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   VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114   

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VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114 (https://dejure.org/2019,19640)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114 (https://dejure.org/2019,19640)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. Mai 2019 - AN 2 K 17.01114 (https://dejure.org/2019,19640)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Schleswig, 09.10.2017 - 9 A 257/16

    Hauptwohnung als Bezugspunkt für die Prüfung der Notwendigkeit der

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114
    Der Zweck der Kostenfreiheit besteht aber nicht darin, einen Ausgleich für vielfältige familienrechtliche Lebensformen zu schaffen, insbesondere für das familienrechtliche Wechselmodell (VG Schleswig, U.v. 9.10.2017 - 9 A 257/16 - beck-online).

    Entsprechend obliegt es grundsätzlich den Eltern, für den Transport zu und von den Schulen zu sorgen und die hiermit verbundenen Kosten als allgemeine Lebenshaltungskosten zu tragen (OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 25.8.2003 - 2 A 10588/03 - beck-online; Schleswig-Holsteinisches VG, U.v. 9.10.2017 - 9 A 257/16 - juris Rn. 22).

    Allerdings entheben diese Grundrechte nicht des Risikos, dass sich familienrechtliche Lebensmodelle nachteilig auf die Frage der Schulwegkostenfreiheit auswirken (VG Schleswig, U.v. 9.10.2017 - 9 A 257/16 - beck-online; für den Grundrechtsgebrauch hinsichtlich der Schulwahl BVerwG, B.v. 13.8.2013 - 6 B 33.13 - beck-online Rn. 11 a.E.).

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2012 - 2 ME 359/12

    Bestimmung des Bezugspunkts für Anfang und Ende des Schulweges im Rahmen eines

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114
    Die Verwaltungspraktikabilität erfordert möglichst einfache und bestimmte Vorgaben (OVG Lüneburg, B.v.16.11.2012 - 2 ME 359/12 - NVwZ-RR 2013, 148, OVG Münster, U.v. 15.8.1994 - 16 A 4241/92 - FamRZ 1995, 701).

    Insoweit besteht weder eine staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) noch begründen das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung aus Art. 2 Abs. 1 GG oder das Sozialstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 1 GG einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch auf Kostenübernahme der Schülerbeförderung durch die öffentliche Hand (OVG Lüneburg, B.v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 - NVwZ-RR 2013, 148).

    Da es sich vorliegend um eine verfassungsrechtlich freiwillige Leistung handelt, ist dem Gesetzgeber zudem ein sehr weitreichender Gestaltungsspielraum eingeräumt, sodass er die Reichweite seiner Förderung standardisieren und pauschalisieren darf (OVG Lüneburg, B.v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 - NVwZ-RR 2013, 148).

  • BVerwG, 13.08.2013 - 6 B 33.13

    Kostenübernahme der Schülerbeförderung; Nächstbelegenheit

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114
    Allerdings entheben diese Grundrechte nicht des Risikos, dass sich familienrechtliche Lebensmodelle nachteilig auf die Frage der Schulwegkostenfreiheit auswirken (VG Schleswig, U.v. 9.10.2017 - 9 A 257/16 - beck-online; für den Grundrechtsgebrauch hinsichtlich der Schulwahl BVerwG, B.v. 13.8.2013 - 6 B 33.13 - beck-online Rn. 11 a.E.).

    Nach dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche rechtliche Grenzen, die von einem bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (VerwG, B.v. 13.8.2013 - 6 B 33.13 - beck-online Rn. 5 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 31.05.2011 - 7 ZB 10.2930

    Kostenfreiheit des Schulwegs; nächstgelegene Schule; MVV-Tarifsystem; Zeitkarten;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114
    Insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass zur Bestimmung des geringsten Beförderungsaufwands weder auf Entfernung noch auf Zeitaufwand hinsichtlich des Erreichens der Schule abzustellen ist, sondern auf die für den Träger anfallenden Fahrtkosten (VGH, B.v. 31.5.2011 - 7 ZB 10.2930 - beck-online Rn. 12).
  • OVG Saarland, 21.08.1997 - 8 Y 12/97

