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   VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576   

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VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576 (https://dejure.org/2021,56120)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576 (https://dejure.org/2021,56120)
VG Ansbach, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - AN 5 K 18.01576 (https://dejure.org/2021,56120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 6; AufenthG § 51 Abs. 2; AufenthG § 53; AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 1; StÜbK Art. 28
    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • VGH Bayern, 11.05.2006 - 24 C 06.489
    Auszug aus VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576
    Außerdem hat die Beklagte im Rahmen der Ablehnung der Ausstellung eines Reiseausweises zutreffend in ihre Überlegungen eingestellt, dass die Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlose eine den Aufenthalt legalisierende Wirkung hat (BayVGH, B.v. 11.5.2006 - 24 C 06.489 - juris Rn. 14; B.v. 2.4.2007 - 19 ZB 06.2317 - juris Rn. 14) und die Wiedereinreise des Ausländers in die Bundesrepublik ermöglicht.

    Das in Art. 28 S. 1 StlÜbk als Tatbestandsvoraussetzung normierte Entgegenstehen zwingender Gründe der öffentlichen Ordnung ist im Rahmen des Art. 28 S. 2 StlÜbk zumindest im Rahmen der Ermessensausübung zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2006 - 24 C 06.489 - juris Rn. 14 a.E.), wodurch auch die oben dargelegte Gefahr der Begehung weiterer Straftaten durch den Kläger gegen die Erteilung eines Reiseausweises für Staatenlose spricht.

    Aufgrund der dargelegten Gesichtspunkte, insbesondere der Legalisierung des Aufenthaltes durch einen Reiseausweis für Staatenlose, kann demnach eine Ermessensreduzierung auf Null entgegen der Ansicht des Bevollmächtigten des Klägers auch nicht aus der Wohlwollensklausel des Art. 28 S. 2 Hs. 2 StlÜbk abgeleitet werden (BayVGH, B.v. 11.5.2006 - 24 C 06.489 - juris Rn. 14), selbst wenn man diese in Fällen wie dem vorliegenden für anwendbar hält (skeptisch insofern aufgrund des Fehlens eines rechtmäßigen Aufenthaltes in einem anderen Staat VGH BW, U.v. 31.3.1993 - 11 S 2146/92 - juris Rn. 22).

    Bei einem Antrag eines Staatenlosen, der keinen rechtmäßigen Aufenthalt i.S.d. Art. 28 S. 1 StlÜbk hat, kann dieser Aspekt im Rahmen einer Entscheidung nach Art. 28 S. 2 StlÜbk einen wesentlichen ermessensleitenden Gesichtspunkt darstellen (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2006 - 24 C 06.489 - juris Rn. 14 a.E.).

  • VGH Bayern, 02.04.2007 - 19 ZB 06.2317
    Auszug aus VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576
    Eine Duldung begründet keinen rechtmäßigen Aufenthalt, da sie die Ausreisepflicht nicht entfallen lässt (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.1990 - 1 C 15/88 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 2.4.2007 - 19 ZB 06.2317 - juris Rn. 10 f.).

    Auf der anderen Seite steht jedoch schon allein die Tatsache, dass der Kläger aufgrund von Straftaten ausgewiesen wurde, einer Ermessensreduzierung auf Null entgegen (BayVGH, B.v. 2.4.2007 - 19 ZB 06.2317 - juris Rn. 14).

    Außerdem hat die Beklagte im Rahmen der Ablehnung der Ausstellung eines Reiseausweises zutreffend in ihre Überlegungen eingestellt, dass die Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlose eine den Aufenthalt legalisierende Wirkung hat (BayVGH, B.v. 11.5.2006 - 24 C 06.489 - juris Rn. 14; B.v. 2.4.2007 - 19 ZB 06.2317 - juris Rn. 14) und die Wiedereinreise des Ausländers in die Bundesrepublik ermöglicht.

    Dabei kann der Aspekt, dass eine Ausweisung der Erteilung eines Reiseausweises für Staatenlose entgegenstehen würde, bereits für sich gesehen die entscheidende, tragende Ermessenserwägung gegen die Erteilung eines Reiseausweises für Staatenlose darstellen (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2007 - 19 ZB 06.2317 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Auszug aus VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576
    Eine Duldung begründet keinen rechtmäßigen Aufenthalt, da sie die Ausreisepflicht nicht entfallen lässt (vgl. BVerwG, U.v. 16.10.1990 - 1 C 15/88 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 2.4.2007 - 19 ZB 06.2317 - juris Rn. 10 f.).

    Unerheblich ist auch, ob ein anderer Staat bereit wäre, den Ausländer aufzunehmen (BVerwG, U.v. 16.10.1990 - 1 C 15/88 - juris Rn. 24).

    Darüber hinaus begründet zumindest ein bloßer Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung keinen rechtmäßigen Aufenthalt i.S.d. Art. 28 S. 1 StlÜbk (BVerwG, U.v. 16.10.1990 - 1 C 15/88 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 25.08.2015 - 10 B 13.715

    Ausweisung eines wegen Betäubungsmitteldelikten mehrfach verurteilten Nigerianers

    Auszug aus VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 16; U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 37).

