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   VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 5 S 23.00042   

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https://dejure.org/2023,10544
VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 5 S 23.00042 (https://dejure.org/2023,10544)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.01.2023 - AN 5 S 23.00042 (https://dejure.org/2023,10544)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - AN 5 S 23.00042 (https://dejure.org/2023,10544)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53 Abs. 3
    Rechtmäßige Ausweisung wegen schwerer, wiederholter und fortgesetzter Straffälligkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 10 B 15.180

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 5 S 23.00042
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 25).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, U.v.4.10.2012 - 1 C 13.11 - Rn. 18; BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 5 S 23.00042
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 25).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungen und deren gerichtlicher Überprüfung eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.2013 - 1 C 10.12 - juris, Rn. 18).

  • VG Ansbach, 06.03.2012 - AN 6 K 12.00039

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; besonderer Ausweisungsschutz nach Art.

    Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 5 S 23.00042
    Von 1992 bis zum 6. März 2012 wurde er insgesamt 16-mal strafgerichtlich verurteilt, überwiegend wegen Straftaten gegen das Eigentum und Betäubungsmittelkriminalität (hinsichtlich dieser Einzelheiten wird auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 6. März 2012, Az. AN 6 K 12.00039 verwiesen).

    Die gegen diesen Bescheid erhobene Klage wurde mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 6. März 2012 (Az. AN 6 K 12.00039) rechtskräftig abgewiesen.

  • VGH Bayern, 21.02.2014 - 10 ZB 13.1861

    Ausweisung; schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 5 S 23.00042
    Angesichts der erheblichen Rückfallquoten während einer andauernden Drogentherapie und auch noch in der ersten Zeit nach dem erfolgreichen Abschluss einer Drogentherapie kann allein aus der begonnenen Therapie noch nicht auf ein künftiges straffreies Leben geschlossen werden (BayVGH, B.v. 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800 - juris Rn. 7; B. v. 13.5.2015 - 10 C 14.2795 - juris Rn. 4; B.v. 21.2.2014 - 10 ZB 13.1861 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 5 S 23.00042
    Insgesamt muss demnach in Anbetracht der genannten Umstände mit hinreichender Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden, dass von dem Antragsteller auch künftig eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, die auch im konkreten Einzelfall ein Grundinteresse der Gesellschaft - nämlich das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bürger insbesondere aufgrund des illegalen Drogenhandels (vgl. insoweit mit weiteren Ausführungen BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 12) berührt.
  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 13.1982

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 5 S 23.00042
    Dabei ist im Rahmen der Prüfung der Unerlässlichkeit zu beachten, dass die Grundrechte des Betroffenen, insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sein müssen, wobei sämtliche konkreten Umstände, die für die Situation des Betroffenen kennzeichnend sind, zu berücksichtigen sind (BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 13.1982 - juris Rn. 44).
  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800

    Polytoxikomanie, Ermessensausübung, Verhältnismäßigkeit, Achtung des

    Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 5 S 23.00042
    Angesichts der erheblichen Rückfallquoten während einer andauernden Drogentherapie und auch noch in der ersten Zeit nach dem erfolgreichen Abschluss einer Drogentherapie kann allein aus der begonnenen Therapie noch nicht auf ein künftiges straffreies Leben geschlossen werden (BayVGH, B.v. 26.11.2015 - 10 ZB 14.1800 - juris Rn. 7; B. v. 13.5.2015 - 10 C 14.2795 - juris Rn. 4; B.v. 21.2.2014 - 10 ZB 13.1861 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 25.08.2015 - 10 B 13.715

    Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach verurteilten Nigerianers

    Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 5 S 23.00042
    Die Ausländerbehörde muss bei der allein unter präventiven Gesichtspunkten festzusetzenden Frist das Gewicht des Ausweisungsinteresses und den mit der Ausweisung verfolgten Zweck berücksichtigen, wobei eine zweistufige Prüfung vorzunehmen ist (dazu BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 27.16 - juris Rn. 23; BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56): Es bedarf in einem ersten Schritt der prognostischen Einschätzung im Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen, das der zu spezialpräventiven Zwecken verfügten Ausweisung zu Grunde liegt, das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag.
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 5 S 23.00042
    Die Ausländerbehörde muss bei der allein unter präventiven Gesichtspunkten festzusetzenden Frist das Gewicht des Ausweisungsinteresses und den mit der Ausweisung verfolgten Zweck berücksichtigen, wobei eine zweistufige Prüfung vorzunehmen ist (dazu BVerwG, U.v. 22.2.2017 - 1 C 27.16 - juris Rn. 23; BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56): Es bedarf in einem ersten Schritt der prognostischen Einschätzung im Einzelfall, wie lange das Verhalten des Betroffenen, das der zu spezialpräventiven Zwecken verfügten Ausweisung zu Grunde liegt, das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag.
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2023 - AN 5 S 23.00042
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewähren jedoch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt, sondern begründen lediglich eine Verpflichtung der Ausländerbehörden, die familiären Bindungen entsprechend ihrem Gewicht angemessen in die Abwägung einzustellen (BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 13.05.2015 - 10 C 14.2795

    Zwingende Ausweisung; Heroinhandel; Recht auf Privatleben; Verhältnismäßigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 06.05.2020 - 13 LB 190/19

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • VGH Bayern, 25.11.2022 - 10 CE 22.2271

    Zum Eilrechtsschutz gegen eine vollzogene Zurückschiebungsanordnung

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2019 - 11 S 2996/19

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen ein an eine Abschiebung

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