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   VG Ansbach, 25.05.2016 - AN 5 S 16.618   

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VG Ansbach, 25.05.2016 - AN 5 S 16.618 (https://dejure.org/2016,61690)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25.05.2016 - AN 5 S 16.618 (https://dejure.org/2016,61690)
VG Ansbach, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - AN 5 S 16.618 (https://dejure.org/2016,61690)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Anforderungen an den Wegfall der Wiederholungsgefahr nach Abschluss einer Drogentherapie

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2002 - 11 S 616/02

    Beurteilungszeitpunkt für veränderte Umstände bei mehreren aufeinanderfolgenden

    Auszug aus VG Ansbach, 25.05.2016 - AN 5 S 16.618
    Das Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO ist dabei nicht eine Art Rechtsmittelverfahren, sondern ein gegenüber dem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO selbständiges neues Verfahren, dessen Gegenstand nicht die Überprüfung der Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO ist, sondern die Neuregelung der Vollziehung des Verwaltungsakts für die Zukunft in einem abweichenden Sinn (vgl. VGH Baden-Württemberg, B.v. 6.5.2002 - 11 S 616/02 - juris Rn. 6; Schoch in Schoch/ Schneider/Bier, VwGO, 29. EL Oktober 2015, § 80, Rn. 548 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09

    Fehlerhafte Berücksichtigung der Sicherheitsinteresses der Allgemeinheitbei der

    Auszug aus VG Ansbach, 25.05.2016 - AN 5 S 16.618
    Im Übrigen geht die Rechtsprechung zu den §§ 35, 36 BtMG teilweise davon aus, dass eine Zurückstellung der Strafvollstreckung ermessensfehlerfrei abgelehnt werden kann, wenn eine bestandskräftige oder sofort vollziehbare Abschiebungsverfügung gegen den Betroffenen vorliegt (vgl. etwa: OLG Karlsruhe, B.v. 24.8.2009 - 2 VAs 13/09, 2 VAs 14/09 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 10 ZB 11.2198

    Strafrechtliche Verurteilung wegen bewaffneten Drogenhandels; begonnene

    Auszug aus VG Ansbach, 25.05.2016 - AN 5 S 16.618
    Bei einer Betäubungsmittelabhängigkeit, wie sie auch beim Antragsteller jedenfalls bislang vorlag, kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr im ausländerrechtlichen Sinne nicht gesprochen werden, so lange nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und deren Erfolg in Form eines drogen- und straffreien Verhaltens längere Zeit nach Straf- bzw. Therapieende glaubhaft gemacht ist (so ausdrücklich: BayVGH, B.v. 21.3.2016 - 19 ZS 15.1913, Rn. 12; ebenso BayVGH, B.v. 21.2.2014 - 10 ZB 13.1861 - juris Rn. 6; B.v. 18.10.2013 - 10 ZB 11.618 - juris Rn. 12; B.v. 24.5.2012 - 10 ZB 11.2198 - juris Rn. 13; B.v. 18.8.2011 - 10 ZB 10.2989 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 18.08.2011 - 10 ZB 10.2989

    Noch kein Wegfall der Wiederholungsgefahr bei begonnener, bisher positiv

    Auszug aus VG Ansbach, 25.05.2016 - AN 5 S 16.618
    Bei einer Betäubungsmittelabhängigkeit, wie sie auch beim Antragsteller jedenfalls bislang vorlag, kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr im ausländerrechtlichen Sinne nicht gesprochen werden, so lange nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und deren Erfolg in Form eines drogen- und straffreien Verhaltens längere Zeit nach Straf- bzw. Therapieende glaubhaft gemacht ist (so ausdrücklich: BayVGH, B.v. 21.3.2016 - 19 ZS 15.1913, Rn. 12; ebenso BayVGH, B.v. 21.2.2014 - 10 ZB 13.1861 - juris Rn. 6; B.v. 18.10.2013 - 10 ZB 11.618 - juris Rn. 12; B.v. 24.5.2012 - 10 ZB 11.2198 - juris Rn. 13; B.v. 18.8.2011 - 10 ZB 10.2989 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 18.10.2013 - 10 ZB 11.618

    Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VG Ansbach, 25.05.2016 - AN 5 S 16.618
    Bei einer Betäubungsmittelabhängigkeit, wie sie auch beim Antragsteller jedenfalls bislang vorlag, kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr im ausländerrechtlichen Sinne nicht gesprochen werden, so lange nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und deren Erfolg in Form eines drogen- und straffreien Verhaltens längere Zeit nach Straf- bzw. Therapieende glaubhaft gemacht ist (so ausdrücklich: BayVGH, B.v. 21.3.2016 - 19 ZS 15.1913, Rn. 12; ebenso BayVGH, B.v. 21.2.2014 - 10 ZB 13.1861 - juris Rn. 6; B.v. 18.10.2013 - 10 ZB 11.618 - juris Rn. 12; B.v. 24.5.2012 - 10 ZB 11.2198 - juris Rn. 13; B.v. 18.8.2011 - 10 ZB 10.2989 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 21.02.2014 - 10 ZB 13.1861

    Ausweisung; schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;

    Auszug aus VG Ansbach, 25.05.2016 - AN 5 S 16.618
    Bei einer Betäubungsmittelabhängigkeit, wie sie auch beim Antragsteller jedenfalls bislang vorlag, kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr im ausländerrechtlichen Sinne nicht gesprochen werden, so lange nicht eine Drogentherapie erfolgreich abgeschlossen und deren Erfolg in Form eines drogen- und straffreien Verhaltens längere Zeit nach Straf- bzw. Therapieende glaubhaft gemacht ist (so ausdrücklich: BayVGH, B.v. 21.3.2016 - 19 ZS 15.1913, Rn. 12; ebenso BayVGH, B.v. 21.2.2014 - 10 ZB 13.1861 - juris Rn. 6; B.v. 18.10.2013 - 10 ZB 11.618 - juris Rn. 12; B.v. 24.5.2012 - 10 ZB 11.2198 - juris Rn. 13; B.v. 18.8.2011 - 10 ZB 10.2989 - juris Rn. 10).
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