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   VG Ansbach, 27.11.2018 - AN 14 S 18.50864   

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VG Ansbach, 27.11.2018 - AN 14 S 18.50864 (https://dejure.org/2018,42327)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.11.2018 - AN 14 S 18.50864 (https://dejure.org/2018,42327)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. November 2018 - AN 14 S 18.50864 (https://dejure.org/2018,42327)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VG Augsburg, 15.02.2019 - Au 6 S 19.30156

    Wegen Rechtswidrigkeit einer verlängerten Ausreisefrist erfolgreicher Eilantrag

    Da vorliegend ausweislich des eindeutigen Gesetzeswortlauts demnach kein Fall des § 38 AsylG vorliegt, kommt der Klage nach § 75 Abs. 1 AsylG von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu und ist daher ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO statthaft (so unter Verweis auf das Meistbegünstigungsprinzip im Ergebnis auch VG Ansbach, B.v. 27.11.2018 - AN 14 S 18.50864 - juris Rn. 13).

    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob in Fällen wie dem vorliegenden, in denen das Bundesamt in Abweichung von der gesetzlichen Vorgabe des § 36 Abs. 1 und Abs. 3 AsylG eine Ausreisefrist von 30 Tagen nach § 38 Abs. 1 AsylG setzt, noch ein Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Anordnung der aufschiebenden Wirkung besteht oder nicht (vgl. z.B. bejahend VG Berlin, B.v. 14.1.2019 - 28 L 619.18 A - juris Rn. 10; VG Ansbach, B.v. 27.11.2018 - AN 14 S 18.50864 - juris Rn. 16; VG Kassel, B.v. 3.9.2018 - 2 L 2184/18.KS.A - juris; verneinend VG Ansbach, B.v. 8.5.2018 - 17 S 18.50410 - juris).

  • VG Karlsruhe, 30.04.2019 - A 13 K 14591/17

    Kein Abschiebungsverbot für Malta anerkannte Schutzberechtigte

    Da die Klage jedenfalls entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids erhoben wurde, kann vorliegend auch dahingestellt bleiben, ob in Fällen der Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG, in denen das Bundesamt entgegen § 36 Abs. 1 AsylG eine Ausreisefrist von 30 Tagen nach § 38 Abs. 1 AsylG setzt (dazu unter 2.2.), die Klagefrist nach § 74 Abs. 1 1. Hs. AsylG gilt oder ob die Rechtsmittelbelehrung insgesamt als unrichtig und damit als die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO auslösend anzusehen wäre (für letzteres - im Eilverfahren - ausführlich VG Ansbach, Beschluss vom 27.11.2018 - AN 14 S 18.50864 -, juris, Rn. 20; ebenso VG Potsdam, Beschluss vom 17.07.2018 - 7 L 554/18.A -, juris, Rn. 6).

    Nach diesen Maßstäben bestehen nach Auswertung der aktuellen Erkenntnismittel zur Überzeugung des erkennenden Gerichts gegenwärtig keine Anhaltspunkte dafür, dass die Lebensbedingungen international Schutzberechtigter in Malta derart grundlegende Defizite aufweisen, dass sie die Annahme rechtfertigten, international Schutzberechtigten drohe bei ihrer Abschiebung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK / Art. 4 GRCh (so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2018 - 12 K 18178/17.A -, juris, Rn. 29; VG Ansbach, Beschluss vom 27.11.2018 - AN 14 S 18.50864 -, juris, Rn. 32).

  • VG Schleswig, 01.02.2019 - 10 B 150/18

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für ein Eilverfahren gegen eine

    Aufgrund dieser Erwägungen kann die Antragstellerin ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes auch nicht aus der Regelung des § 37 Abs. 1 AsylG herleiten (so aber beispielsweise VG Magdeburg, Beschluss vom 3. Januar 2018 - 1 B 651/17 -, juris Rn. 9; VG Berlin, Beschlüsse vom 9. Januar 2018 - 28 L 741.17 A - juris, Rn. 8 f. und vom 22. Dezember 2017 - 23 L 896.17 A - juris, Rn. 5; VG Kassel, Beschluss vom 3. September 2018 - 2 L 2184/18.KS.A - juris, Rn. 14 ff.; VG Ansbach, Beschluss vom 27. November 2018 - AN 14 S 18.50864 - juris, Rn. 16 ff.; VG Sigmaringen, Beschluss 19. Juni 2018 - A 5 K 1489/18 - juris, Rn. 20).
  • VG Ansbach, 21.01.2020 - AN 17 S 18.50337

    Rechtsschutz gegen eine Abschiebungsandrohung nach einer

    Diese gilt, da die Rechtsmittelbelehrungdes Bescheides im Hinblick auf die genannte Klagefrist fehlerhaft war (vgl. VG Ansbach, B.v. 27.11.2018 - AN 14 S 18.50864 - juris, U.v. 19.9.2019 - AN 17 K 50504 - nicht veröffentlicht).
  • VG Ansbach, 13.11.2019 - AN 17 S 19.50869

    Rückführung international Schutzberechtigter nach Rumänien

    Zum anderen ist der Lauf der Jahresfrist in den Fällen, in denen eine längere als die korrekte Frist in der Rechtsbehelfsbelehrung:genannt ist, nicht unumstritten und obergerichtlich noch nicht geklärt (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl.2017, § 58 Rn. 14, offengelassen BVerwG, U.v. 10.2.1999 - 11 C 9/97 - BVerwGE 108, 269; für die vorliegende Konstellation die Jahresfrist angenommen VG Ansbach, B.v. 27.11.2018 - AN 14 S 18.50864 -, juris, U.v. 19.9.2019 - AN 17 K 18.50504 - nicht veröffentlicht).
  • VG Berlin, 14.01.2019 - 28 L 619.18

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Bulgarien; Abschiebungsverbot wegen der

    Insbesondere lässt sich aus § 80 Abs. 4 S. 1 VwGO keine Befugnis der Antragsgegnerin ableiten, entgegen der gesetzlichen Regelung des § 36 Abs. 1 AsylG die Ausreisefrist nach Belieben zu verändern (VG Ansbach, Beschluss vom 27. November 2018 - AN 14 S 18.50864 -, juris).
  • VG Ansbach, 21.01.2020 - AN 17 S 18.50665

    Unzulässiger Eilrechtsschutzantrag eines bereits in einem anderen

    Diese gilt, da die Rechtsmittelbelehrung des Bescheides im Hinblick auf die genannte Frist fehlerhaft war (vgl. VG Ansbach, B.v. 27.11.2018 - AN 14 S 18.50864 - juris, U.v. 19.9.2019 - AN 17 K 50504 - nicht veröffentlicht).
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