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   VG Ansbach, 22.05.2020 - AN 17 S 19.02158   

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VG Ansbach, 22.05.2020 - AN 17 S 19.02158 (https://dejure.org/2020,14488)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.05.2020 - AN 17 S 19.02158 (https://dejure.org/2020,14488)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. Mai 2020 - AN 17 S 19.02158 (https://dejure.org/2020,14488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 30 Abs. 1, Abs. 2; UmwRG § 1 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1a u. 5, § 4 Abs. 1, Abs. 3; UVPG § 3, § 7 Abs. 1 S. 1, § 50 Abs. 1 S. 2; VwGO § 42 Abs. 2, § 80 Abs. 5, § 80a Abs. 3 S. 2
    Eilantrag gegen Neubau eines Logistik- und Industrieparks

  • rewis.io

    Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Neubau eines Logistik- und Industrieparks mit Werbeanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (40)

  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 15 CS 16.1883

    Nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen des Bebauungsplans nur bei

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2020 - AN 17 S 19.02158
    Die Festsetzungen eines Bebauungsplans entfalten mit Ausnahme der Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung nicht generell und nicht schon kraft Gesetzes, sondern nur ausnahmsweise nachbarschützende Wirkung, da ein Bebauungsplan grundsätzlich ausschließlich im öffentlichen Interesse liegende Festsetzungen zur städtebaulichen Ordnung trifft (vgl. BVerwG, B.v. 9.10.1991 - 4 B 137/91 - juris; BayVGH, B.v. 22.2.2017 - 15 CS 16.1883 - juris Rn. 13).

    Durch Auslegung des Schutzzwecks der Festsetzung ist dann im konkreten Einzelfall zu ermitteln, ob die Festsetzung drittschützend ist, wobei hierfür der Bebauungsplan selbst, seine Begründung oder auch sonstige Vorgänge im Zusammenhang mit der Planaufstellung maßgeblich sein können (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2017 - 15 CS 16.1883 - juris Rn. 13).

    Es dient allein dem öffentlichen Interesse an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und begründet deshalb keinen Abwehranspruch des Antragstellers gegen das Vorhaben der Beigeladenen (vgl. VGH Bad.-Württ., U.v. 18.10.1993 - 8 S 1739/93 - juris; BayVGH, B.v. 22.2.2017 - 15 CS 16.1883 - juris Rn. 19).

    Etwas anderes kann - unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtsnahmegebotes - allenfalls ausnahmsweise dann gelten, wenn durch die unzureichende Erschließung Nachbargrundstücke unmittelbar betroffen sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2017 - 15 CS 16.1883 - juris Rn. 19), was bejaht wird, wenn mangels einer ausreichenden Erschließung des Baugrundstücks im öffentlich-rechtlichen Sinne, auf Grund des Notwegerechts nach § 917 BGB das Nachbargrundstück für die Zufahrt und evtl. Leitungen beansprucht wird (vgl. BVerwG, U.v. 26.3.1976 - IV C 7/74 - juris).

  • VGH Bayern, 18.10.2017 - 9 CS 16.883

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2020 - AN 17 S 19.02158
    (2) Das Gericht kann weiter auch keinen Verstoß gegen das bauplanungsrechtlich verankerte Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme unter Nachbarn feststellen (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 8.7.1988 - 4 B 64.98 - juris), das unabhängig davon zu beachten ist, nach welcher Vorschrift das Bauvorhaben der Beigeladenen zu betrachten ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 23).

    Erforderlich ist eine Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen (BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48.12 - juris Rn. 7 m.w.N., BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 23).

    Der Antragsteller ist nicht schon deshalb in seinen Rechten verletzt, wenn das Bauvorhaben potentiell immissionsträchtig ist (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2017 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 23).

    Damit wurde für die Berücksichtigung von Verkehrslärm eine klare, nicht auf Ergänzung angelegte Regelung geschaffen, die die Gerichte bindet und eine in der Rechtsprechung vor Erlass der TA-Lärm 1998 vorgenommene weitergehende Zurechnung ausschließt (vgl. BVerwG, B.v. 8.1.2013 - 4 B 23/12 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.10.17 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 28).

