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   VG Ansbach, 28.03.2022 - AN 17 K 21.00941, AN 17 K 21.01162, AN 17 K 21.01277   

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VG Ansbach, 28.03.2022 - AN 17 K 21.00941, AN 17 K 21.01162, AN 17 K 21.01277 (https://dejure.org/2022,14114)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28.03.2022 - AN 17 K 21.00941, AN 17 K 21.01162, AN 17 K 21.01277 (https://dejure.org/2022,14114)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28. März 2022 - AN 17 K 21.00941, AN 17 K 21.01162, AN 17 K 21.01277 (https://dejure.org/2022,14114)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 114; BayVwVfG Art. 40, Art. 43 Abs. 2 Alt. 5; BayBO Art. 54 Abs. 2 Satz 2; BayVwZVG Art. 32, Art. 36
    Anfechtungsklagen gegen eine erneute Androhung der Ersatzvornahme, gegen einen Leistungsbescheid zur Geltendmachung der Kosten für eine vorangegangene Ersatzvornahme sowie gegen die Anordnung der behördlichen Versiegelung eines im Wege der Ersatzvornahme errichteten ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Ansbach, 07.12.2020 - AN 17 K 19.00055

    Verpflichtung zur Sicherung einer Güllegrube - Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VG Ansbach, 28.03.2022 - AN 17 K 21.00941
    Gegen diesen Bescheid erhoben die Kläger am 9. Januar 2019 Klage zum Verwaltungsgericht Ansbach (AN 17 K 19.00055) und stellten einen Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (AN 17 S 19.00058).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die Gerichtsakten einschließlich derjenigen der Verfahren AN 17 K 19.00055 und AN 17 S 19.00058 betreffend den Bescheid vom 14. Dezember 2018 sowie die beigezogenen Behördenakten verwiesen.

    Im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung am 28. März 2022 war die Klage gegen den Bescheid vom 14. Dezember 2018 (AN 17 K 19.00055) unterdessen sogar rechtskräftig abgewiesen gewesen.

    Da es im Rahmen der Überprüfung des Leistungsbescheides auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung am 28. März 2022 ankommt, jedenfalls solange, bis die Zwangsvollstreckung wie hier nicht vollständig abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.2006 - 1 C 11/05 - juris Ls. 1 und Rn. 8 f.), ist der Bescheid vom 14. Dezember 2018 mit dem Grundverwaltungsakt und der ersten Androhung der Ersatzvornahme als rechtmäßig zugrunde zu legen, da die gegen diesen gerichtete Klage der Kläger seit 15. Juli 2021 rechtskräftig abgewiesen ist (AN 17 K 19.00055).

  • VG Ansbach, 15.02.2019 - AN 17 S 19.00058

    Anordnung vorläufiger Sicherungsmaßnahmen durch die Bauaufsichtsbehörde

    Auszug aus VG Ansbach, 28.03.2022 - AN 17 K 21.00941
    Gegen diesen Bescheid erhoben die Kläger am 9. Januar 2019 Klage zum Verwaltungsgericht Ansbach (AN 17 K 19.00055) und stellten einen Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (AN 17 S 19.00058).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf die Gerichtsakten einschließlich derjenigen der Verfahren AN 17 K 19.00055 und AN 17 S 19.00058 betreffend den Bescheid vom 14. Dezember 2018 sowie die beigezogenen Behördenakten verwiesen.

    Das hiergegen gerichtete Eilverfahren der Kläger blieb erfolglos (AN 17 S 19.00058).

    Seit dem 13. März 2019 ist der ablehnende Beschluss im Eilverfahren gegen die für sofort vollziehbar erklärte Anordnung aus Ziffer I des Bescheides vom 14. Dezember 2018 rechtskräftig (AN 17 S 19.00058), weswegen den Klägern mehr als genügend Zeit geblieben wäre, diese Pflicht dauerhaft zu erfüllen.

  • BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; mehrstufiges Vollstreckungsverfahren;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.03.2022 - AN 17 K 21.00941
    Somit wäre, wenn man der Ansicht folgt, dass es bei der Prüfung einer Zwangsmittelandrohung wegen der mit ihr verbundenen Beugewirkung auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankomme (so wohl BVerwG, U.v. 16.12.2004 - 1 C 30/03 - NVwZ 2005, 819, 821, allerdings für ein angedrohtes Zwangsgeld), Art. 19 Abs. 1 Nr. 1 VwZVG - ein nicht mehr mit einem förmlichen Rechtsbehelf anfechtbarer Verwaltungsakt - erfüllt.
  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 11.05

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Beugewirkung;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.03.2022 - AN 17 K 21.00941
    Da es im Rahmen der Überprüfung des Leistungsbescheides auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung am 28. März 2022 ankommt, jedenfalls solange, bis die Zwangsvollstreckung wie hier nicht vollständig abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, U.v. 14.3.2006 - 1 C 11/05 - juris Ls. 1 und Rn. 8 f.), ist der Bescheid vom 14. Dezember 2018 mit dem Grundverwaltungsakt und der ersten Androhung der Ersatzvornahme als rechtmäßig zugrunde zu legen, da die gegen diesen gerichtete Klage der Kläger seit 15. Juli 2021 rechtskräftig abgewiesen ist (AN 17 K 19.00055).
  • VG Würzburg, 18.10.2016 - W 4 K 15.620

    Kostenerstattung für eine Ersatzvornahme in Form der Räumung eines Grundstücks

    Auszug aus VG Ansbach, 28.03.2022 - AN 17 K 21.00941
    Das Vereinbaren von Pauschalpreisen, wie aus der Rechnung ... MaschinenRing ... ersichtlich, ist zulässig (VG Würzburg, U.v. 18.10.2016 - W 4 K 15.620 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 18.07.2007 - AN 11 K 06.00830
    Auszug aus VG Ansbach, 28.03.2022 - AN 17 K 21.00941
    Die gegen den Bescheid vom 16. Mai 2002 gerichtete Klage wurde abgewiesen (VG Ansbach, U.v. 18.7.2007 - AN 11 K 06.00830), der Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt (BayVGH, B.v. 5.11.2007 - 23 ZB 07.2241).
  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 22 ZB 18.1178

    Pflicht zur Prüfung der Heizanlage

    Auszug aus VG Ansbach, 28.03.2022 - AN 17 K 21.00941
    Diese Titelfunktion dauert an (VG München, U.v. 2.9.2016 - M 1 K 16.1068 - juris Rn. 15; a.A. wohl VG München U.v. 8.10.2010 - M 10 K 08.2542 - juris Rn. 27, wobei hier bereits ein Leistungsbescheid hinsichtlich der Kosten der Ersatzvornahme vorlag. Im Übrigen räumt die besagte Entscheidung selbst ein, dass "dem Grundverwaltungsakt als Grundlage für den Kostenbescheid weiter rechtliche Wirkung beizumessen ist"; implizit auch BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 22 ZB 18.1178 - juris).
  • VG München, 02.09.2016 - M 1 K 16.1068

    Verpflichtung zur Durchführung von Schornsteinfegerarbeiten

    Auszug aus VG Ansbach, 28.03.2022 - AN 17 K 21.00941
    Diese Titelfunktion dauert an (VG München, U.v. 2.9.2016 - M 1 K 16.1068 - juris Rn. 15; a.A. wohl VG München U.v. 8.10.2010 - M 10 K 08.2542 - juris Rn. 27, wobei hier bereits ein Leistungsbescheid hinsichtlich der Kosten der Ersatzvornahme vorlag. Im Übrigen räumt die besagte Entscheidung selbst ein, dass "dem Grundverwaltungsakt als Grundlage für den Kostenbescheid weiter rechtliche Wirkung beizumessen ist"; implizit auch BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 22 ZB 18.1178 - juris).
  • VG München, 08.10.2010 - M 10 K 08.2542

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung; Androhung der Ersatzvornahme;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.03.2022 - AN 17 K 21.00941
    Diese Titelfunktion dauert an (VG München, U.v. 2.9.2016 - M 1 K 16.1068 - juris Rn. 15; a.A. wohl VG München U.v. 8.10.2010 - M 10 K 08.2542 - juris Rn. 27, wobei hier bereits ein Leistungsbescheid hinsichtlich der Kosten der Ersatzvornahme vorlag. Im Übrigen räumt die besagte Entscheidung selbst ein, dass "dem Grundverwaltungsakt als Grundlage für den Kostenbescheid weiter rechtliche Wirkung beizumessen ist"; implizit auch BayVGH, B.v. 28.6.2018 - 22 ZB 18.1178 - juris).
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