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   VG Ansbach, 28.04.2021 - AN 10 S 21.00448   

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https://dejure.org/2021,12854
VG Ansbach, 28.04.2021 - AN 10 S 21.00448 (https://dejure.org/2021,12854)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28.04.2021 - AN 10 S 21.00448 (https://dejure.org/2021,12854)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28. April 2021 - AN 10 S 21.00448 (https://dejure.org/2021,12854)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 4 Abs. 5
    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem - einstweiliger Rechtsschutz - Abänderungsverfahren

  • verkehrslexikon.de

    Auswirkungen eines erfolgreichen Wiederaufnahmeantrags im Ordnungswidrigkeitenverfahren auf den zwischenzeitlich ergangenen Fahrerlaubnisentzug durch die Fahrerlaubnisbehörde

  • rewis.io

    Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO, Auswirkungen eines erfolgreichen Wideraufnahmeantrags im Ordnungswidrigkeitenverfahren, auf den zwischenzeitlich ergangenen Fahrerlaubnisentzug durch die Fahrerlaubnisbehörde (hier offengelassen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Ansbach, 13.08.2020 - AN 10 S 20.01283

    Keine Ausnahme von der Bindungswirkung bei evidenter Unrichtigkeit eines

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2021 - AN 10 S 21.00448
    Der Antragsteller begehrt im vorliegenden Verfahren gemäß § 80 Abs. 7 VwGO die Abänderung des Beschlusses der Kammer vom 13. August 2020 (AN 10 S 20.01283), mit dem der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO abgelehnt wurde.

    Mit Schriftsatz seiner Bevollmächtigten vom 3. Juli 2020, bei Gericht eingegangen am 6. Juli 2020, 1ieß der Antragsteller gegen den Bescheid vom 3. Juni 2020 Anfechtungsklage (AN 10 K 20.01284) erheben und stellte mit weiterem Schreiben vom 4. Juli 2020 einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (AN 10 S 20.01283).

    Der den vorläufigen Rechtsschutz versagende Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 13. August 2020 (AN 10 S 20.01283) wird geändert, die aufschiebende Wirkung der Klage vom 3. Juli 2020 gegen die Entziehungsverfügung der Antragsgegnerin vom 3. Juni 2020 wird angeordnet und die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins wird wiederhergestellt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die vorgelegte Behördenakte und die Gerichtsakten in diesem Verfahren sowie in den Verfahren AN 10 S 20.01283 und AN 10 K 20.01284 Bezug genommen.

  • VGH Bayern, 09.12.2020 - 11 CS 20.2039

    Bindungswirkung einer Entscheidung über eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit bei

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2021 - AN 10 S 21.00448
    Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. Dezember 2020 zurückgewiesen (11 CS 20.2039).

    Im Übrigen sei auf den Schriftsatz der Bevollmächtigten des Antragstellers im Beschwerdeverfahren 11 CS 20.2039 und insbesondere dessen Anlage 5 hinzuweisen, wonach das Bayerische Polizeiverwaltungsamt den Bußgeldbescheid vom 3. Juni 2020 aufgehoben habe.

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Frage in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2020 (11 CS 20.2039) offen gelassen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2012 - 18 B 14/12

    Eintritt einer nachträglichen Änderung der Sach- und Rechtslage durch veränderte

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2021 - AN 10 S 21.00448
    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2008 - 2 VR 1/08 - juris; VGH BW, B.v. 16.12.2001 - 13 S 1824/01 - juris; OVG NRW, B.v. 7.2.2012 - 18 B 14/12 - juris).
  • VG Augsburg, 30.09.2013 - Au 5 S 13.30305

    Irakische Staatsangehörige; Abschiebungsanordnung nach Spanien; Änderung der

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2021 - AN 10 S 21.00448
    Darüber hinaus müssen die geänderten Umstände geeignet sein, eine andere Entscheidung herbeizuführen (vgl. VG Augsburg, B.v. 30.9.2013 - Au 5 S 13.30305 - juris Rn. 10).
  • VG Göttingen, 14.09.2016 - 1 B 149/16

    Fahrerlaubnisentziehung; Ordnungswidrigkeit; Rechtskraft; voriger Stand;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2021 - AN 10 S 21.00448
    Gerade weil es bei den Regelungen des Verkehrsverwaltungsrechts zur Fahrerlaubnisentziehung, die einen präventiven Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrzeugführern verfolgen, auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankomme, spreche das Interesse an der Rechtssicherheit dafür, dass die Wiederaufnahme eines Verfahrens eine zwischenzeitlich ergangene behördliche Maßnahme nicht nachträglich rechtswidrig werden lasse (vgl. VG Göttingen, B.v. 14.9.2016 - 1 B 149/16, BeckRS 2016, 53413; zur Aufhebung einer strafgerichtlichen Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren OVG Lüneburg, B.v. 26.1.2009 - 12 ME 316/08, NZV 2009, 414 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2009 - 12 ME 316/08

    Auswirkungen der Beseitigung der rechtlichen Folgen eines Strafurteils bzw. eines

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2021 - AN 10 S 21.00448
    Gerade weil es bei den Regelungen des Verkehrsverwaltungsrechts zur Fahrerlaubnisentziehung, die einen präventiven Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrzeugführern verfolgen, auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankomme, spreche das Interesse an der Rechtssicherheit dafür, dass die Wiederaufnahme eines Verfahrens eine zwischenzeitlich ergangene behördliche Maßnahme nicht nachträglich rechtswidrig werden lasse (vgl. VG Göttingen, B.v. 14.9.2016 - 1 B 149/16, BeckRS 2016, 53413; zur Aufhebung einer strafgerichtlichen Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren OVG Lüneburg, B.v. 26.1.2009 - 12 ME 316/08, NZV 2009, 414 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2001 - 13 S 1824/01

    Abänderung einer einstweiligen Anordnung von Amts wegen

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2021 - AN 10 S 21.00448
    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2008 - 2 VR 1/08 - juris; VGH BW, B.v. 16.12.2001 - 13 S 1824/01 - juris; OVG NRW, B.v. 7.2.2012 - 18 B 14/12 - juris).
  • BVerwG, 25.08.2008 - 2 VR 1.08

    Änderung eines Beschlusses i.S.d. § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

    Auszug aus VG Ansbach, 28.04.2021 - AN 10 S 21.00448
    Prüfungsmaßstab für die Entscheidung ist daher allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.2008 - 2 VR 1/08 - juris; VGH BW, B.v. 16.12.2001 - 13 S 1824/01 - juris; OVG NRW, B.v. 7.2.2012 - 18 B 14/12 - juris).
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