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   VG Ansbach, 29.01.2008 - AN 4 K 07.03337   

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https://dejure.org/2008,76460
VG Ansbach, 29.01.2008 - AN 4 K 07.03337 (https://dejure.org/2008,76460)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29.01.2008 - AN 4 K 07.03337 (https://dejure.org/2008,76460)
VG Ansbach, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - AN 4 K 07.03337 (https://dejure.org/2008,76460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ablehnung des Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit;Zuständigkeit der Kammer zur Entscheidung über einen Befangenheitsantrag bzw. ein Ablehnungsgesuch gegen den Einzelrichter; Nichtanschluss an teilweise anders lautende Entscheidungen von Zivilgerichten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.03.1966 - 2 BvE 2/65

    Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters im Organstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 29.01.2008 - AN 4 K 07.03337
    Nach den Tatbestandsmerkmalen von § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 1 ZPO kommt es nicht darauf an, ob der abgelehnte Richter tatsächlich "parteiisch" oder "befangen" ist oder ob er sich selbst für befangen hält, entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände des Einzelfalles Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des abgelehnten Richters zu zweifeln (BVerfG, Beschluss vom 2.3.1966, Az. 2 BvE 2/65, BVerfGE 20, 1 ff., 5).
  • OLG Oldenburg, 23.05.2005 - 15 W 21/05

    Entscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen einen originären Einzelrichter ;

    Auszug aus VG Ansbach, 29.01.2008 - AN 4 K 07.03337
    Das Verwaltungsgericht übersieht nicht, dass in der Rechtsprechung der Zivilgerichte in jüngerer Zeit verschiedentlich - jedoch entgegen der auch dort bisher wohl weitaus überwiegenden Meinung - die Auffassung vertreten worden ist, für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter sei nicht der Spruchkörper zuständig, dem der Einzelrichter angehört, sondern der geschäftsverteilungsplanmäßige Stellvertreter des abgelehnten Einzelrichters (so z.B. für den Fall des so genannten obligatorischen Einzelrichters gemäß § 348a ZPO: OLG Zweibrücken, 3. Zivilsenat, Beschluss vom 18.11.2005, Az. 3 W 220/05, Juris; für den Fall des so genannten originären Einzelrichters gemäß § 348 Abs. 1 Satz 1 ZPO: OLG Oldenburg, 15. Zivilsenat, Beschluss vom 23.5.2005, Az.: 15 W 21/05, Juris, NJW-RR 2005, 931).
  • OLG Zweibrücken, 18.11.2005 - 3 W 220/05

    Richterablehnung: Besetzung des Gerichts bei Ablehnung des Einzelrichters der

    Auszug aus VG Ansbach, 29.01.2008 - AN 4 K 07.03337
    Das Verwaltungsgericht übersieht nicht, dass in der Rechtsprechung der Zivilgerichte in jüngerer Zeit verschiedentlich - jedoch entgegen der auch dort bisher wohl weitaus überwiegenden Meinung - die Auffassung vertreten worden ist, für die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen Einzelrichter sei nicht der Spruchkörper zuständig, dem der Einzelrichter angehört, sondern der geschäftsverteilungsplanmäßige Stellvertreter des abgelehnten Einzelrichters (so z.B. für den Fall des so genannten obligatorischen Einzelrichters gemäß § 348a ZPO: OLG Zweibrücken, 3. Zivilsenat, Beschluss vom 18.11.2005, Az. 3 W 220/05, Juris; für den Fall des so genannten originären Einzelrichters gemäß § 348 Abs. 1 Satz 1 ZPO: OLG Oldenburg, 15. Zivilsenat, Beschluss vom 23.5.2005, Az.: 15 W 21/05, Juris, NJW-RR 2005, 931).
  • VG Ansbach, 13.03.2006 - AN 4 K 06.00597
    Auszug aus VG Ansbach, 29.01.2008 - AN 4 K 07.03337
    Die Entscheidung über das gegen die Einzelrichterin gestellte Ablehnungsgesuch obliegt nach - soweit ersichtlich - einhelliger bzw. völlig herrschender Meinung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (auch nach der ständigen Entscheidungspraxis des erkennenden Gerichts, vgl. z.B. Beschluss vom 13.3.2006, Az. AN 4 K 06.00597; Beschluss vom 3.2.2005, Az. AN 4 K 04.02406; Beschluss vom 5.5.2004, Az. AN 4 E 04.00769) der Kammer, der die abgelehnte Einzelrichterin angehört.
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