    Die sich an der Erreichung des Ausweisungszwecks orientierende Sperrwirkung muss sich dabei an höherrangigem Recht, d.h. verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen und den Vorgaben aus Art. 8 EMRK messen und gegebenenfalls relativieren lassen (vgl. BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 56).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576
    Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 16; U.v. 30.7.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 25.8.2014 - 10 B 13.715 - juris Rn. 37).

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind bei dieser Prognose umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, U.v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - Rn. 18; BayVGH, B.v. 8.3.2016 - 10 B 15.180 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 17.01.2012 - 1 C 1.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltstitel; Ausreise; freiwillige Ausreise;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576
    Unter den Begriff der Ausreise fällt die freiwillige Ausreise, nicht aber eine staatlich veranlasste oder erzwungene Ausreise (BVerwG, U.v. 17.1.2012 - 1 C 1/11 - juris Rn. 6; Hailbronner/Hailbronner, Stand Mai 2021, § 51 AufenthG Rn. 22).

    Zweck der Erlöschenstatbestände in § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG ist es, die Aufenthaltstitel in den Fällen zum Erlöschen zu bringen, in denen das Verhalten des Ausländers typischerweise den Schluss rechtfertigt, dass er von seinem Aufenthaltsrecht keinen Gebrauch mehr machen will; es soll Rechtsklarheit geschaffen werden, ob ein Ausländer, der für längere Zeit ausreist, seinen Aufenthaltstitel weiter besitzt, und im Sinne einer effektiven Steuerung der Migration einer zeitlich unbegrenzten Möglichkeit der Abwesenheit und Wiedereinreise entgegen gewirkt werden (BVerwG, U.v. 17.1.2012 - 1 C 1/11 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 13.17

    Anforderungen für den Erlass einer Abschiebungsanordnung oder -drohung bzw. deren

    Auszug aus VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576
    Dass nach § 11 Abs. 2 S. 1 AufenthG das Einreise- und Aufenthaltsverbot gesondert angeordnet werden muss, macht den Bescheid vom 6. Juli 2018 nicht fehlerhaft, jedenfalls da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur früheren Rechtslage in der behördlichen Befristungsentscheidung nach § 11 Abs. 2 S. 1 AufenthG a.F. regelmäßig auch die Verlängerung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots von bestimmter Dauer enthalten war (BVerwG, U.v. 25.7.2017 - 1 C 13.17 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576
    Der Einwand des Bevollmächtigten des Klägers, der Kläger sei durchgängig krankenversichert gewesen und habe keine Sozialleistungen in Anspruch genommen, greift ebenfalls nicht durch, da allein das Bestehens eines Sozialleistungsanspruchs den Lebensunterhalt als nicht gesichert erscheinen lässt und es unerheblich ist, ob Sozialleistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden (BVerwG, U.v. 26.8.2008 - 1 C 32/07 - juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1993 - 11 S 2146/92

    Zum Anspruch eines freiwillig staatenlos gewordenen, ehemaligen rumänischen

    Auszug aus VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576
    Aufgrund der dargelegten Gesichtspunkte, insbesondere der Legalisierung des Aufenthaltes durch einen Reiseausweis für Staatenlose, kann demnach eine Ermessensreduzierung auf Null entgegen der Ansicht des Bevollmächtigten des Klägers auch nicht aus der Wohlwollensklausel des Art. 28 S. 2 Hs. 2 StlÜbk abgeleitet werden (BayVGH, B.v. 11.5.2006 - 24 C 06.489 - juris Rn. 14), selbst wenn man diese in Fällen wie dem vorliegenden für anwendbar hält (skeptisch insofern aufgrund des Fehlens eines rechtmäßigen Aufenthaltes in einem anderen Staat VGH BW, U.v. 31.3.1993 - 11 S 2146/92 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03

    Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling;

    Auszug aus VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576
    Die bloße faktische Anwesenheit eines Ausländers genügt auch dann nicht, wenn sie vom Vertragsstaat hingenommen wird, sondern ein rechtmäßiger Aufenthalt liegt nur dann vor, wenn eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde oder eine solche aufgrund von Ausnahmevorschriften entbehrlich ist (BVerwG, U.v. 17.3.2004 - 1 C 1/03 - juris Rn. 19 f.).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 19 ZB 20.65

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

  • VGH Hessen, 28.05.2001 - 12 UE 363/01

    Rückführung staatenlos gewordener Personen nach Rumänien

  • BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Bayern, 25.07.2019 - 19 ZB 17.1149

    Unterbrechen des Integrationszusammenhangs durch Abwesenheitszeiten

  • VGH Hessen, 02.03.2016 - 9 B 1756/15

    AUSLIEFERUNGSVERAHREN; AUSWEISUNG; AUSWEISUNGSINTERESSE; BEACHTLICHE

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 9.12

    Ausweisung; Terrorismus; Unterstützung; Vorfeld; Kind; Unionsbürgerschaft;

  • VGH Bayern, 08.03.2016 - 10 B 15.180

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 10 ZB 20.536

    Ausweisung eines an paranoider Schizophrenie erkrankten türkischen

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Erlöschen eines

  • BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99

    Duldungsanspruch bei ungeklärter Identität eines Ausländers

  • VGH Bayern, 16.03.2016 - 10 ZB 15.2109

    Berücksichtigung der Änderung der Rechtslage hinsichtlich des Ausweisungsrechts

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

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