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   VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958   

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VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958 (https://dejure.org/2021,36826)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958 (https://dejure.org/2021,36826)
VG Ansbach, Entscheidung vom 24. August 2021 - AN 15 K 18.01958 (https://dejure.org/2021,36826)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    PAG Art. 4, 54 Abs. 2, 62; VwGO § 155 Abs. 1 S. 3
    Überwiegend unbegründete Klage auf Löschung personenbezogener Daten aus dem Kriminalaktennachweis, Aufbürdung der Verfahrenskosten nach § 155 Abs. 1 S. 3 VwGO bei Obsiegen mit 2 von 28 Datensätzen

  • rewis.io

    Überwiegend unbegründete Klage auf Löschung personenbezogener Daten aus dem Kriminalaktennachweis, Aufbürdung der Verfahrenskosten nach § 155 Abs. 1 S. 3 VwGO bei Obsiegen mit 2 von 28 Datensätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 10.06.2013 - 10 C 13.62

    Speicherung personenbezogener Daten im Kriminalaktennachweis; Löschungsanspruch;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958
    Im Übrigen geht das erkennende Gericht davon aus, dass eine eigenständige Prüfung der Polizei zum Resttatverdacht bei Verfahrenseinstellungen aus Opportunitätsgründen im Regelfall nicht erforderlich ist, da dies nur in den Fällen notwendig ist, in denen bei einer endgültigen Verfahrenseinstellung, der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens oder einem rechtskräftigen Freispruch keine Feststellungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zum (Rest-)Verdacht getroffen wurden (BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4 f. und BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn.3.).

    Dies ergibt sich schon daraus, dass bei einem Absehen von der Erhebung der öffentlichen Klage bzw. der Verfolgung einer Straftat nach diesen Bestimmungen der fortbestehende Tatverdacht letztlich vorausgesetzt wird (BayVGH, B.v.10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 01.08.2012 - 10 ZB 11.2438

    Entfallen des der Speicherung zugrunde liegenden Verdachts; Einstellung nach §

    Auszug aus VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958
    Im Übrigen geht das erkennende Gericht davon aus, dass eine eigenständige Prüfung der Polizei zum Resttatverdacht bei Verfahrenseinstellungen aus Opportunitätsgründen im Regelfall nicht erforderlich ist, da dies nur in den Fällen notwendig ist, in denen bei einer endgültigen Verfahrenseinstellung, der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens oder einem rechtskräftigen Freispruch keine Feststellungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts zum (Rest-)Verdacht getroffen wurden (BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4 f. und BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn.3.).

    Bei Verfahrenseinstellungen nach §§ 153 ff. StPO wird aber teilweise eine Feststellung zum Tatverdacht getroffen oder es besteht der durch die Anklagerhebung bzw. die Eröffnung des Hauptverfahrens von der Staatsanwaltschaft bzw. vom Gericht bejahte Tatverdacht trotz der Einstellungsverfügung fort (BayVGH, B.v. 1.8.2012 - 10 ZB 11.2438 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 10.12.2018 - 11 CS 18.2480

    Auslegung des Klagebegehrens bei einem anwaltlich vertretenen Kläger

    Auszug aus VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958
    § 88 VwGO legitimiert das Gericht allerdings nicht, den Wesensgehalt der Auslegung zu überschreiten und an die Stelle dessen, was die Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie nach Meinung des Gerichts zur Verwirklichung ihres Bestrebens wollen sollte (vgl. etwa: BayVGH, B.v. 10.12.2018 - 11 CS 18.2480 - BeckRS 2018, 32452).
  • VGH Bayern, 24.02.2015 - 10 C 14.1180

    Löschung von personenbezogenen Daten aus dem Kriminalaktennachweis und aus dem

    Auszug aus VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958
    Für das Löschungsbegehren des Klägers ergibt sich nichts Günstigeres aus Art. 62 Abs. 2 Satz 1 PAG, soweit man diese Rechtsgrundlage vorliegend überhaupt neben Art. 54 Abs. 2 Satz 2 PAG für anwendbar hält, da es sich vorliegend bei den zur Löschung beantragten Daten ausschließlich um aus laufenden Ermittlungsverfahren gewonnene handelt (vgl. dazu BayVGH, B.v. 24.2.2015 - 10 C 14.1180 - juris Rn. 23 ff.).
  • VGH Bayern, 04.04.1997 - 24 B 95.3677
    Auszug aus VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958
    Ebenfalls nicht zu beanstanden ist schließlich die fortgesetzte Speicherung der Daten zur erkennungsdienstlichen Behandlung des Klägers aus dem Jahr 2003 und zu den Haft- und Fahndungsdaten (vgl. BayVGH, U.v. 4.4.1997 - 24 B 95.3677 - BeckRS 1997, 21406; VG München, U.v. 21.5.2014 - M 7 K 13.5529 - BeckRS 2014, 119429).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 4 B 42.14

