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VG Ansbach, 29.05.2018 - AN 3 K 18.00513 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- BAYERN | RECHT
BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 15
Baurechtliche Nachbarklage - Gebietserhaltungsanspruch - Randlage zum Außenbereich - rewis.io
Baurechtliche Nachbarklage - Gebietserhaltungsanspruch - Randlage zum Außenbereich
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- VG Ansbach, 13.12.2017 - AN 3 S 17.02430
Bestimmtheit einer Baugenehmigung für eine Lager- und Verladehalle
Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2018 - AN 3 K 18.00513
Die aufschiebende Wirkung der gegen die Baugenehmigung vom 24. Oktober 2017 erhobenen Klage des Klägers wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 13. Dezember 2017 (AN 3 S 17.02430) angeordnet.Das Betriebskonzept erfülle trotz der Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Verfahren AN 3 S 17.02430 nicht die Anforderungen, die an eine erforderliche Betriebsbeschreibung zu machen seien.
Die streitgegenständliche Baugenehmigung erweist sich nunmehr - anders als noch in den Verfahren AN 3 S 17.02430 und AN 3 K 17.02356 - als inhaltlich hinreichend bestimmt (1.).
Die streitgegenständliche Baugenehmigung vom 27. Februar 2018 erfüllt die Kriterien, die gemäß Art. 37 BayVwVfG an die Bestimmtheit einer Baugenehmigung in nachbarschützender Hinsicht zu stellen sind (vgl. hierzu die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 13. Dezember 2017 (AN 3 S 17.02430) und vom BayVGH vom 18. Mai 2018 (9 CS 18.10)).
- VGH Bayern, 18.05.2018 - 9 CS 18.10
Bestimmtheit einer Baugenehmigung
Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2018 - AN 3 K 18.00513
Diese sei auch im Verfahren 9 CS 18.10 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Beschwerdeverfahren vorgelegt worden.Die streitgegenständliche Baugenehmigung vom 27. Februar 2018 erfüllt die Kriterien, die gemäß Art. 37 BayVwVfG an die Bestimmtheit einer Baugenehmigung in nachbarschützender Hinsicht zu stellen sind (vgl. hierzu die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 13. Dezember 2017 (AN 3 S 17.02430) und vom BayVGH vom 18. Mai 2018 (9 CS 18.10)).
- VGH Bayern, 30.09.2015 - 9 CS 15.1115
Nachbarrechtsbehelf; Seniorenwohn- und -pflegeheim; Gebot der Rücksichtnahme; …
Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2018 - AN 3 K 18.00513
Dabei stellt, wie oben bereits ausgeführt, die - vorliegend gegebene - Einhaltung der landesrechtlichen Abstandsflächen ein Indiz dafür dar, dass keine erdrückende Wirkung vorliegt (BayVGH, B.v. 30.9.2015 - 9 CS 15.1115 - juris).
- VGH Bayern, 23.04.2014 - 9 CS 14.222
Nachbarrechtsbehelf; Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren; …
Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2018 - AN 3 K 18.00513
Dies kommt vor allem bei nach Höhe und Volumen "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (BayVGH, B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris, m.w.N.). - BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78
Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar - …
Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2018 - AN 3 K 18.00513
Eine derartige Wirkung eines Bauvorhabens kann nur dann vorliegen, wenn ein durch seine Ausmaße und Gestaltung als außerordentlich zu qualifizierender Baukörper den Bewohnern des Nachbargrundstücks den Eindruck des "Eingemauertseins" vermittelt (BVerwG, U.v. 13.3.1981, 4 C 1.78 - juris; BayVGH, B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris). - BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98
Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …
Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2018 - AN 3 K 18.00513
Gegen eine Rücksichtslosigkeit des Bauvorhabens spricht zum einen bereits, dass jeweils - unbestritten - die bauordnungsrechtlich erforderlichen Abstandsflächen eingehalten sind und damit eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung, wie von Art. 6 BayBO gefordert, gewährleistet ist (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128.98, BayVBl. 1999, 568). - VGH Bayern, 17.07.2013 - 14 ZB 12.1153
Nachbarklage; Gebietserhaltungsanspruch; Kerngebiet; Rücksichtnahmegebot; …
Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2018 - AN 3 K 18.00513
Eine derartige Wirkung eines Bauvorhabens kann nur dann vorliegen, wenn ein durch seine Ausmaße und Gestaltung als außerordentlich zu qualifizierender Baukörper den Bewohnern des Nachbargrundstücks den Eindruck des "Eingemauertseins" vermittelt (BVerwG, U.v. 13.3.1981, 4 C 1.78 - juris; BayVGH, B.v. 17.7.2013 - 14 ZB 12.1153 - juris). - BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98
Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …
Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2018 - AN 3 K 18.00513
Maßgebend sind insoweit allein die tatsächlichen Verhältnisse (BVerwG, U.v. 27.8.1998 - 4 C 5.98 - juris;… Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O. § 34 Rn. 19). - BVerwG, 06.02.2003 - 4 BN 5.03
Baugenehmigung für den Bau eines Jungviehstalles - Erforderlichkeit eines …
Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2018 - AN 3 K 18.00513
Die Mittelwert-Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beruht auf der Annahme, dass Gebiete von unterschiedlicher Qualität und Schutzwürdigkeit zusammentreffen dürfen, auch wenn dies zwangsläufig zur Folge hat, dass sich das regelhaft vorgegebene Zumutbarkeitsmaß in dem einen Gebiet erhöht und in dem anderen vermindert (BVerwG, B.v. 6.2.2003 - 4 BN 5/03 - juris Rn. 8 m.w.N.). - BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87
Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm
Auszug aus VG Ansbach, 29.05.2018 - AN 3 K 18.00513
Dies ist nur dann der Fall, wenn die zur Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung führende Norm zumindest auch dem Schutz des Nachbarn dient, also drittschützende Wirkung hat (BVerwG U.v. 6.10.1989 - 4 C 40.87 - juris).