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   VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123   

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VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123 (https://dejure.org/2023,7981)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123 (https://dejure.org/2023,7981)
VG Ansbach, Entscheidung vom 23. März 2023 - AN 4 K 22.02123 (https://dejure.org/2023,7981)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    GO Art. 36; GO Art. 37; GO Art. 38; GG Art. 21 Abs. 1; GG Art. 38 Abs. 1 Satz 1
    Gebot der parteipolitischen Neutralität, Gebot der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, Repräsentationsrecht des ersten Bürgermeisters

  • rewis.io
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1609

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123
    Sie wird sie in der Zukunft aufrechterhalten und in diesem Sinne wiederholen wollen (BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 62 m.w.N.).

    Vorliegend ist es jedoch so, dass gerade die Bezeichnung als Feind der Demokratie und die Nennung der klägerischen Partei in einem Atemzug mit einer verfassungswidrigen, wenn auch nicht verbotenen, Partei die Bagatellschwelle überschreitet und über die bloße Teilhabe staatlicher Funktionsträger an einer öffentlichen Auseinandersetzung hinausgeht (BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 20).

    Der Staat ist nicht gehindert, das tatsächliche Verhalten von Gruppen oder deren Mitgliedern wertend zu beurteilen, und kann die Grundsätze und Wertvorgaben des Grundgesetzes durch Organe und Funktionsträger des Staates auch mithilfe von Informationen an die Öffentlichkeit und der Teilhabe an öffentlichen Auseinandersetzungen verteidigen (BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 22 unter Bezug auf BVerwG, U.v. 21.7.2010 - 6 C 22.09 - juris Rn. 24 f. sowie BVerfG, B.v. 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01 - juris Rn. 58; BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 21).

  • BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123
    Einseitige Parteinahmen während des Wahlkampfs verstoßen gegen die Neutralität des Staates gegenüber politischen Parteien und verletzen die Integrität der Willensbildung des Volkes durch Wahlen und Abstimmungen (BVerfG, zuletzt U.v. 15.6.2022 - 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20 - juris Rn. 73; m.w.N.).

    Dabei hat das Bundesverfassungsgericht es zuletzt ausdrücklich offengelassen, ob in Zeiten des Wahlkampfs das Neutralitätsgebot zu verschärften Anforderungen an das Verhalten staatlicher Organe führt (BVerfG, zuletzt U.v. 15.6.2022 - 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20 - juris Rn. 74).

    Im Falle einer Betroffenheit müssen verfassungsrechtlich legitimierte Gründe von einem Gewicht vorliegen, das dem Grundsatz der Chancengleichheit die Waage hält (BVerfG, U.v. 15.6.2022 - 2 BvE 4/20, 2 BvE 5/20 - juris Rn. 92).

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 1/19

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123
    Schließlich ist eine Äußerung als amtlich einzustufen, wenn ein Amtsträger sich im Rahmen einer Veranstaltung äußert, die von der Behörde ausschließlich oder teilweise verantwortet wird, oder wenn die Teilnahme an einer Veranstaltung ausschließlich aufgrund seines Amtes erfolgt (BVerfG, U.v. 9.6.2020 - 2 BvE 1/19 - NJW 2020, 2096 Rn. 59 f. - Fall Seehofer; U.v. 16.12.2014 - 2 BvE 2/14 - NVwZ 2015, 209 Rn. 57 f. - Fall Schwesig).

    In der Seehofer-Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Minister nicht gehindert ist, außerhalb seiner Funktion am politischen Meinungskampf teilzunehmen und eine Beeinträchtigung erst dann angenommen, wenn der ein Regierungsmitglied auf die durch das Regierungsamt eröffneten Mittel und Möglichkeiten zurückgreift (BVerfG, U.v. 9.6.2020 - 2 BvE 1/19 - juris Rn. 54 f.).

    Auch außerhalb von Wahlkampfzeiten erfordert der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien die Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität (BVerfG, U.v. 9.6.2020 - 2 BvE 1/19 - juris Rn. 48).

