 zu § 8 BBesG sowie U.v. 27.1.1994 - 2 C 19/92 - juris Rn. 18 f. zu § 9 BBesG).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus VG Ansbach, 21.04.2020 - AN 16 K 18.02481
    Eine verschärfte Haftung nach den §§ 820 Abs. 1 Satz 2, 818 Abs. 4 BGB ist schließlich auf Abschlagszahlungen angewendet worden, weil es sich bei diesen ihrer Natur nach um Zahlungen handelt, die erst zu einem späteren Zeitpunkt endgültig festgesetzt werden sollen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.1995 - 2 C 16/84 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des

    Auszug aus VG Ansbach, 21.04.2020 - AN 16 K 18.02481
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Mangel des rechtlichen Grundes offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat (BVerwG, U.v. 28.2.1985 - 2 C 31/82 - DÖD 1985, 199).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 2082/15

    Zur Rückforderung von Bezügen bei Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes

    Auszug aus VG Ansbach, 21.04.2020 - AN 16 K 18.02481
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (4 S 2082/15) fordere, dass sich der Vorbehalt dem Besoldungsempfänger nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen müsse.
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