  • VGH Bayern, 11.04.2018 - 2 CS 18.198

    Baugenehmigung für Neubau einer Produktionshalle mit Kranbahnen

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2020 - AN 17 S 19.02158
    Fällt eine streitgegenständliche Entscheidung nicht unter den normierten Katalog, so ist das UmwRG in aller Regel auch nicht anwendbar (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris Rn. 6).

    Entsprechend ist ein Bebauungsplan keine umweltbezogene Rechtsvorschrift im Sinn des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; Abs. 4 UmwRG, sondern setzt solche Vorschriften vielmehr um (ausführlich hierzu: BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris; VG Ansbach, B.v. 1.4.20 - AN 17 S 19.02134 - juris).

    Weder besteht eine Pflicht zur richtlinienkonformen Rechtsfortbildung (vgl. BayVGH, B.v. 11.4.2018- 2 CS 18.198 - juris Rn. 10 m.w.N.) noch ergibt sich eine Anwendbarkeit aus einer analogen Anwendung von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG.

    Sofern der Gesetzgeber einen Sachverhalt jedoch grundsätzlich erkannt hat, aber in Bezug darauf keinen Regelungsbedarf gesehen hat, sind die geregelten Sachverhalte als abschließend zu betrachten und die Regelungslücke nicht als planwidrig einzuordnen (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 14.11.2018 - 4 B 12.18

    Begründung einer eigenständigen Klagebefugnis durch den § § 4 Abs. 1 i.V.m. Abs.

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2020 - AN 17 S 19.02158
    § 4 Abs. 3 UmwRG lässt den individualrechtsbezogenen Ansatz des § 42 Abs. 2 VwGO unangetastet und weitet lediglich den Umfang der Begründetheitsprüfung aus (vgl. BVerwG, B.v. 14.11.18 - 4 B 12/18 - juris Rn. 4; OVG Münster, U.v. 4.9.17 - 11 D 14/14.AK - juris Rn. 33).

    Mit dieser Regelung wird dem Einzelnen nach wohl überwiegender Meinung eine selbständig durchsetzbare Verfahrensposition eingeräumt mit der Folge, dass die in § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwRG bezeichneten Verfahrensfehler (mit der Einschränkung in § 4 Abs. 3 Satz 2 UmwRG) zur Begründetheit der Klage führen, ohne dass es darauf ankommt, ob die verletzten Verfahrensvorschriften der Gewährleistung eines materiellen subjektiven Rechts dienen und ob die Fehler die Sachentscheidung beeinflusst haben können, wie es § 46 VwVfG sonst voraussetzt (vgl. BVerwG, B.v. 14.11.18 - 4 B 12/18 - juris Rn. 4; OVG Münster, U.v. 4.9.17 - 11 D 14/14.AK - juris Rn. 32 f.).

    Der individualbezogene Ansatz des § 42 Abs. 2 VwGO bleibt zwar unangetastet, jedoch wird durch den Verzicht auf die sonst geltenden Einschränkungen der Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern lediglich - insofern § 47 VwGO ähnelnd - der gerichtliche Umfang der Begründetheitsprüfung gegenüber der Klagebefugnis ausgeweitet (vgl. BVerwG, B.v. 14.11.18 - 4 B 12/18 - juris Rn. 4; OVG Münster, U.v. 4.9.17 - 11 D 14/14.AK - juris Rn. 33).

    (6) Außerhalb des Anwendungsbereiches des § 4 UmwRG haben etwaige Verfahrensfehler aus sich heraus keine drittschützende Wirkung (vgl. BVerwG, B.v. 14.11.2018 - 4 B 12/18 - juris Rn. 4 mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2020 - AN 17 S 19.02158
    Soweit ein Rücksichtnahmeverstoß aufgrund von Immissionsbelastungen geltend gemacht wird, wird zur Konturierung der Zumutbarkeitsschwelle des Rücksichtnahmegebots auf die materiell-rechtlichen Maßstäbe des Immissionsschutzrechts, also auf die Schwelle schädlicher Umwelteinwirkungen i.S.v. § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 BImSchG zurückgegriffen (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 11; B.v. 16.7.2019 - 15 ZB 17.2529 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Bei der Beurteilung einer Lärmbelastung kommt der TA-Lärm als normkonkretisierender Verwaltungsvorschrift eine im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich zu beachtende Bindungswirkung zu, soweit diese für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen konkretisiert (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 - juris Rn. 11, B.v. 16.4.2019 - 15 CE 18.2652 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Diese gerügten Mängel des Bebauungsplanes i.d.F. seiner 1. Änderung sind nicht entscheidungserheblich, denn der Antragsteller ist durch die erlassene Baugenehmigung nicht in seinen Rechten verletzt und dies unabhängig von der Frage der Wirksamkeit des Bebauungsplanes i.d.F. seiner 1. Änderung (vgl. hierzu: BayVGH, B.v. 22.1.2020 - 15 ZB 18.2547 juris - Rn. 48).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2017 - 11 D 14/14

