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   VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 19.00494   

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VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 19.00494 (https://dejure.org/2021,7512)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.02.2021 - AN 9 K 19.00494 (https://dejure.org/2021,7512)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. Februar 2021 - AN 9 K 19.00494 (https://dejure.org/2021,7512)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 19.00494
    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).

    In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne einen Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auf gutachtliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; B.v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - juris).

    Die Notwendigkeit einer Abweichung und einer eventuellen Einholung weiterer Gutachten zur Aufhellung des Sachverhalts ist lediglich dann geboten, wenn sich dem Gericht der Eindruck aufdrängen muss, dass das Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Gutachter über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände der Beteiligten ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011, a.a.O.).

  • VG Bayreuth, 13.10.2014 - B 2 K 14.313

    Plangenehmigung; planungsrechtliches Abwägungsgebot; fehlender Drittschutz der

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 19.00494
    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961

    Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 19.00494
    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).
  • VG Augsburg, 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633

    Wasserrechtliche Plangenehmigung

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 19.00494
    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 8 ZB 11.1285

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen beschränkte wasserrechtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 19.00494
    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 17.12.2014 - 8 ZB 14.661

    Wasserrechtliche Vorhaben müssen nicht in jeder Hinsicht identisch sein, um als

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 19.00494
    Aufgrund dessen bedarf es zur ernsthaften Erschütterung der Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes eines qualifizierten Vortrags, der sich nicht nur in ausreichendem Maß mit dem behördlichen Vorbringen auseinandersetzt, sondern zudem auch schlüssig darlegt, warum das dort gefundene Ergebnis nicht als vertretbar anzusehen ist (vgl. dazu: BayVGH, B.v. 17.12.2014 - 8 ZB 14.661 - juris Rn. 6; B.v. 17.7.2012 - 8 ZB 11.1285 - juris Rn. 13; B.v. 31.8.2011 - 8 ZB 10.1961 - juris Rn. 17; B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; VG Bayreuth, U.v. 13.10.2014 - B 2 K 14.313 - juris Rn. 37, VG Augsburg, B.v. 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633 - juris Rn. 53).
  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 8 ZB 06.879

    Private Wasserkraftanlage im Naturschutzgebiet "Obere Ilz" unzulässig

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 19.00494
    In der Rechtsprechung ist hinreichend geklärt, dass sich ein Tatsachengericht ohne einen Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht grundsätzlich auf gutachtliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen kann, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. BayVGH, B.v. 2.5.2011 - 8 ZB 10.2312 - juris Rn. 11; B.v. 26.2.2007 - 8 ZB 06.879 - juris).
  • VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 18.00596

    Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswasser

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 19.00494
    Das Wasserwirtschaftsamt hat mit Stellungnahme vom 9. April 2018 in dem die Einleitung von Niederschlagswasser betreffenden Verfahren (AN 9 K 18.00596) lediglich eine dezentrale Versickerung sämtlicher Niederschlagswasser ausgeschlossen.
  • VG Trier, 20.11.2018 - 9 K 2623/18

    Wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 19.00494
    Der Gesetzgeber wollte durch die 2018 erfolgte Neufassung dieser Regelungen die drittschützende Wirkung, die bis zu diesem Zeitpunkt in der Rechtsprechung uneinheitlich gesehen wurde (vgl. Czychowski/Reinhardt in Czychowski/Reinhardt WHG, 12. Auflage 2019, § 78 Rn. 25), gesetzlich verankern, da die Gewährleistung eines schadlosen Wasserabflusses als Teilelement des Hochwasserschutzes auch dem Schutz der Individualinteressen - Leben, Gesundheit und Eigentum - der jeweils betroffenen Menschen dient (vgl. VG Trier, U.v. 20.11.2018 - 9 K 2623/18.TR - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 8 CS 18.455

    Drittschutz gegen wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung für Errichtung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 9 K 19.00494
    Eine Verletzung diese Rücksichtnahmegebotes ist dann anzunehmen, wenn dem Betroffenen ein qualifizierter, somit ein nicht nur unerheblicher Nachteil in Form einer mehr als nur geringfügigen Beeinträchtigung droht (vgl. zur alten Rechtslage VHG München, B.v. 7.5.2018 - 8 CS 18.455 - juris Rn. 10; siehe auch BT-Drs. 18/10879, S. 28), bzw. wenn durch das entsprechende Vorhaben eine unzumutbare Verschärfung der Hochwassergefahr entstehen würde (vgl. Rossi in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp WHG, Stand August 2019, § 78 Rn. 74; Hünnekens in Landmann/Rohmer Umweltrecht, Stand August 2020, § 78 Rn. 52).
  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 9 CS 20.1250

    Erfolgloser Eilrechtsschutz eines Wassermühlenbetreibers gegen eine

    Hiergegen hat der Antragsteller Klage (Az. AN 9 K 19.00494) erhoben, über die noch nicht entschieden ist.
  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 9 CS 20.1541

    Neubau eines Einfamilienhauses im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet

    Hiergegen hat der Antragsteller Klage (Az. AN 9 K 19.00494) erhoben, über die noch nicht entschieden ist.
  • VG Ansbach, 16.04.2020 - AN 9 S 20.00187

    Unterscheidung bauplanrechtiches und wasserrechtliches Rücksichtsnahmegebot -

    Gegen diesen Bescheid erhob der Antragsteller unter dem Aktenzeichen AN 9 K 19.00494 Klage.

    Im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren AN 9 K 18.00596, AN 9 K 19.00494 und AN 9 K 20.00179 sowie der beigezogenen Behördenakten.

  • VG Ansbach, 01.02.2021 - AN 9 K 20.00179

    Erfolglose Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses

    Gegen diesen Bescheid erhob der Kläger unter dem Aktenzeichen AN 9 K 19.00494 Klage.

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Juli 2020 (Az. 9 CS 20.1250) wurde die dagegen erhoben Beschwerde zurückgewiesen Im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren AN 9 K 18.00596 und AN 9 K 19.00494 sowie der beigezogenen Behördenakten.

  • VG Ansbach, 04.06.2020 - AN 9 S 20.00891

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Einfamilienhaus mit Garage

    Im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren AN 9 K 18.00596, AN 9 K 19.00494, AN 9 K 20.00179 und AN 9 K 20.00892, sowie der beigezogenen Behördenakten.
  • VG Ansbach, 01.02.2021 - AN 9 K 20.00892

    Nachbarklage gegen Einfamilienhaus im Überschwemmungsgebiet - wasserrechtlicher

    Im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren AN 9 K 18.00596 und AN 9 K 19.00494 sowie der beigezogenen Behördenakten.
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