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   VG Ansbach, 25.03.2020 - AN 17 S 20.00118   

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VG Ansbach, 25.03.2020 - AN 17 S 20.00118 (https://dejure.org/2020,9135)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25.03.2020 - AN 17 S 20.00118 (https://dejure.org/2020,9135)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25. März 2020 - AN 17 S 20.00118 (https://dejure.org/2020,9135)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 6, Art. 47, Art. 59, Art. 68 Abs. 1 S. 1; BauNVO § 17, § 18, § 20; BauGB § 30; BNutzVO § 17 Abs. 1
    Eilrechtsschutz des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus

  • rewis.io

    Bauaufsichtliche Genehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 25.03.2020 - AN 17 S 20.00118
    Vielmehr muss sich die Rechtswidrigkeit zum einen gerade aus einer solchen Norm ergeben, die dem Schutz des Nachbarn dient (Schutznormtheorie, vgl. BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris).

    Eine erdrückende Wirkung des Bauvorhabens scheidet dabei regelmäßig aus, wenn die bauordnungsrechtliche Abstandsfläche - wie hier, vgl. Ausführungen oben - eingehalten sind (BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 41).

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus VG Ansbach, 25.03.2020 - AN 17 S 20.00118
    Bejaht wurde eine solche Wirkung beispielsweise bei einem zwölfgeschossigen Gebäude in einer Entfernung von 15 m zu einem zweigeschossigen Nachbarwohnhaus (BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - juris Rn. 33 f.) oder bei einer 11, 5 m hohen Siloanlage im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen (BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - juris Rn. 2 und 15).
  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 15 CS 16.2253

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Beseitigungsanordnung für "Glory

    Auszug aus VG Ansbach, 25.03.2020 - AN 17 S 20.00118
    Erscheinen die Erfolgsaussichten der Hauptsache bei summarischer Prüfung im Eilverfahren als offen, ist eine von der Vorausbeurteilung der Hauptsache unabhängige Folgenabwägung vorzunehmen (BayVGH, B.v. 27.2.2017 - 15 CS 16.2253 - juris).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 25.03.2020 - AN 17 S 20.00118
    Erforderlich ist eine Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen (BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48.12 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.01.2016 - 15 ZB 13.1759

    Erfolglose Nachbarklage gegen Tagesstätte für Menschen mit Behinderung im

    Auszug aus VG Ansbach, 25.03.2020 - AN 17 S 20.00118
    Aus § 12 Abs. 2 BauNVO folgt im Regelfall auch die Nachbarverträglichkeit der Lärmimmissionen, die die Nutzung der zulässigen Stellplätze verursachen, nicht zur Unzumutbarkeit (BayVGH, B.v. 18.9.2008 - 1 ZB 06.2294 - juris Rn. 35, B.v. 29.1.2016 - 15 ZB 13.1759 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Ansbach, 25.03.2020 - AN 17 S 20.00118
    Das Vorhaben verletzt schließlich auch nicht das bauplanungsrechtliche, in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO und § 31 Abs. 2 BauGB verankerte Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme unter baulichen Nachbarn (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 8.7.1988 - 4 B 64.98 - juris).
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

    Auszug aus VG Ansbach, 25.03.2020 - AN 17 S 20.00118
    Unter dem Begriff des Gebietsprägungserhaltungsanspruchs wird in der jüngeren Rechtsprechung der Anspruch des Nachbarn gegen eine schleichende Veränderung des Gebietscharakters durch Vorhaben diskutiert, die zwar an sich im Gebiet zulässig wären, aber gleichwohl als gebietsunverträglich beurteilt werden, weil sie der allgemeinen Zweckbestimmung des maßgebenden Baugebietstyps zuwiderlaufen bzw. weil sie aufgrund ihrer typischen Nutzungsweise störend wirken (vgl. BayVGH, B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 9 ff., VG Ansbach, B. v. 19.9.2018 - AN 3 S 18.1660, AN 3 S 18.1785 - BeckRS 2018, Nr. 22917, Rn. 37 bis 39).
  • VGH Bayern, 18.09.2008 - 1 ZB 06.2294