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2020 - AN 17 S 19.02158
    § 4 Abs. 3 UmwRG lässt den individualrechtsbezogenen Ansatz des § 42 Abs. 2 VwGO unangetastet und weitet lediglich den Umfang der Begründetheitsprüfung aus (vgl. BVerwG, B.v. 14.11.18 - 4 B 12/18 - juris Rn. 4; OVG Münster, U.v. 4.9.17 - 11 D 14/14.AK - juris Rn. 33).

    Dieses grundlegende System der Rechtsbehelfe von Individualklägern wollte der deutsche Gesetzgeber auch bei seiner erst kürzlich erfolgten Änderung des UmwRG durch das Gesetz zur Anpassung des UmwRG und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) unangetastet lassen (vgl. OVG Münster, U.v. 4.9.17 - 11 D 14/14.AK - juris Rn. 37).

    Mit dieser Regelung wird dem Einzelnen nach wohl überwiegender Meinung eine selbständig durchsetzbare Verfahrensposition eingeräumt mit der Folge, dass die in § 4 Abs. 1 Satz 1 UmwRG bezeichneten Verfahrensfehler (mit der Einschränkung in § 4 Abs. 3 Satz 2 UmwRG) zur Begründetheit der Klage führen, ohne dass es darauf ankommt, ob die verletzten Verfahrensvorschriften der Gewährleistung eines materiellen subjektiven Rechts dienen und ob die Fehler die Sachentscheidung beeinflusst haben können, wie es § 46 VwVfG sonst voraussetzt (vgl. BVerwG, B.v. 14.11.18 - 4 B 12/18 - juris Rn. 4; OVG Münster, U.v. 4.9.17 - 11 D 14/14.AK - juris Rn. 32 f.).

    Der individualbezogene Ansatz des § 42 Abs. 2 VwGO bleibt zwar unangetastet, jedoch wird durch den Verzicht auf die sonst geltenden Einschränkungen der Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern lediglich - insofern § 47 VwGO ähnelnd - der gerichtliche Umfang der Begründetheitsprüfung gegenüber der Klagebefugnis ausgeweitet (vgl. BVerwG, B.v. 14.11.18 - 4 B 12/18 - juris Rn. 4; OVG Münster, U.v. 4.9.17 - 11 D 14/14.AK - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12

    Bindungswirkung von Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2020 - AN 17 S 19.02158
    Es ist richtigerweise zur Beurteilung des von einer Anlage ausgehenden Verkehrslärms auf die rein formalen Vorgaben der TA-Lärm, also auf die Differenzierung zwischen Betriebsgrundstück und öffentlichem Verkehrsraum abzustellen (vgl. BVerwG, B.v. 8.1.2013 - 4 B 23/12 - juris Rn. 4).

    Mit dieser Regelung hat die Bundesregierung die zur TA-Lärm 1968 ergangene Rechtsprechung zur Berücksichtigung betriebsbezogener Fahrzeuggeräusche konkretisiert (vgl. BVerwG, B.v. 8.1.2013 - 4 B 23/12 - juris Rn. 5).

    Damit wurde für die Berücksichtigung von Verkehrslärm eine klare, nicht auf Ergänzung angelegte Regelung geschaffen, die die Gerichte bindet und eine in der Rechtsprechung vor Erlass der TA-Lärm 1998 vorgenommene weitergehende Zurechnung ausschließt (vgl. BVerwG, B.v. 8.1.2013 - 4 B 23/12 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.10.17 - 9 CS 16.883 - juris Rn. 28).

