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   VG Ansbach, 24.02.2021 - AN 2 E 20.10070   

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https://dejure.org/2021,4854
VG Ansbach, 24.02.2021 - AN 2 E 20.10070 (https://dejure.org/2021,4854)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.02.2021 - AN 2 E 20.10070 (https://dejure.org/2021,4854)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - AN 2 E 20.10070 (https://dejure.org/2021,4854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayHZV § 42 Abs. 3 S. 2, § 43 Abs. 1 S. 2, § 46 Abs. 2; BayLUFV § 7
    Ermittlung der Aufnahmekapazität des Studiengangs Medizin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 24.10.2013 - 7 CE 13.10296

    Humanmedizin Erlangen-Nürnberg (Sommersemester 2013); Einsatz klinischen

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2021 - AN 2 E 20.10070
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält an seiner grundsätzlichen Entscheidung (B.v. 8.7.2004, 7 CE 04.10017 u.a.) fest, dass die von der Universität gewählte Praxis, Fachvertreter klinischer Fächer rechnerisch mit einem Anteil von 20% an den in Frage kommenden Veranstaltungen zu beteiligen, rechtlich nicht zu beanstanden ist (B.v. 24.10.2013, 7 CE 13.10296 u.a.).

    Unabhängig davon, dass dieser Wert (kapazitätsgünstig) über der Zahl von 180 Vorlesungsbesuchern liegt, die in der Rechtsprechung weitgehend akzeptiert ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2013, 7 CE 13.10296 u.a. m.w.N.), kann nicht gefordert werden, dass eine Betreuungsrelation zu Grunde gelegt wird, die auf Kosten der Ausbildungsqualität eine maximale Aufnahmekapazität erreicht.

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 15.88

    Studienplatzkläger - Rechtswidrige Stellenverlagerung - Lehrdeputat -

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2021 - AN 2 E 20.10070
    Der Grundsatz der "horizontalen Substituierbarkeit" (BVerwG, U.v. 15.12.1989 - NVwZ-RR 1990, 349), also der Austauschbarkeit der einzelnen Lehrleistungen, gilt nur im Verhältnis von Lehrpersonen ein- und derselben Lehreinheit und nicht auch lehreinheitsübergreifend zwischen der Vorklinik und den klinischen Lehreinheiten.
  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10

    Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2021 - AN 2 E 20.10070
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht daraus, dass nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 23.3.2011 - 6 CN 3.10 - BVerwGE 139, 210) die Ansprüche der an einem Kapazitätsprozess beteiligten Studienplatzbewerber stets vor denjenigen solcher Bewerber befriedigt werden müssen, die kein Kapazitätsverfahren geführt haben.
  • VGH Bayern, 08.07.2004 - 7 CE 04.10017
    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2021 - AN 2 E 20.10070
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält an seiner grundsätzlichen Entscheidung (B.v. 8.7.2004, 7 CE 04.10017 u.a.) fest, dass die von der Universität gewählte Praxis, Fachvertreter klinischer Fächer rechnerisch mit einem Anteil von 20% an den in Frage kommenden Veranstaltungen zu beteiligen, rechtlich nicht zu beanstanden ist (B.v. 24.10.2013, 7 CE 13.10296 u.a.).
  • VGH Bayern, 30.06.2015 - 7 CE 15.10102

    Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg; Humanmedizin; 1. Fachsemester;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2021 - AN 2 E 20.10070
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Festsetzungen gebilligt (B.v. 30.6.2015, 7 CE 15.10102).
  • VG Ansbach, 22.01.2015 - AN 2 E 14.10173

    Zulassung zum Studium Humanmedizin an der Universität Erlangen-Nürnberg im WS

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2021 - AN 2 E 20.10070
    Entgegen wiederholten diversen Rügen begegnen die in Ansatz gebrachten Festsetzungen für den seit dem Studienjahr 2014/2015 gebildeten Studiengang Molekulare Medizin (Master) ebenfalls keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Beschlüsse der Kammer vom 22.1.2015, AN 2 E 14.10173 u.a.).
  • VGH Bayern, 15.06.2016 - 7 CE 16.10083

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der Kapazität

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2021 - AN 2 E 20.10070
    Vor diesem Hintergrund und angesichts der erkennbaren sachlichen Nähe der nicht zugeordneten Studiengänge zur Lehreinheit Vorklinik sieht das Gericht derzeit keine Veranlassung zu einer weiteren Aufklärung des Ansatzes des Dienstleistungsbedarfs (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 15.6.2016, 7 CE 16.10083 u.a. - juris).
  • VGH Bayern, 28.10.2013 - 7 CE 13.10280

    Humanmedizin FAU Erlangen-Nürnberg (Sommersemester 2013); vorklinischer

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2021 - AN 2 E 20.10070
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs erhöhen Drittmittelbedienstete das der Kapazitätsberechnung zu Grunde liegende Lehrangebot grundsätzlich nicht (vgl. BayVGH, B.v. 28.10.2013, 7 CE 13.10280).
  • VGH Bayern, 08.01.2018 - 7 CE 17.10225

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2021 - AN 2 E 20.10070
    Die im Wege von Überbuchungen ordnungsgemäß vergebenen Studienplätze sind nicht mehr frei und stehen für eine außerkapazitäre Vergabe nicht zur Verfügung (vgl. auch z.B. BayVGH, B.v. 8.1.2018 - 7 CE 17.10225 - juris Rn. 8 f.).
  • VGH Bayern, 27.08.2010 - 7 CE 10.10278

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (LMU), WS 2009/2010; nachträgliche

    Auszug aus VG Ansbach, 24.02.2021 - AN 2 E 20.10070
    Gegen diese ersichtlich aus Praktikabilitätsgründen getroffene Vereinfachungsregelung bestehen auch aus verfassungsrechtlicher Sicht keine durchgreifenden Bedenken (BayVGH, B.v. 27.8.2010, 7 CE 10.10278 u.a.).
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