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   VG Ansbach, 27.08.2018 - AN 4 K 17.02431   

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https://dejure.org/2018,29228
VG Ansbach, 27.08.2018 - AN 4 K 17.02431 (https://dejure.org/2018,29228)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.08.2018 - AN 4 K 17.02431 (https://dejure.org/2018,29228)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. August 2018 - AN 4 K 17.02431 (https://dejure.org/2018,29228)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    1 BestV, 15 BestV, 14 Abs. 2 Satz 2 BestG; 1 Satz 2 BestV, 20 Abs. 3 GG, 155 Abs. 4 VwGO
    Bestattungsrecht - Uneinheitliche Rechtsanwendung durch verschiedene Behörden desselben Rechtsträgers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestattungspflicht, Beerdigungskosten, Bindung an Recht und Gesetz, Bestattungspflicht, Kostentragung bei Klage auf Anraten des Sozialamts

  • rewis.io

    Bestattungsrecht - Uneinheitliche Rechtsanwendung durch verschiedene Behörden desselben Rechtsträgers

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Ansbach, 28.01.2015 - AN 4 K 14.01108

    Kostenersatz der Gemeinde bei im Wege der Ersatzvornahme durchgeführter

    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2018 - AN 4 K 17.02431
    Dem widerspreche das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 28. Januar 2015 - AN 4 K 14.01108.

    Mit weiterem Schreiben vom 6. Dezember 2017 lässt die Klägerin Prozesskostenhilfe beantragen und verweist dabei auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach, in der Sache AN 4 K 14.01108.

    Entgegen der bisherigen Rechtsprechung (VG Ansbach, U.v. 28.1.2015 - Az. AN 4 K 14.01108) geht der erkennende Einzelrichter davon aus, dass der Verweis in § 15 Satz 1 BestV durch seine Formulierung mit Bezug auf "die in § 1 BestV genannten Angehörigen" nicht auch das in § 1 BestV formulierte Erfordernis der Geschäftsfähigkeit mitumfasst.

  • VGH Bayern, 14.09.2015 - 4 ZB 15.1029

    Heranziehung zu Bestattungskosten; Bestattungspflicht kraft Gesetzes; Rangfolge

    Auszug aus VG Ansbach, 27.08.2018 - AN 4 K 17.02431
    Diese bußgeldbewehrte (Art. 18 Abs. 1 Nr. 10 BestattG) öffentlich-rechtliche Verpflichtung bestehe unmittelbar kraft Gesetzes und bedürfe zu ihrer Entstehung nicht erst einer behördlichen Anordnung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 BestattG (VGH München, B.v. 14.9.2015 - 4 ZB 15.1029).
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