  • VG Ansbach, 01.04.2020 - AN 17 S 19.02134

    Bund Naturschutz scheitert mit Eilantrag gegen das Logistikzentrum Dombühl

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2020 - AN 17 S 19.02158
    Die Klage des Antragstellers sei vollmachtlos und ohne seinen Willen von Herrn ... eingereicht worden, denn es erscheine fernliegend, dass 22 Personen inklusive der Ehefrau des Antragstellers, sich von der Klageerhebung distanzieren und erklären, dass Herr ... nicht zur Einlegung einer Klage in ihrem Namen bevollmächtigt gewesen sei, demgegenüber allein der Antragsteller - beeinflusst vom dem Antragsteller im Parallelverfahren AN 17 S 19.02134 - dieses Vorgehen gutheiße.

    Das Gericht hat im Übrigen bereits im Parallelverfahren einer anerkannten Naturschutzvereinigung (VG Ansbach, B.v. 1.4.20 - AN 17 S 19.02134 - juris) zur Frage, ob eine Zulassungsentscheidung i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a UmwRG vorliegt, umfangreich Stellung genommen.

    Entsprechend ist ein Bebauungsplan keine umweltbezogene Rechtsvorschrift im Sinn des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; Abs. 4 UmwRG, sondern setzt solche Vorschriften vielmehr um (ausführlich hierzu: BayVGH, B.v. 11.4.2018 - 2 CS 18.198 - juris; VG Ansbach, B.v. 1.4.20 - AN 17 S 19.02134 - juris).

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2020 - AN 17 S 19.02158
    Außerdem muss ein etwa zu schützender Personenkreis ausreichend individualisierbar sein, vgl. BVerwG, B.v. 4 C 19/82 - juris Rn. 6. Zu berücksichtigten ist auch, dass einem Nachbarn, dessen Grundstück - wie hier - außerhalb des Plangebiets liegt, nicht dieselben Abwehransprüche zustehen wie einem Planbetroffenen (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28/91 - DVBl 1994, 284 ff; B.v. 2.2.200 - 4 B 87/99 - NVwZ 2000, 679 f.).

    Eine Ausdehnung dieses "Schutzbereichs" scheitert zudem schon daran, dass ein etwa zu schützender weiterer Personenkreis nicht genügend individualisierbar ist (vgl. BVerwG, U.v. 18.10.1985 - 4 C 19/82 - juris Rn. 6), so dass Drittschutz bezüglich des Antragstellers auch deshalb ausscheiden muss.

  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 15 ZB 19.1641

    Anforderungen des Bestimmtheitsgebots bei Bebauungsplänen

    Auszug aus VG Ansbach, 22.05.2020 - AN 17 S 19.02158
    Für den Drittschutz ausschlaggebend ist der objektive Wille des Plangebers, soweit er wenigstens andeutungsweise im Satzungstext einen Niederschlag gefunden hat (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2020 - 15 ZB 19.1641 - juris Rn. 8).

    Drittschützend können, wie bereits ausgeführt, nur Festsetzungen im Bebauungsplan selbst sein (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2020 - 15 ZB 19.1641 - juris Rn. 8).

  • BVerwG, 09.10.1991 - 4 B 137.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

  • BVerwG, 24.05.2007 - 4 BN 16.07

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Lärmbelästigung infolge

  • VGH Hessen, 15.08.2019 - 4 B 1303/19

    Eilantrag eines Umweltverbandes gegen eine Zielabweichungsentscheidung vom

  • VGH Bayern, 08.11.2016 - 1 CS 16.1864

    Erfolgloser Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung für Einfamilienhaus

  • VGH Bayern, 01.12.2016 - 1 ZB 15.1841

    Voraussetzungen des Nachbarschutzes gegen Baugenehmigung mit Befreiungen von

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 22 ZB 17.2032

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung

  • BVerwG, 28.11.1995 - 4 NB 38.94

    Neubaugebiet, zunehmender Verkehr und notwendige Abwägung in der Bauleitplanung

  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2015 - 7 B 1085/15

    Beurteilung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans im Verfahren des einstweiligen

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 22 B 17.124

    Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei

  • BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht:

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1993 - 8 S 1739/93

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen relativer Unwirksamkeit einer

