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   VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923, (AN 1 K 08.01496)   

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VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923, (AN 1 K 08.01496) (https://dejure.org/2012,32788)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923, (AN 1 K 08.01496) (https://dejure.org/2012,32788)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. September 2012 - AN 1 K 09.01923, (AN 1 K 08.01496) (https://dejure.org/2012,32788)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Ansbach, 23.09.2008 - AN 1 K 07.03486

    Unfallfürsorge; keine Erstattung der Kosten von Leerfahrten; kein Anspruch auf

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923
    Im rechtskräftig abgeschlossen Verfahren AN 1 K 07.03486 (Gewährung von Umfallfürsorgeleistungen aus dem Unfall vom ... 2006) trug die Beklagte unter dem 5. Juni 2008 vor, die Behauptung des Klägers, er habe unter Beweis gestellt, dass er 15 verschiedene Verletzungen durch den Treppensturz am ... 2006 erlitten habe, werde bestritten.

    Im Hinblick auf das Schreiben des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 31. Juli 2008 (AN 1 K 07.03486) habe die Beklagte den Gutachtensauftrag mit Schreiben vom 1. August 2008 erweitert und den Kläger aufgefordert, sich bis spätestens 4. September 2008 bei Herrn Dr. ... untersuchen zu lassen.

    Mit Schriftsatz vom 4. September 2008 trug die Beklagte (im Verfahren AN 1 K 07.03486) u. a. vor, die Bevollmächtigten des Klägers gingen davon aus, dass die zentralen Behinderungen des Klägers insbesondere im psychischen Bereich lägen.

  • OLG Düsseldorf, 05.05.1997 - 5 U 82/96
    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923
    Die zivilrechtliche Rechtsprechung habe die Verwertungsmöglichkeit einer heimlichen Videoaufnahme im Einzelfall ausdrücklich bejaht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.5.1997, NJW-RR 1998, 241).

    Damit ist eine Güter- und Interessenabwägung zwischen der Rechtsgutbeeinträchtigung des Klägers und den Interessen der Beklagten zulässig, die diese zur Beauftragung der Detektei bewogen haben (vgl. Münchner Kommentar, ZPO, Rn. 69 zu § 284; Musielak, a.a.O., Rn. 8 zu § 288; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., Rn. 113 ff. zu § 86; BGH, a.a.O.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 9 UF 73/10, FamRZ 2011, 985; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.5.1997 - 5 U 82/96, NJW-RR 1998, 241).

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923
    Das Recht am eigenen Bild, das durch § 22 KUG geschützt wird, stellt eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar (vgl. BVerfGE 35, 202, 224; BGH, NJW 1995, 1955 f.).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923
    Das Recht am eigenen Bild, das durch § 22 KUG geschützt wird, stellt eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar (vgl. BVerfGE 35, 202, 224; BGH, NJW 1995, 1955 f.).
  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923
    Ebenso besteht kein Rechtssatz des Inhalts, dass im Fall einer rechtsfehlerhaften Beweiserhebung die Verwertung der gewonnen Beweise stets unzulässig wäre (vgl. BVerfG, a.a.O., und vom 19.09.2006 - BvR 2115/01, BVerfGK 9, 174).
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923
    Ein absolutes Beweisverwertungsverbot unmittelbar aus den Grundrechten ist nur für solche Fälle anerkannt, in denen der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist (vgl. zuletzt: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 9.11.2010 - 2 BvR 2101/09 sowie: Sänger, a.a.O.; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Rn. 115 zu § 86).
  • BVerwG, 30.06.1965 - VI C 38.63
    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923
    Dies folgt aus der Verweisung auf § 31 Abs. 2 BVG a. F., wonach die in § 31 Abs. 1 BeamtVG genannten Vomhundertsätze Durchschnittssätze darstellen; eine um fünf vom Hundert geringere Minderung der Erwerbsfähigkeit wird von ihnen mit umfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.1965 - VI C 38.63, BVerwGE 21, 282; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, RdNr. 6 zu § 35 BeamtVG; Schütz/Maiwald, a.a.O., RdNr. 17 zu § 35 BeamtVG).
  • BVerwG, 08.03.2004 - 2 B 54.03

