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   VG Ansbach, 24.03.2011 - AN 1 E 11.00481   

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https://dejure.org/2011,67092
VG Ansbach, 24.03.2011 - AN 1 E 11.00481 (https://dejure.org/2011,67092)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.03.2011 - AN 1 E 11.00481 (https://dejure.org/2011,67092)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. März 2011 - AN 1 E 11.00481 (https://dejure.org/2011,67092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Unterschiedliches Gesamturteil in unterschiedlichen Statusämtern; Unzureichende Auswahlentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (50)

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.03.2011 - AN 1 E 11.00481
    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 4.11.2010 - 2 C 16/09, a.a.O.; vom 17.8.2005 - 2 C 37/04, BVerwGE 124, 99 und vom 28.10.2004 - 2 C 23/03, BVerwGE 122, 147).

    Der Beamte kann dabei sowohl geltend machen, selbst in rechtswidriger Weise benachteiligt worden zu sein (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28.10.2004 - 2 C 23/03, a.a.O., zum Erfordernis eines Mindestdienstalters), als auch eine auf sachfremden Erwägungen beruhende unzulässige Bevorzugung des ausgewählten Konkurrenten rügen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17.8.2005 - 2 C 37/04, a.a.O. für die Auswahl anhand der Wertigkeit des Dienstpostens, den der Mitbewerber innehatte).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16/09, a.a.O.; Urteil vom 17.8.2005 - 2 C 37/04, a.a.O.), denen für die Frage der Eignung und Befähigung eines Beamten besondere Bedeutung zukommt (vgl. Art. 16 Abs. 1 Satz 3 LlbG).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Ansbach, 24.03.2011 - AN 1 E 11.00481
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung verfassungsrechtlich nicht beanstandet (vgl. Beschlüsse vom 24.9.2007 - BvR 1586/07, BayVBl 2008, 82, vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07, NVwZ 2007, 1178 und vom 19.9.1989 - 2 BvR 1576/88, NJW 1990, 501).

    Hierbei muss das Gericht das Verfahrensrecht in einer Weise auslegen und anwenden, die dem Gebot effektiven Rechtsschutzes Rechnung trägt (BVerfG, Beschluss vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07, a.a.O.).

    Auch die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs dürfen deshalb nicht überspannt und über die Darlegung der Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung und die Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung im Falle der Wiederholung des Bewerbungsverfahrens hinaus ausgedehnt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16/09, a.a.O.; BVerfG, Beschlüsse vom 9.7.2007 - 2 BvR 206/07, a.a.O., und vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02, NVwZ 2003, S. 200).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09

    Beförderungskonkurrenz von Beamten (hier: Vergleichbarkeit dienstlicher

    Auszug aus VG Ansbach, 24.03.2011 - AN 1 E 11.00481
    Die von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.7.2001 - 2 C 41/00, NVwZ-RR 2002, 201) entwickelten strengen Anforderungen an die Vergleichbarkeit von Regelbeurteilungen hinsichtlich der Übereinstimmung der Beurteilungszeiträume finden bei einem Zusammentreffen von Regelbeurteilung und Anlassbeurteilung nicht im selben Maße Anwendung (vgl. OVG NW, Beschlüsse vom 20.1.2009 - 1 B 1267/08 und vom 8.6.2006 - 1 B 195/06; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.1.2009 - 1 M 2/09; VGH BW, Beschluss vom 15.3.2007 - 4 S 339/07).

    Denn von einem nicht mehr aussagekräftigen aktuellen Vergleich der Leistungen kann jedenfalls dann keine Rede mehr sein, wenn die der Auswahlentscheidung zugrunde liegenden Beurteilungszeiträume überhaupt nicht oder nur noch geringfügig übereinstimmen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 16.1.2009 - 1 M 2/09; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23.8.1993 - 2 B 11694/93, NVwZ-RR 1994, 225; OVG Saarland, Beschluss vom 1.7.1994 - 1 W 38/94).

  • VG Ansbach, 20.12.2011 - AN 1 K 11.02019

    Unzulässige Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Abbruchs eines

    Maßgeblich für einen Erfolg des Antrags wäre die Beantwortung der Frage gewesen, ob der Beklagte nach Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses vom 24. März 2011 - 1 E 11.00481 das Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen abgebrochen hat und ob er infolgedessen eine neue Ausschreibung des streitgegenständlichen Dienstpostens vornehmen durfte.

    Es werde insoweit auf den Beschluss vom 24. März 2011 - AN 1 E 11.00481 sowie darauf verwiesen, dass dem Kläger zwar inzwischen die Funktion des Schulleiters übertragen worden sei, seine Ernennung zum Oberstudiendirektor auf Probe aber erst nach Ablauf einer Wartezeit erfolgen könne und bei Berechnung dieser Wartezeit von einem rechtlich zutreffenden Ergebnis des ersten Auswahlverfahrens auszugehen sei.

    Mit gerichtlichem Schreiben vom 5. Dezember 2011 wurde dem Beklagten mitgeteilt, dieser vertrete - wie bereits in den abgeschlossenen Verfahren AN 1 V 11.01015 und AN 1 E 11.02010 - die Auffassung, der Bewerbungsverfahrensanspruch des Klägers aus der ersten Stellenausschreibung vom 6. September 2010 sei untergegangen, da die Ausschreibung nach Erlass des Beschlusses vom 24. März 2011 - AN 1 E 11.00481 aus sachlichen Gründen abgebrochen worden sei.

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 B 14.332

    Feststellungsklage, Stellenbesetzungsverfahren, Schadensersatzansprüche,

    Auf Antrag des Klägers vom 16. Februar 2011 untersagte das Verwaltungsgericht dem Beklagten mit Beschluss vom 24. März 2011 (AN 1 E 11.00481) gemäß § 123 VwGO, die Stelle zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Klägers bestandskräftig entschieden sei.
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