  • VGH Bayern, 23.11.2015 - 1 CS 15.2207

    Baugenehmigung, Asylbewerberunterkunft, Bebauungsplan, Befreiung,

  • OVG Hamburg, 29.11.2019 - 1 E 23/18

    Hamburg muss Luftreinhalteplan überarbeiten

  • VGH Bayern, 16.04.2019 - 15 CE 18.2652

    Antrag auf Erlassung einer Regelungsanordnung

  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • VGH Bayern, 30.06.2009 - 1 ZB 07.3058

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anspruch auf behördliches Einschreiten

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 15 CS 16.2253

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung für "Glory

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    13 Klagen gegen Elbvertiefung

  • VGH Bayern, 28.04.2017 - 9 N 14.404

    Bebauungsplan für ein Sondergebiet Krankenhaus

  • VGH Bayern, 15.02.2011 - 14 B 10.806

    Klage gegen Erweiterungsbau einer Jugendherberge

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2024 - 2 B 674/23

    Eilantrag gegen das Amazon-Logistikzentrum im Industriepark Lippe in Horn-Bad

    vgl. zu diesem "sektoralen" Ansatz allgemein: Feldhaus / Schenk / Tegeder, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht - Kommentar, Stand: September 2023, Nr. 7 TA Lärm Rn. 44 f.; VG Ansbach, Beschluss vom 22. Mai 2020 - AN 17 S 19.02158 -, juris Rn. 130.
  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 9 CS 20.892

    Antragsbefugnis einer anerkannten Umweltschutzvereinigung

    Vielmehr hat sie die in der schalltechnischen Stellungnahme vom 2. September 2019 empfohlene Prüfung, ob die betroffenen Anwohner im Rahmen eines kommunalen Lärmsanierungskonzepts durch passive Schallschutzmaßnahmen geschützt und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf der Südumgehung auf 50 km/h und auf der F... Straße außerorts auf 70 km/h reduziert werden könnten, ergebnisoffen in die Zukunft verschoben, obschon sie, auch in Anbetracht der Entfernung der F... Straße ... zum Bauvorhaben, nicht davon ausgehen konnte, dass die Verkehrslärmproblematik im anschließenden Baugenehmigungsverfahren bewältigt werden kann (vgl. Nr. 7.4 der TA Lärm; BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 1.86 - juris Rn. 33; OVG LSA, U.v. 4.9.2019 - 2 K 14/18 - juris Rn. 120; vgl. auch VG Ansbach, B.v. 22.5.2020 - AN 17 S 19.02158 - juris Rn. 131 f. zu dem das Anwesen F... Str.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2020 - 2 M 94/20

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Nachbarn sind diejenigen, deren Grundstücke von den relevanten Auswirkungen des geplanten Vorhabens berührt werden können (vgl. VG Ansbach, Beschluss vom 22. Mai 2020 - AN 17 S 19.02158 - juris Rn. 78; Burzynska/Fontana, in: Große-Suchsdorf, Niedersächsische Bauordnung, 10. Auflage 2020, § 68 NBauO Rn. 5; Dirnberger, in: Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, Stand: 138. EL September 2020, Art. 66 BayBO Rn. 60).
  • VG Augsburg, 29.11.2021 - Au 4 S 21.2371

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarin gegen Erweiterung eines Zweifamilienhauses

    Gemessen an diesen Vorgaben ist den der Kammer verfügbaren Unterlagen zum Bebauungsplan (BayernAtlas) nicht zu entnehmen, dass die planende Kommune beim Satzungsbeschluss den Willen hatte, den betroffenen Festsetzungen dritt- bzw. nachbarschützende Wirkung zuzuschreiben, da sich weder unmittelbar dem Bebauungsplan selbst, aus dessen Planzeichnung und textlichen Festsetzungen noch aus dessen Begründung Anhaltspunkte entnehmen lassen, dass die Vorgaben zur Grünordnung/Naturschutz (Nr. 6) oder zum speziellen Artenschutz (Nr. 7) nicht nur städtebaulich bzw. öffentlichrechtlich motiviert waren (vgl. VG München, U.v. 7.6.2021 - M 9 K 20.3065 - juris Rn. 32; VG Ansbach, B.v. 22.5.2020 - AN 17 S 19.02158 - juris Rn. 122; VG Würzburg, U.v. 19.7.2018 - W 5 K 16.931 - juris Rn. 51), sondern (zumindest auch) den Interessen der Nachbarn dienen sollten.
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