    Streitwertzusammenrechnung; Elternrecht; Eheleuten; Schulangelegenheiten des

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114
    Jedenfalls für den Fall eines Erstattungsanspruchs sind aber auch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte als weitere Anspruchsinhaber anerkannt (VG Hannover, U.v. 31.10.2010 - 6 A 5926/09; VG Gießen, U.v. 29.4.2015 - 7 K 2496/14; VG Ansbach, U.v. 8.10.2015 - AN 2 K 13.01829 - jeweils beck-online; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 14.3.2011 - B 3 K 10.791 und OVG des Saarlandes, B.v. 21.8.2997 - 8 Y 12/97- jeweils beck-online).
  • VG Bayreuth, 14.03.2011 - B 3 K 10.791

    Kostenfreiheit des Schulweges; nächstgelegene Schule; Förderklasse für

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114
    Jedenfalls für den Fall eines Erstattungsanspruchs sind aber auch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte als weitere Anspruchsinhaber anerkannt (VG Hannover, U.v. 31.10.2010 - 6 A 5926/09; VG Gießen, U.v. 29.4.2015 - 7 K 2496/14; VG Ansbach, U.v. 8.10.2015 - AN 2 K 13.01829 - jeweils beck-online; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 14.3.2011 - B 3 K 10.791 und OVG des Saarlandes, B.v. 21.8.2997 - 8 Y 12/97- jeweils beck-online).
  • VG Gießen, 29.04.2015 - 7 K 2496/14

    Schulweg als besondere Gefahr

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114
    Jedenfalls für den Fall eines Erstattungsanspruchs sind aber auch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte als weitere Anspruchsinhaber anerkannt (VG Hannover, U.v. 31.10.2010 - 6 A 5926/09; VG Gießen, U.v. 29.4.2015 - 7 K 2496/14; VG Ansbach, U.v. 8.10.2015 - AN 2 K 13.01829 - jeweils beck-online; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 14.3.2011 - B 3 K 10.791 und OVG des Saarlandes, B.v. 21.8.2997 - 8 Y 12/97- jeweils beck-online).
  • VG Hannover, 31.05.2010 - 6 A 5926/09

    Ablehnung der Überlassung einer Schülerjahresfahrkarte als Angelegenheit des

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114
    Jedenfalls für den Fall eines Erstattungsanspruchs sind aber auch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte als weitere Anspruchsinhaber anerkannt (VG Hannover, U.v. 31.10.2010 - 6 A 5926/09; VG Gießen, U.v. 29.4.2015 - 7 K 2496/14; VG Ansbach, U.v. 8.10.2015 - AN 2 K 13.01829 - jeweils beck-online; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 14.3.2011 - B 3 K 10.791 und OVG des Saarlandes, B.v. 21.8.2997 - 8 Y 12/97- jeweils beck-online).
  • VG Oldenburg, 17.01.2012 - 5 B 2806/11

    Antragsbefugnis; Schülerbeförderung; Umgangsrecht; maßgeblicher Wohnsitz

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114
    Denn sorgeberechtigte Elternteile sind lediglich gemeinsam klagebefugt (so auch VG Oldenburg, B.v. 17.1.2012 - 5 B 2806/11 - beck-online).
  • VG Schwerin, 13.07.2016 - 6 A 1845/14

    Schülerbeförderung: Doppelresidenzmodell; Schulbeförderung des Kindes von

    Auszug aus VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114
    Entsprechend besteht ein rechtliches und tatsächliches Interesse beider Elternteile an dem vorliegenden Streitgegenstand, so dass eine einheitliche Willensbildung der Eltern hinsichtlich der Frage erforderlich ist, ob und ggf. für welchen Schulweg Kostenfreiheit geltend gemacht werden soll (a.A. VG Schwerin, U.v. 13.7.2016 - 6 A 1845/14 - beck-online).
  • VG Ansbach, 08.10.2015 - AN 2 K 13.01829

    Schulweglängenermittlung, Gefährlichkeit, Aktivlegitimation, Klagebefugnis,

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1994 - 16 A 4241/92

    Übernahme von Schülerfahrkosten; Grundschule; Gemeinsames Sorgerecht der Eltern

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2003 - 2 A 10588/03

    Feststellungsklage, Rechtsverhältnis, Drittrechtsverhältnis, Subsidiarität,

  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

  • VG Kassel, 03.04.2020 - 3 K 1991/18

    Melderechtlicher Hauptwohnsitz als Bezugspunkt für die Prüfung der Notwendigkeit

    Aus dieser und vergleichbaren Regelungen anderer Länder wird zum Teil geschlossen, dass gemeinsam sorgeberechtigte Eltern (§§ 1627, 1687 Abs. 1 BGB) nur gemeinsam klagebefugt seien (vgl. VG Ansbach, Urteil v. 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114, juris Rn. 21 ff.; VG Gießen, Urteil v. 29.04.2015 - 7 K 2496/14.GI , juris Rn. 15 ).