    Berufungszulassung (abgelehnt); Nachbarklage gegen baurechtlichen Vorbescheid;

    Auszug aus VG Ansbach, 25.03.2020 - AN 17 S 20.00118
    Aus § 12 Abs. 2 BauNVO folgt im Regelfall auch die Nachbarverträglichkeit der Lärmimmissionen, die die Nutzung der zulässigen Stellplätze verursachen, nicht zur Unzumutbarkeit (BayVGH, B.v. 18.9.2008 - 1 ZB 06.2294 - juris Rn. 35, B.v. 29.1.2016 - 15 ZB 13.1759 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Ansbach, 25.03.2020 - AN 17 S 20.00118
    Bejaht wurde eine solche Wirkung beispielsweise bei einem zwölfgeschossigen Gebäude in einer Entfernung von 15 m zu einem zweigeschossigen Nachbarwohnhaus (BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - juris Rn. 33 f.) oder bei einer 11, 5 m hohen Siloanlage im Abstand von 6 m zu einem Wohnanwesen (BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - juris Rn. 2 und 15).
  • VG Ansbach, 11.02.2021 - AN 17 K 20.00020

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus

    Vgl. zu alledem auch Ausführungen im Beschluss zum vorausgegangen Eilverfahren (B.v. 25.3.2020 - AN 17 S 20.00118 - juris).

    Da eine Rechtsverletzung aufgrund einer Überschreitung der GFZ somit nicht in Betracht kommt, kann es dahinstehen, ob die höchstzulässige GFZ nach "§ 17 Abs. 1 BNutzVO" eingehalten ist und die Berechnung zur Ermittlung der maximalen GFZ korrekt - unter Zugrundelegung des richtigen Rechtsstandes - vorgenommen wurde (vgl. insoweit Ausführungen im vorausgegangen Eilverfahren, B.v. 25.3.2020 - AN 17 S 20.00118 - juris).

    Zum einen kommt auch der Festsetzung von Baugrenzen nach der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig, nämlich wenn entsprechende Anhaltspunkte im Bebauungsplan und seiner Begründung nicht vorliegen, kein nachbarschützender Zweck zu (vgl. auch insoweit nähere Ausführungen im B.v. 25.3.2020, a.a.O.).

    Insbesondere gilt dies für eine (eventuelle) Festsetzung eines Baufensters für Stellplätze (Näheres vgl. B.v. 25.3.2020, a.a.O).

    Gleiches gilt für die Befreiung von den gestalterischen Festsetzungen zu Dachgauben und Kniestock (vgl. insoweit Ausführungen unter 6. und 7. des B.v. 25.3.2020, a.a.O).

    Eine Verletzung der offenen Bauweise (vgl. § 22 Abs. 2 BauNVO) liegt in der Errichtung eines Mehrfamilienhauses nicht (vgl. Ausführungen im B.v. 25.3.2020, a.a.O., dort unter 8.).

  • VG Ansbach, 29.09.2020 - AN 17 K 19.01467

    Erfolglose Drittanfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung - keine Verletzung

    Dem folgt auch die erkennende Kammer in steter Rechtsprechung und hat die Kammer keine Veranlassung, diese Rechtsprechung zu ändern (vgl. z.B. jüngst: VG Ansbach, B.v. 25.3.2020 - AN 17 S 20.00118 - BeckRS 2020, 7218 Rn. 28, 29).
  • VG Ansbach, 27.03.2023 - AN 17 S 23.145

    Bebauungsplan, Baugenehmigung, Mischgebiet, Gemeinde, Vorhaben, Festsetzungen,

    Drittschutz wird einer Baugrenzenfestsetzung im Bebauungsplan nach der Rechtsprechung nur dann zuerkannt, wenn sich diese Zielsetzung aus dem Bebauungsplan selbst oder seiner Begründung ergibt (VG Ansbach, B.v. 25. März 2020 - AN 17 S 20.00118 - juris Rn 32).
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