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   VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01479   

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https://dejure.org/2022,33253
VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01479 (https://dejure.org/2022,33253)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22.07.2022 - AN 5 E 22.01479 (https://dejure.org/2022,33253)
VG Ansbach, Entscheidung vom 22. Juli 2022 - AN 5 E 22.01479 (https://dejure.org/2022,33253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 1; AufenthG § 60a Abs. 2 Satz 1; AufenthG § 32 Abs. 1; AufenthG § 5 Abs. 2 Satz 1; GG Art. 6 Abs. 1
    Kein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen aus Gründen der Familienzusammenführung (Nordmazedonien)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01475

    Kein Anspruch auf Ehegattennachzug nach § 30 Abs. 1 AufenthG ohne

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01479
    Sie reiste nach den Angaben ihrer Eltern am 20. Juli 2020 gemeinsam mit ihrer Mutter und dem am ... 2008 geborenen Bruder (Antragsteller in den Verfahren AN 5 E 22.01475 und AN 5 E 22.01477) in die Bundesrepublik Deutschland ein.

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogene Behördenakte sowie auf die Gerichts- und Behördenakten in den Verfahren der Mutter und des Bruders der Antragstellerin (AN 5 E 22.01475 und AN 5 E 22.01477) verwiesen.

    Insoweit wird auf die Gründe des am heutigen Tag erlassenen Beschlusses im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der Mutter (Az. AN 5 E 22.01475) verwiesen.

  • VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01477

    Versagung des Aufenthaltstitels zur Familienzusammenführung

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01479
    Sie reiste nach den Angaben ihrer Eltern am 20. Juli 2020 gemeinsam mit ihrer Mutter und dem am ... 2008 geborenen Bruder (Antragsteller in den Verfahren AN 5 E 22.01475 und AN 5 E 22.01477) in die Bundesrepublik Deutschland ein.

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogene Behördenakte sowie auf die Gerichts- und Behördenakten in den Verfahren der Mutter und des Bruders der Antragstellerin (AN 5 E 22.01475 und AN 5 E 22.01477) verwiesen.

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 19 C 18.54

    Erteilung einer Ausbildungsduldung nebst der hierfür erforderlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01479
    Es widerspräche dieser Systematik, darüber hinaus "Vorwirkungen" der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis anzuerkennen und für die Dauer eines Erteilungsverfahrens stets eine Duldung vorzusehen (vgl. OVG NRW, B.v. 2.5.2006 - 18 B 437/06 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 24).

    Zwar kann einem Ausländer eine Duldung aus dringenden persönlichen Gründen erteilt werden, worunter wohl auch ein unmittelbar bevorstehender schulischer Abschluss fällt (BayVGH, B.v. 26.11.2018 - 19 C 18.54 - juris Rn. 27).

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01479
    Die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren, die bestehenden familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 45).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01479
    Der Vater der Antragstellerin ist - wie der Bruder und die Mutter der Antragstellerin - nordmazedonischer Staatsangehöriger und lebt erst seit Januar 2019 im Bundesgebiet (zur grundsätzlichen Zumutbarkeit für sich legal in Deutschland aufhaltende Ausländer, ausreisepflichtige Familienangehörige in das Heimatland zu begleiten, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 24.2.2010 - 2 M 2/10 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01479
    Der Vater der Antragstellerin ist - wie der Bruder und die Mutter der Antragstellerin - nordmazedonischer Staatsangehöriger und lebt erst seit Januar 2019 im Bundesgebiet (zur grundsätzlichen Zumutbarkeit für sich legal in Deutschland aufhaltende Ausländer, ausreisepflichtige Familienangehörige in das Heimatland zu begleiten, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 24.2.2010 - 2 M 2/10 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 10.01.2022 - 19 CE 21.2652

    Rückholung und Wiederherstellung der Familieneinheit

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01479
    Eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 GG liegt nicht vor, wenn die Lebensgemeinschaft zumutbar auch im gemeinsamen Herkunftsland geführt werden kann, da Art. 6 Abs. 1 GG nicht das Recht gewährleistet, die familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland zu führen, wenn dies auch in einem anderen Land zumutbar möglich ist (BayVGH, B.v. 10.1.2022 - 19 CE 21.2652 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01479
    Zwar kann sich im Hinblick auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise ein Anspruch auf Duldung ergeben, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Verfahrens aufrechtzuerhalten (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 30).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01479
    Es ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu würdigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (BVerfG, B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 07.06.2019 - 19 CE 18.1597

    Kein Anspruch auf vorläufige Aussetzung der Abschiebung bis zur rechtskräftigen

    Auszug aus VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01479
    Nach der gesetzgeberischen Konzeption muss der Ausländer Ansprüche auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich vom Ausland aus verfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 7.6.2019 - 19 CE 18.1597 - juris Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2006 - 18 B 437/06

    Ausländerrechtliche Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von

  • VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01477
    Er reiste nach den Angaben seiner Eltern am 20. Juli 2020 gemeinsam mit seiner Mutter und der am ... 2006 geborenen Schwester (Antragstellerinnen in den Verfahren AN 5 E 22.01475 und AN 5 E 22.01479) in die Bundesrepublik Deutschland ein.

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogene Behördenakte sowie auf die Gerichts- und Behördenakten in den Verfahren der Mutter und der Schwester des Antragstellers (AN 5 E 22.01475 und AN 5 E 22.01479) verwiesen.

  • VG Ansbach, 22.07.2022 - AN 5 E 22.01475
    Sie reiste nach eigenen Angaben am 20. Juli 2020 gemeinsam mit ihren beiden am ... 2006 und ... 2008 geborenen Kindern (Antragsteller in den Verfahren AN 5 E 22.01479 und AN 5 E 22.01477) in die Bundesrepublik Deutschland ein.

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogene Behördenakte sowie auf die Gerichts- und Behördenakten in den Verfahren der beiden Kinder der Antragstellerin (AN 5 E 22.01479 und AN 5 E 22.01477) verwiesen.

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