  • VerfGH Bayern, 17.01.2023 - 3-IVa-21

    Erfolgloses Organstreitverfahren einer Landtagsfraktion gegen Äußerungen der

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat weiter einen Bezug zum Amt der Landtagspräsidentin unter dem Aspekt der Öffentlichkeitsarbeit angenommen, wenn diese an einer Podiumsdiskussion teilnimmt und dort das Verhalten von Fraktionen im Landtag beschreibt und bewertet (BayVerfGH, E.v. 17.1.2023 - Vf. 3-IVa-21 - juris 43).

    Er ist gewähltes Stadtoberhaupt, das die Gemeinde nach außen repräsentiert, und kann als solcher auch in politischen Debatten Stellung beziehen (für den Fall der Landtagspräsidentin vgl. BayVerfGH, E.v. 17.1.2023 - Vf. 3-IVa-21 - juris Rn. 37; zur Differenzierung der Tätigkeit eines ersten Bürgermeisters bei der Leitung einer Gemeinderatssitzung und einem eigenen Redebeitrag vgl. VG Freiburg, U.v. 25.3.2021 - 4 K 3145/20 - juris Rn. 44).

  • BVerfG, 16.12.2014 - 2 BvE 2/14

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123
    Ob eine Äußerung eines Amtsträgers in amtlicher oder nichtamtlicher Funktion getätigt wird, ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu bestimmen (BVerfG, U.v. 16.12.2014 - 2 BvE 2/14 - NVwZ 2015, 209 Rn. 56; ThürVerfGH, U.v. 8.6.2016 - VerfGH 25/15 - NVwZ 2016, 1408 Rn. 57 f.).

    Schließlich ist eine Äußerung als amtlich einzustufen, wenn ein Amtsträger sich im Rahmen einer Veranstaltung äußert, die von der Behörde ausschließlich oder teilweise verantwortet wird, oder wenn die Teilnahme an einer Veranstaltung ausschließlich aufgrund seines Amtes erfolgt (BVerfG, U.v. 9.6.2020 - 2 BvE 1/19 - NJW 2020, 2096 Rn. 59 f. - Fall Seehofer; U.v. 16.12.2014 - 2 BvE 2/14 - NVwZ 2015, 209 Rn. 57 f. - Fall Schwesig).

  • VG Freiburg, 25.03.2021 - 4 K 3145/20

    Grenzen der Äußerungsbefugnis eines Bürgermeisters in einer öffentlichen

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123
    Er ist gewähltes Stadtoberhaupt, das die Gemeinde nach außen repräsentiert, und kann als solcher auch in politischen Debatten Stellung beziehen (für den Fall der Landtagspräsidentin vgl. BayVerfGH, E.v. 17.1.2023 - Vf. 3-IVa-21 - juris Rn. 37; zur Differenzierung der Tätigkeit eines ersten Bürgermeisters bei der Leitung einer Gemeinderatssitzung und einem eigenen Redebeitrag vgl. VG Freiburg, U.v. 25.3.2021 - 4 K 3145/20 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 22.09

    Nachrichtendienst; Bundesamt für Verfassungsschutz; Befugnis; Erhebung von Daten;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123
    Der Staat ist nicht gehindert, das tatsächliche Verhalten von Gruppen oder deren Mitgliedern wertend zu beurteilen, und kann die Grundsätze und Wertvorgaben des Grundgesetzes durch Organe und Funktionsträger des Staates auch mithilfe von Informationen an die Öffentlichkeit und der Teilhabe an öffentlichen Auseinandersetzungen verteidigen (BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 22 unter Bezug auf BVerwG, U.v. 21.7.2010 - 6 C 22.09 - juris Rn. 24 f. sowie BVerfG, B.v. 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01 - juris Rn. 58; BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 21).
  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123
    Der Staat ist nicht gehindert, das tatsächliche Verhalten von Gruppen oder deren Mitgliedern wertend zu beurteilen, und kann die Grundsätze und Wertvorgaben des Grundgesetzes durch Organe und Funktionsträger des Staates auch mithilfe von Informationen an die Öffentlichkeit und der Teilhabe an öffentlichen Auseinandersetzungen verteidigen (BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 22 unter Bezug auf BVerwG, U.v. 21.7.2010 - 6 C 22.09 - juris Rn. 24 f. sowie BVerfG, B.v. 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01 - juris Rn. 58; BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123
    Der Staat ist nicht gehindert, das tatsächliche Verhalten von Gruppen oder deren Mitgliedern wertend zu beurteilen, und kann die Grundsätze und Wertvorgaben des Grundgesetzes durch Organe und Funktionsträger des Staates auch mithilfe von Informationen an die Öffentlichkeit und der Teilhabe an öffentlichen Auseinandersetzungen verteidigen (BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 22 unter Bezug auf BVerwG, U.v. 21.7.2010 - 6 C 22.09 - juris Rn. 24 f. sowie BVerfG, B.v. 24.5.2005 - 1 BvR 1072/01 - juris Rn. 58; BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 6 C 13.07 - juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 4 C 09.2144

