Rechtsprechung
VG Ansbach, 26.02.2019 - AN 9 S 19.00033 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBO Art. 3, Art. 32, Art.36; VwZVG Art. 31 Abs. 2, Art. 36 Abs. 1 S. 2; VwVfG Art. 28 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 80 Abs. 5, § 88
Erfolgloser Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wegen Anordnung des Sofortvollzuges zur Verhütung von Lebens- und Gesundheitsgefahren für die Nutzer - rewis.io
Erfolgloser Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wegen Anordnung des Sofortvollzuges zur Verhütung von Lebens- und Gesundheitsgefahren für die Nutzer
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 04.07.2006 - 5 B 90.05
Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage im …
Auszug aus VG Ansbach, 26.02.2019 - AN 9 S 19.00033
Diese Vorgaben waren vorliegend zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses (BVerwG, B.v. 4.7.2006, 5 B 90/05) nicht gewahrt.Bei der Beurteilung ist insoweit auf den Zeitpunkt des Bescheidserlasses abzustellen (vgl. BVerwG, B.v. 4.7.2006, 5 B 90/05).
- VG München, 05.05.2014 - M 18 S 14.1867
Zwangsgeldandrohung; Bestimmtheit; gesetzte Frist; Zwangsgeldhöhe
Auszug aus VG Ansbach, 26.02.2019 - AN 9 S 19.00033
Dabei sind die Dringlichkeit der mit dem Zwangsmittel verfolgten Interessen sowie die dem Pflichtigen zur Verfügung stehenden Mittel Kriterien für die Zumutbarkeit der Fristsetzung (VG München, B.v. 5.5.2014, 18 S 14.1867).