    Anforderungen an die Ursächlichkeit i.S.d. Dienstunfallrechts - Kausalität

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923
    In die Interessenabwägung ist zu Gunsten der Beklagten auch einzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Dienstherr nur die spezifischen Gefahren der Beamtentätigkeit und auf sie zurückzuführende Unfallverursachen tragen soll, nicht jedoch Risiken, die sich z. B. aus persönlichen Anlagen des Beamten ergeben (BVerwG, Beschluss vom 8.3.2004 - 2 B 54.03).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923
    Derjenige, der aus einer Norm eine ihm günstige Rechtsfolge ableitet, trägt die materielle Beweislast, wenn das Gericht in Erfüllung seiner aus § 86 Abs. 1 VwGO folgenden Pflicht zur umfassenden Aufklärung des Sachverhaltes das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen zu seiner vollen Überzeugungsgewissheit ("mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit") weder feststellen noch ausschließen kann ("non liquet") und wenn sich aus der materiellen Anspruchsnorm nichts Abweichendes ergibt (BVerwG, Urteil vom 28.4.2011 - 2 C 55.09 -, juris [m. w. N.]; BVerwG, Urteil vom 11.6.1964, Buchholz 232 § 139 BBG Nr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 06.02.2008 - 5 LA 21/07

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung konkreter

    Auszug aus VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 09.01923
    Wird die Festsetzung von Unfallausgleich im Wege der Verpflichtungsklage begehrt, ist für die gerichtliche Beurteilung die (Sach- und) Rechtslage maßgebend, die sich der Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, vorliegend am 27. August 2007, darbot (vgl. Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, RdNr. 28 zu § 35 BeamtVG; GKÖD, RdNr. 6 zu § 35 BeamtVG; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6.2.2008 - 5 LA 21/07).
  • VGH Bayern, 14.10.2008 - 3 C 07.3175

    Streitwertbeschwerde

  • VGH Bayern, 16.12.2011 - 3 C 11.2540

    Zwischenstreit; Beschwerde; Zulässigkeit (offen gelassen); beauftragter oder

  • OLG Saarbrücken, 27.10.2010 - 9 UF 73/10

    Gewaltschutzanordnung: Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes von

  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 103.67

    Unfallausgleich für einen durch Dienstunfall geschädigten Beamten bei Minderung

  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 40.66

    Anspruch eines Polizeibeamten auf Gewährung von Unfallausgleich

  • BVerwG, 10.10.1962 - VI C 180.60

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung eines Unfallausgleichs gemäß § 129a

  • VGH Bayern, 09.08.2010 - 3 C 10.1594

    Ablehnung (erfolglos) eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • VG Ansbach, 27.09.2012 - AN 1 K 12.00595

    Klage auf Anerkennung eines Bandscheibenvorfalls als Folge eines fünf Jahre zuvor

    Wegen der Versagung der Gewährung von Unfallausgleich wurde vor der Kammer ein Klageverfahren unter dem Aktenzeichen AN 1 K 09.01923 geführt, in welchem die Klage mit Urteil vom 27. September 2012 abgewiesen wurde.

    Mit Schriftsatz vom 23. Mai 2011 teilte die Beklagte im Verfahren AN 1 K 09.01923 mit, aufgrund ganz erheblicher Ungereimtheiten im Rahmen der an den Kläger gewährten Dienstunfallfürsorge habe sich die Beklagte dazu entschieden, Ermittlungen durch eine Detektei (ADS Deutschland) vornehmen zu lassen.

    Nachdem derzeit unter dem Aktenzeichen AN 1 K 09.01923 ein Verfahren anhängig sei, in dem eine gleich gelagerte Kausalitätsfrage zu klären sei, werde beantragt, beide Verfahren gemäß § 44 VwGO miteinander zu verbinden.

    Hilfsweise werde beantragt, das vorliegende Verfahren bis zur Entscheidung im Verfahren mit dem Aktenzeichen AN 1 K 09.01923 auszusetzen.

    Insoweit wird auf die Ausführungen im Urteil der Kammer vom heutigen Tage im Verfahren des Klägers mit dem Aktenzeichen AN 1 K 09.01923 verwiesen.

  • LSG Bayern, 19.04.2023 - L 2 U 3/22

    Arbeitsunfall, Rente, MdE, Gutachten, Minderung, Verletztenrente, Unfall,

    Es gehört daher zu der Aufgabe eines Sachverständigen, eine Plausibilisierung gezeigter Verhaltensweisen und Beschwerdeangaben auch durch Beobachtungen außerhalb der eigentlichen/konkreten Untersuchungssituation vorzunehmen, die dann in die Beweiswürdigung des Gerichts einfließen (vgl. z.B. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.10.2007, L 5 B 23/07 KR; Hess. LSG, Urteil vom 20.12.2011, L 3 U 159/07; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2018, L 8 U 1128/17; VG Ansbach, Urteil vom 27.09.2012, AN 1 K 09.01923).
  • VG Ansbach, 17.05.2011 - AN 1 E 11.00895

    Dienstunfallfürsorge; vorläufige Feststellung im Verfahren des vorläufigen

    Ob ihm auch ein Anspruch auf Unfallausgleich nach § 35 BeamtVG zusteht, ist Gegenstand eines beim Verwaltungsgericht Ansbach anhängigen Verfahrens (AN 1 K 09.01923).
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