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VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.02635 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
WohngeldrechtAusschluss vom Wohngeld kraft Gesetzes bei Bezug von Grundsicherungsleistungen nach SGB XIIEin vorausgegangener Wohngeldbewilligungsbescheid wird kraft Gesetzes von dem Zeitpunkt an unwirksam, ab dem ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied nach den §§ ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Saarlouis, 11.10.2010 - 11 K 764/10
Rückforderung von Wohngeld
Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.02635
Eine Aufhebung des Bewilligungsbescheides ist deshalb nicht erforderlich (VG Saarlouis vom 11.10.2010 - 11 K 764/10).Als Folge gilt nur § 50 Abs. 2 SGB X, nach dessen Satz 1 ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachte Leistungen zu erstatten sind und nach dessen Satz 2 die §§ 45 und 48 SGB X entsprechend gelten (VG Saarlouis vom 29.3.2006 NVwZ-RR 2006, 703 f.; VG Saarlouis vom 11.10.2010, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2006 - 12 S 2403/05
Zur Rückerstattung von Wohngeldleistungen - hier: Prozesskostenhilfeverfahren
Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.02635
Als Folge gilt nur § 50 Abs. 2 SGB X, nach dessen Satz 1 ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachte Leistungen zu erstatten sind und nach dessen Satz 2 die §§ 45 und 48 SGB X entsprechend gelten (VG Saarlouis vom 29.3.2006 NVwZ-RR 2006, 703 f.;… VG Saarlouis vom 11.10.2010, a. a. O.). - BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 50.03
Einkommen; Wohngeld als -; Einkommensanrechnung von Wohngeld; Unterkunftsbedarf; …
Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.02635
Zweck des Wohngeldgesetzes ist es nach seinem § 1 Abs. 1, der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu dienen (BVerwG, Urteil vom 16.12.2004 - 5 C 50.03 -, Stadler/Gutekunst/Forster/Wolf/Rahm/Fröba, WoGG, Kommentar, Stand: April 2008., Rdnr. 1 zu § 4 WoGG a. F.). - BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85
Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft
Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2011 - AN 14 K 10.02635
Im Übrigen ist das Wohngeld keine Leistung der Sozialhilfe im Sinne des (früher geltenden) BSHG bzw. im Sinne des SGB II sowie des SGB XII. Der mit seiner Gewährung verfolgte Zweck geht weiter als derjenige der Sozialhilfegewährung (BVerwG, Urteil vom 27.11.1986 -5 C 2.85).
- VG Braunschweig, 26.02.2015 - 3 A 80/13
Doppelleistung; Erstattung; Erstattungsanspruch; Erstattungsverhältnis; …
Mit Blick auf die in den Wohngeldbescheiden Nr. 13. und 14 genannte Vorschrift des § 28 Abs. 3 WoGG, die nicht die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, sondern dessen unmittelbar von Gesetzes wegen eintretende (nachträgliche) Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheids betrifft, deutet die Kammer die angefochtenen Erstattungsbescheide vielmehr dahin, dass die Beklagte sich auf § 50 Abs. 2 Satz 1 SGB X stützen wollte, der dem Leistungsempfänger aufgibt, die erhaltenen Leistungen zu erstatten, soweit sie ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht worden sind (zur Anwendung des § 50 Abs. 2 Satz 1 SGB X in den Fällen des § 28 Abs. 3 WoGG ebenso VG Ansbach, Beschluss vom 24.02.2011 - AN 14 K 10.02635 - VG Saarland, Beschluss vom 11.10.2010 - 11 K 764/10 - VG Köln, Beschluss vom 31.01.2014 - 16 K 3018/13 -, jew. juris). - OVG Sachsen, 24.02.2016 - 4 A 249/12
Teilanerkenntnis- und Endurteil Wohngeld; Transferleistungen; Sperrwirkung
Es dient wegen der wohnungs- und familienpolitischen Zielsetzung des Wohngeldgesetzes (vgl. § 1 WoGG a. F.) vielmehr der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens (VG Ansbach, Beschl. v. 24. Februar 2011 - AN 14 K 10.02635 - juris Rn. 34, m. w. N.) und ist nicht dazu gedacht, eine wirtschaftliche Notlage zu beheben (…VG Ansbach, Urt. v. 18. Januar 2006 - AN 14 K 05.01591 -, juris Rn. 23).