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine

    Auszug aus VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958
    Selbst dann darf die Auslegung jedoch vom Antragswortlaut abweichen, wenn die Klagebegründung, die beigefügten Bescheide oder sonstige Umstände eindeutig erkennen lassen, dass das wirkliche Klageziel von der Antragsfassung abweicht (BVerwG, B.v. 21.1.2015 - 4 B 42.14 - BeckRS 2015, 41972; B.v. 13.1.2012 - 9 B 56.11 - NVwZ 2012, 375 Rn. 8; Rennert in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 88 Rn. 9).
  • BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11

    Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958
    Selbst dann darf die Auslegung jedoch vom Antragswortlaut abweichen, wenn die Klagebegründung, die beigefügten Bescheide oder sonstige Umstände eindeutig erkennen lassen, dass das wirkliche Klageziel von der Antragsfassung abweicht (BVerwG, B.v. 21.1.2015 - 4 B 42.14 - BeckRS 2015, 41972; B.v. 13.1.2012 - 9 B 56.11 - NVwZ 2012, 375 Rn. 8; Rennert in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 88 Rn. 9).
  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 A 16.15

    Klageänderung; Klagebegehren; Auslegung; nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit;

    Auszug aus VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958
    Der gestellte Antrag ist danach so auszulegen bzw. umzudeuten, dass er den zu erkennenden Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung trägt (stRspr, BVerwG, U.v. 1.9.2016 - 4 C 4.15 - BVerwGE 156, 94 Rn. 9; U.v. 15.7.2016 - 9 A 16.15 - NVwZ 2017, 56 Rn. 13).
  • BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15

    Klagebegehren; Auslegung des Rechtsschutzziels; Feststellungsklage bei Streit

    Auszug aus VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958
    Der gestellte Antrag ist danach so auszulegen bzw. umzudeuten, dass er den zu erkennenden Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung trägt (stRspr, BVerwG, U.v. 1.9.2016 - 4 C 4.15 - BVerwGE 156, 94 Rn. 9; U.v. 15.7.2016 - 9 A 16.15 - NVwZ 2017, 56 Rn. 13).
  • VGH Bayern, 02.11.2020 - 10 C 20.2308

    Löschung von Daten in polizeilichen Datenbanken

    Auszug aus VG Ansbach, 24.08.2021 - AN 15 K 18.01958
    Bei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO ist jeweils zu prüfen, ob die Einstellung wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist, oder ob ein "Restverdacht" fortbesteht, wenn etwa ein Tatnachweis vor Gericht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geführt werden kann (stRspr des 10. Senats des BayVGH, vgl. etwa BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 10 C 20.10 - juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 2.11.2020 - 10 C 20.2308 - BeckRS 2020, 30383).
  • VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382

    Anspruch auf Löschung polizeilicher Daten

  • OVG Saarland, 30.01.2018 - 2 A 269/16

    Löschungs- und Feststellungsbegehren wegen unzulässiger Speicherung eines

  • VGH Bayern, 30.01.2020 - 10 C 20.10

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe für Klage auf Löschung von der Polizei

  • VG Gießen, 12.09.2005 - 10 E 667/05
  • VG Aachen, 15.06.2009 - 6 K 1979/08

    Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten in einer Kriminalakte wegen

  • VG Ansbach, 10.12.2019 - AN 15 K 18.00982

    Keine Löschung personenbezogener Daten im Kriminalaktennachweis wegen

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 2293/03

    Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung gemäß § 170 Abs. 2

  • VGH Bayern, 20.07.2020 - 10 B 20.459

    Anspruch auf Löschung des Eintrags "festgestellter Reichsbürger" in der

  • VG Ansbach, 02.11.2021 - AN 15 K 20.00528

    Kein Anspruch eines Polizeibeamten auf Löschung polizeilicher Daten oder

    Ansonsten hätte eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO zu erfolgen (vgl. auch: VG Ansbach, U.v. 24.8.2021 - AN 15 K 18.1958 - BeckRS 2021, 25541 Rn. 36).
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