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen im vom Bürgermeister herausgegebenen

    Auszug aus VG Ansbach, 23.03.2023 - AN 4 K 22.02123
    Zu seiner Organstellung als gewähltem Stadtoberhaupt gehört die Repräsentationsfunktion und Redefreiheit, was h.E. eine vergleichbare Rechtsposition zur Äußerung verleiht, die im Ergebnis nicht anders zu behandeln sein dürfte (a.A. BayVGH, B.v. 13.10.2009 - 4 C 09.2144 - juris Rn. 12 der auch dem Amtsträger Meinungsfreiheit zugestehen will. Zu den Rechten aus der Organstellung vgl. oben).
  • BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvE 1/13

    Unzulässigkeit einer objektiven Beanstandungsklage im Organstreit

  • VGH Bayern, 25.10.1995 - 4 B 94.4010

    Anspruch auf Widerruf der Erklärung des Bürgermeisters in einer

  • VGH Bayern, 24.04.2018 - 4 ZB 17.1488

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen in Hinsicht auf die

  • VerfGH Bayern, 11.03.1994 - 22-VI-92
  • BVerwG, 28.10.2019 - 10 B 21.19

    Abgabenangelegenheit; Auskunft; Auskunftsanspruch; Beschwerde;

  • BVerwG, 08.09.2020 - 1 B 31.20

    Frist zur Anschlussberufung im Asylverfahren; Verwirkung prozessualer Befugnisse;

  • VerfGH Thüringen, 08.06.2016 - VerfGH 25/15

    Thüringens Ministerpräsident verletzt Rechte der NPD

  • VGH Bayern, 06.07.2012 - 4 B 12.952

    Unterlassungsanspruch; unwahre Tatsachenbehauptung; allgemeines

  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 4/13

    Organklage der NPD gegen den Bundespräsidenten zurückgewiesen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.1998 - 9 S 2434/98

    Prozessuale Folgen unrichtiger Rechtswegverweisung; öffentlich-rechtlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2016 - 15 A 2293/15

    "Licht-Aus"-Aufruf durch Düsseldorfer Oberbürgermeister rechtswidrig

  • BVerwG, 27.12.1967 - VI B 35.67

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

  • OVG Niedersachsen, 17.12.2009 - 2 ME 313/09

    Anspruch auf Unterlassung von im Zusammenhang mit der Erfüllung hoheitlicher

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

  • BVerwG, 12.04.2013 - 9 B 37.12

    Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Zivilrechtsweg; Gewerbesteuer;

  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

  • BVerwG, 29.04.1985 - 1 B 149.84

    Streitigkeit um die deutsche Staatsbürgerschaft des Klägers - Voraussetzung für

  • BVerwG, 24.10.2011 - 9 B 12.11

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsfrage durch anderes Bundesgericht geklärt;

  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

  • VG Hamburg, 14.02.2024 - 17 K 3466/22

    Erfolgreiche Klage gegen von einem Bezirksamtsleiter in einer Bezirksversammlung

    Sie wird sie in der Zukunft aufrechterhalten und in diesem Sinne wiederholen wollen (VGH München, Urt. v. 22.10.2015, 10 B 15.1609, juris Rn. 62; VG Ansbach, Urt. v. 23.3.2023, AN 4 K 22.02123, juris Rn. 41.).
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