    Das familienrechtliche Wechselmodell ist weder unerlässlich noch unbedingt erforderlich, sondern stellt familienrechtlich lediglich eine Möglichkeit unter vielen dar, den Lebensmittelpunkt eines Kindes nach Trennung der Eltern bzw. den Umgang der Eltern mit dem Kind zu regeln (so auch VG Ansbach, Urteil v. 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114, juris Rn. 30 zu einer entsprechenden Regelung des bayerischen Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulwegs (§ 2 SchKfrG)).

    Allerdings entheben diese Grundrechte nicht des Risikos, dass sich familienrechtliche Lebensmodelle nachteilig auf die Frage der Übernahme von Schülerbeförderungskosten auswirken (VG Ansbach, Urteil v. 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114, juris Rn. 33).

  • LSG Hamburg, 17.01.2024 - L 1 KR 50/23

    Berücksichtigung der Altersrente aus der Schweizer Rentenversicherung bei der

    Im Rahmen der strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse ist der allgemeine Gleichheitssatz im Rahmen der sog. neuen Formel verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen können (VG Ansbach, Urteil vom 27. Mai 2019 - AN 2 K 17.01114 -, Rn. 35, juris).
  • VG Ansbach, 25.02.2022 - AN 2 K 21.01712

    Schülerbeförderung, Frage der nächstgelegenen Schule, Verfassungsmäßigkeit des §

    Darüber hinaus ist aber auch - aus eigenem Recht - ein Anspruch der Eltern der Schülerin bzw. des Schülers auf Übernahme der Schulwegkosten anzuerkennen (vgl. ausführlich m.w.N. VG Ansbach, U.v. 27.5.2019 - AN 2 K 17.01114 - BeckRS 2019, 13926).
  • VG Ansbach, 25.05.2020 - AN 2 K 19.01736

    Voraussetzungen der Übernahme von Schulwegkosten in Abhängigkeit vom schulischen

    Darüber hinaus ist aber auch - aus eigenem Recht - ein Anspruch der Eltern des Schülers auf dessen Schulwegkostenfreiheit anzuerkennen (vgl. ausführlich m.w.N. VG Ansbach, U.v. 27.5.2019 - AN 2 K 17.01114 - BeckRS 2019, 13926).
  • VG Ansbach, 07.04.2021 - AN 2 K 20.02118

    Anspruchsinhaber der Schulwegkostenfreiheit

    Darüber hinaus ist aber auch - aus eigenem Recht - ein Anspruch der Eltern des Schülers auf dessen Schulwegkostenfreiheit anzuerkennen (vgl. ausführlich m.w.N. VG Ansbach, U.v. 27.5.2019 - AN 2 K 17.01114 - BeckRS 2019, 13926).
  • VG Ansbach, 17.09.2021 - AN 2 K 21.01093

    Schulwegkostenfreiheit nur für nächstgelegene Schule

    Darüber hinaus ist aber auch - aus eigenem Recht - ein Anspruch der Eltern des Schülers auf Übernahme der Schulwegkosten anzuerkennen (vgl. ausführlich m.w.N. VG Ansbach, U.v. 27.5.2019 - AN 2 K 17.01114 - BeckRS 2019, 13926).
  • VG München, 28.01.2020 - M 3 K 17.5736

    Prozesskostenhilfe, Fehlende Erfolgsaussichten, Schulwegkosten, Anreise von

    Hierfür spricht zum einen der Wortlaut der Vorschrift, in der von dem "Schulweg", nicht aber von mehreren Schulwegen (vom jeweiligen Übernachtungsort aus) die Rede ist (VG Ansbach, U.v. 27.5.2019 - AN 2 K 17.01114 - juris Rn. 29).
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